Diskussion:Bilanzierungsfähigkeit

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 130.75.237.87 in Abschnitt Einzelveräußerbarkeit nach Conenberg
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Die Artikel abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit sollten unter dem einen Artikel Bilanzierungsfähigkeit zusammengeführt und sehr viel klarer strukturiert und verständlich dargestellt werden. --Este 18:07, 5. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Es hindert dich niemand daran, dies selbst zu übernehmen. Zusammengeführt habe ich die Artikel nicht aber dafür den hier befindlichen umstrukturiert. Deine Forderung nach Verständlichkeit bleibt ohne genauere Erläuterung genauso abstrakt. --Trainspotter 11:56, 19. Jul 2005 (CEST)
HeiHo, neben der abstrakten B. kenne ich vor allem die kreative B./ auch phantasievolle Buchführung genannt. Schade - gerade dafür gibt`s kein Lemma. Kommt vielleicht noch??. Jetzt haben wir hier die abstrakte BF: Mein Vorschlag wäre, diesen Artikel (mit redirect und Inhalt) in einen (neuzuschaffenden) Artikel Bilanzierungsfähigkeit und dies mitsamt der konkrete Bilanzierungsfähigkeit einzuordnen. Wenn keine Einwände, dann mach` ich das mal?? --Omi´s Törtchen 23:11, 19. Nov 2005 (CET)
Nebenbei wäre es schön gewesen, wenn Du wenigstens eine Einleitung geschrieben hättest. Es macht einfach keinen Sinn, zwei Artikel einfach nur auf eine Seite zu kopieren, ohne anschließend wenigstens eine Einleitung zu erstellen, die einen Zusammenhang herstellt sowie eine Anpassung der kopierten Artikel (Lemmaformatierung etc.) vorzunehmen. --Trainspotter 12:31, 19. Mär 2006 (CET)

Einzelveräußerbarkeit nach Conenberg

[Quelltext bearbeiten]

Die von Conenberg geforderte Einzelveräußerbarkeit ist ein zu scharfes Kriterium, besser ist da die selbsständige Verwertbarkeit einer Sache wie in dem Artikel Vermögensgegenstand erläutert. Im Zusammenhang von gewollt impliziter Gesetzgebung von Problematik zu sprechen ist unangebracht! Weniger ist mehr. Die vorgenommene Ergänzung um den Begriff Schulden ist noch recht einfach, wohl aber wissenschaftlich gehalten. Wer sie verbessern oder belegen mag nur zu. Bitte aber keine Verbindung zu dem Artikel Schulden herstellen, der ist ein grausamer rundumschlag und hat mit der hier verwendeten sauberen betriebswirtschaftlichen Definition nicht zu tun. Die Verweise und Verlinkung auf die zugehörigen Gesetzestexte schaden in keinem Fall.

91.45.214.52 11:58, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Der Ansatz,dass erst nach Bejahung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit auf konkrete geprüft werden kann ist falsch, es ist durchaus möglich, dass konkrete aber keine abstrakte Bilanzierungsfähigkeit vorliegt (bspw. GoF) (nicht signierter Beitrag von 130.75.237.87 (Diskussion | Beiträge) 10:52, 11. Mai 2010 (CEST)) Beantworten