Diskussion:Bilanzkreis
Ausgleichsenergie vs. Regelenergie
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach ist Ausgleichsenergie die einegesetzte Regelleistung seitens des ÜNB um den Saldo auszugleichen. "Prognosefehler müssen durch den Ubertragungsnetzbetreiber mit positiver Ausgleichsenergie (bei Unterspeisung des Bilanzkreises) oder mit negativer Ausgleichsenergie (bei Uberspeisung des Bilanzkreises) kompensiert werden, welche sich aus der vorgehaltenen Regelenergie speist. Insoweit ist Ausgleichsenergie in Anspruch genommene Regelenergie." Vgl: http://www.monopolkommission.de/sg_59/s59_volltext.pdf (nicht signierter Beitrag von 212.93.13.5 (Diskussion) 16:35, 13. Okt. 2011 (CEST))
- Der Netzbetreiber schreibt Regelenergie auf www.regelleistung.net in verschiedenen Qualitäten aus. Der Bilanzkreisverantwortliche muss Ausgleichsenergie bezahlen. Der Zusammenhang zwischen beidem ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint: Die Aufwände für Regelleistung können hoch sein, auch wenn der Saldo der Regelzone in der gegebenen Viertelstunde nahe Null ist, da der Netzbetreiber möglicherweise abwechselnd ab- und aufregeln musste. Somit können bei Salden nahe Null Ausgleichsenergiepreise mit überraschender absoluter Höhe entstehen. Weiterhin können bei mehr oder weniger ausgeglichener Regelzone Regelenergieaufwände daraus entstehen, dass Netzengpässe den bundesweiten Ausgleich von Über- und Unterdeckung verhindern und die ÜNBs somit in unterschiedlichen Regelzonen gleichzeitig positive und negative Regelenergie einsetzen müssen. Die Methodik zur Ermittlung der Ausgleichsenergiepreise aus Regelenergieaufwänden ist regulatorisch vorgegeben. --Arianndi (Diskussion) 21:47, 13. Okt. 2016 (CEST)
Ausgleichsenergie vs. Regelenergie
[Quelltext bearbeiten]Mein Vorredner hat natürlich Recht. Regelenergie und Ausgleichsenergie sind zwei Seiten einer Medaille, nicht zwei verschiedene Produkte (nicht signierter Beitrag von 213.61.186.73 (Diskussion) 16:58, 19. Apr. 2012 (CEST))
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 12:20, 22. Dez. 2015 (CET)
Unterbilanzkreise Strom gibt es!
[Quelltext bearbeiten]Da ich selber nicht sichten darf, möchte ich nur mal anmerken, dass die letzte noch zur Sichtung ausstehende Änderung falsch ist (kein angemeldeter Nutzer, sonst hätte ich ihn angeschrieben): Es gibt Unterbilanzkreise Strom, siehe Netzzugangsverordnung Strom (NZV Strom §4): "Die Zuordnung eines Bilanzkreises als Unterbilanzkreis zu einem anderen Bilanzkreis ist zulässig. Die Salden eines Bilanzkreises können mit Zustimmung der betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen bei der Abrechnung einem anderen Bilanzkreis zugeordnet werden, wobei auch dieser Bilanzkreis die Funktion eines Unterbilanzkreises haben kann."--Arianndi (Diskussion) 22:46, 10. Apr. 2017 (CEST)