Diskussion:Biederbach

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Auf der Seite steht: "Eine Freigabe der Gemeinde, ihr Wappen hier zu zeigen, liegt noch nicht vor."

Wenn ich das hier richtig verstehe: Fazit: Der Gebrauch (beispielsweise im Briefkopf) beziehungsweise der Missbrauch eines Wappens durch wappenferne Organisationen ist natürlicherweise verboten. Die Zitierung ist aber ebenso zulässig wie die Nennung und Beschreibung von Parteien, Kirchen usw. und deren Namen. Der Wappenschutz wie auch der Namensschutz schließt weder die Nennung eines Namens noch die graphische Darstellung des Wappens einer Organisation aus.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. braucht man doch aber gar keine Freigabe des Wappens durch die Gemeinde, oder? Was also tun? --172.178.186.24 22:01, 2. Aug 2005 (CEST)

Frag Historiograf oder schau dir Wikipedia:Wappen an! --Flominator 02:06, 4. Aug 2005 (CEST)
>Flominator: Sei mutig! --HaSee 18:01, 3. Sep 2005 (CEST)

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