Diskussion:Beurteilungspegel
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[Quelltext bearbeiten]Da dieser Artikel sich inhaltlich stark mit Bewerteter Schalldruckpegel überschneidet, möchte ich vorschlagen, diesen Artikel durch einen Link auf "Bewerteter Schalldruckpegel" zu ersetzen.Skyhead 01:12, 14. Jun 2005 (CEST)
- Moin Skyhead,
- Deinem Vorschlag muss ich entschieden widersprechen. Die inhaltliche Überschneidung mit Bewerteter Schalldruckpegel scheint mir kein ausreichendes Argument, zumal die Vergabe von Zuschlägen dort fehl am Platze ist. Die fälschliche Bezeichnung des Beurteilungspegels als bewerteter Schalldruckpegel würde demjenigen, der sich über den Beurteilungspegel informieren will auch nicht wirklich weiterhelfen.
- Der Beurteilungspegel ist unter anderem im Rahmen von Schallprognosen, der Lärmwirkungsforschung und der Rechtspflege ein wichtiges Instrument, welches ein eigenen Artikel haben sollte. Besten Gruß, Chrrssff 10:14, 15. Jun 2005 (CEST)
Arbeitsplatz / Physik
[Quelltext bearbeiten]Artikel muss ergänzt werden, da der Begriff "Beurteilungspegel" bei der Messung von Lärm am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle spielt und nicht nur beim Verkehrslärm.
Letzt endlich ist Lärm als eine physikalische Größe unabhängig von der Schallquelle zu betrachen. Die Bewertung trifft dann wieder eigene Fachgebiete. Gruß fg
- Moin fg,
Lärm ist KEIN physikalischer Begriff und ganz gewiß abhängig von der Schallquelle zu betrachten. Der Begriff Lärm stellt bereits eine Bewertung dar; physikalische Begriffe sind Schall oder auch Geräusch. Besten Gruß, Chrrssff 17:06, 10. Dez. 2007 (CET)
Hinweis auf "neue" BGV B3 gelöscht
[Quelltext bearbeiten]Die Berufsgenossenschaften erlassen im Rahmen des Satzungsrechts Unfallverhütungsvorschriften, so auch die BGV B3 Lärm. Allerdings sind staatliche Vorschriften, wie die LärmVibrationsArbSchV, vorrangig einzuhalten. Und daher hatte ich die alten (nicht neuen!) Werte gelöscht. Wenn man es genau betrachtet, gibt es sogar zwei Grenzwerte in der LärmVibrationsArbSchV (untere und obere Auslöseschwelle). Wird die untere (80dB(A)) überschritten, muss Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden; wird die obere (85dB(A)) überschritten, besteht eine Trageverpflichutng, außerdem muss ein Lärmminderungsprogramm aufgestellt werden. (In der BGV B3 lagen die Werte 5dB(A) höher, also bei 85dB(A) und 90dB(A).) Gruß --80.64.187.82 02:38, 6. Jan. 2010 (CET)
Berechnungsbeispiel
[Quelltext bearbeiten]Ich finde das Rechenbeispiel mit 90 dB für 20 s realitätsfern. Da müsste der Anwohner schon im Motorraum sitzen. Realistischer wären m.E. 1 s mit 75 dB oder 10 s mit 60 dB.
gez. Derrick (nicht signierter Beitrag von 212.99.214.216 (Diskussion) 11:36, 7. Okt. 2010 (CEST))
Gemäß 6.4 der TA Lärm ist die lauteste volle Nachtstunde zu nehmen. Es wird kein Mittel auf die ganze Nacht gebildet. (nicht signierter Beitrag von 217.7.3.188 (Diskussion) 07:45, 18. Aug. 2011 (CEST))
Realitätsfern oder nicht, kein Schwein weiß wie das zustande kommt was da steht. wie kommt man auf 68 DB? Das Beispiel kann man sich so wie so in die Haare schmieren. (nicht signierter Beitrag von 88.153.144.75 (Diskussion) 16:11, 22. Jan. 2012 (CET))
- Eine Erklärung der Berechnung wäre in der Tat hilfreich. Der Mittelwert ist es ja offenbar nicht.
- Gruß RK (nicht signierter Beitrag von 212.202.231.117 (Diskussion) 08:49, 18. Sep. 2012 (CEST))
- Die TA Lärm gilt für Anlagenlärm (also insb. Gewerbelärm), nicht für Verkehrslärm. Ich habe den entsprechenden Satz im Artikel gelöscht; das Beispiel müsste eigentlich auch angepasst werden (gesamter Nachtzeitraum statt lauteste Nachtstunde).--87.123.83.171 16:53, 23. Okt. 2015 (CEST)