Diskussion:Bildungsbegleiter

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Personalunion

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Wer sagt, dass "Eine Personalunion mit anderen Funktionen innerhalb der BvB [...] für den Bildungsbegleiter ausgeschlossen" sei? (nicht signierter Beitrag von Rottlander (Diskussion | Beiträge) 14:29, 3. Jul 2011 (CEST))


Benutzer Metajna: Das steht in den Verdingungsunterlagen der jeweiligen Ausschreibungen. Zitat: "Beim Bildungsbegleiter ist Personalunion mit anderen Funktionen innerhalb der Bildungsmaßnahme ausgeschlossen."


Folgende Einzelnachweise sind a) teilweise doppelt (1 und 2) und b) alle nicht mehr vorhanden.

1. ↑ Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 61, 61a SGB III 2. ↑ Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 61, 61a SGB III

4. ↑ Bekanntgabe des überarbeiteten Fachkonzepts (12:52, 23. Jul 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Der Begriff "Personalunion" beschränkt sich aber m.W. nur auf die Doppelbelegung BilBeg+Praxisanleiter/Lehrkraft und natürlich auf den zeitparallelen Einsatz in unterschiedlichen Projekten am selben Standort. Kombinationen mit z.B. Projektleitung/-koordination oder Sicherheitsbeauftragter o.ä. sind erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 93.200.11.22 (Diskussion) 16:09, 2. Jul 2014 (CEST))

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GiftBot (Diskussion) 11:21, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten