Diskussion:Betriebswirtschaftliche Auswertung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Livingston390 in Abschnitt Tendenziös Werbung
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Definition und Aussagekraft

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Die Defintion ist sehr nebulös und irreführend. Es ist mE erforderlich, zum Ausdruck zu bringen, was denn die lfd Buchhaltung von einem finalen Jahresabschluss unterscheidet. Dies dürfte je nach Kompetenzen der Buchhaltung sogar stark voneinander abweichen, sodass durch die BWA keine echte Vergleichbarkeit mit BWA anderer Unternehmen besteht und auch keine klare Definition möglich ist (zumindest keine praxistaugliche). IdR sollten zB folgende Aspekte in der BWA fehlen: Rückstellung, Erlösabgrenzungen, Aufwandsabgrenzungen, Abwertungen und Aufwertungen von VG und Schulden, noch nicht in Rechnung getellte aber entstandene Forderungen (um nur die idR wichtigsten zu nennen).

Der korrekte Jahresabschluss oder Zwischenabschluss ist mit der BWA idR kaum noch vergleichbar. Die Aussagekraft der BWA ist meist äußerst gering. Sie ist entweder nur der Notnagel, solange noch keine finalen Zahlen vorliegen, oder wird aus Unwissen verlangt. Die BWA ist auch sehr betrugsanfällig, da der Unternehmer nach Belieben zB Aufwand unterdrücken kann.

Die Abgrenzung zur Bilanz in der Definition sehe ich auch kritisch. Grundsätzlich kann auch jeder Zeit eine Bilanz aus der lfd Buchhaltung generiert werden. Die BWA enthält zwar oft nur GuV-Positionen, hinter ihr steht aber trotzdem eine Bilanz (Stichwort doppelte Buchführung).

Der einzige Zweck der BWA sollte die fristgerechte Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteuervoranmeldungen sein. Für Zwecke der Planung kann sich der Unternehmer genauso gut den unfertigen Jahresabschluss (insb Bilanz und GuV) aus seinem System ziehen. Besser aber sollte ein funktionierendes Controlling kalkulatorische Buchungen erstellen.

In dem Artikel kommt der BWA eine Bedeutung zu, die sie einfach nicht hat. Dass Datev viele BWA ausdruckt, sagt über ihre Bedeutung nicht das Geringste aus. (nicht signierter Beitrag von 84.46.32.67 (Diskussion) 17:15, 14. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Schlusssatz entfernt. (Hier nachlesen) Du kannst den Artikel mit Deiner Kenntnis verbessern, bevorzugt, indem Du mit fundierten Quellen belegte Informationen einfügst oder aber die Diskussion hier voranbringst. --Schwäbin 10:52, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Im Lemma wird die BWA mit der Bilanz verglichen. Es ist anzumerken: Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die BWA eine Zeitraumrechnung. Wenn mMg. ein Vergleich vorgenommen werden kann, dann BWA zu Gewinn- und Verlustrechnung GuV.--Dr.HeintzBewertung 08:42, 23. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Der Satz "Die BWA setzt die Buchführungspflicht eines Unternehmens voraus." ist nicht korrekt. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist sicher leichter erstellt, wenn eine Buchführung zugrunde liegt. Die Buchführungspflicht kann jedoch keine Voraussetzung sein, da die BWA keine rechtliche Grundlage hat. Dem entspricht auch der Satz "Eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer BWA indes gibt es nicht." im Abschnitt "Rechtsfragen".

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Der Artikel suggeriert, dass DATEV die einzige Software herstellt, mit der BWAs möglich seien. Die Menge der ausgedruckten BWAs kein Indiz für eine Alleinstellung. Es gibt weit mehr Software-Anbieter die BWAs berechnen können. --Livingston390 (Diskussion) 11:24, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Der "Erfinder" der BWA ist mE nicht mit Quellen ausreichend belegt. --Livingston390 (Diskussion) 11:24, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten