Diskussion:Bindemittel (Gefahrenabwehr)
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Nassreinigung vs. Trockenreinigung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel enthielt eine Behauptung, dass nach einer Reinigung mit Bindemitteln noch eine Nassreinigung erfolgen müsse. Diese These war nicht belegt und dürfte auch nicht belegbar sein, weil sie umstritten bzw. unerforscht ist. Eine Positionierung dazu verbietet sich daher meines Erachtens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Man könnte darstellen, dass dies umstritten ist, allerdings dürfte diese Frage für eine Enzyklopedie nicht die erforderliche Relevanz besitzen. Außerdem wäre es bloße Mitteilung, dass nichts mitzuteilen ist. 2001:638:607:205:0:0:0:30 16:12, 10. Mär. 2017 (CET)
Ölbinder
[Quelltext bearbeiten]Sowas ist kein Bindemittel im technischen Sinn. Die früher als "Bindemittel" bezeichneten Rohstoffe nennt man heute "Filmbildner", was aber nicht mit Ölabsorbern zu tun hat. --FK1954 (Diskussion) 17:19, 16. Nov. 2018 (CET)
- Beim DIN sieht man das anders, und bezeichnet das sehr wohl als Bindemittel: DIN CEN/TS 15366:2010-03 --Christoph Ziehr (Diskussion) 23:46, 16. Nov. 2018 (CET)
- Habe eben erst gesehen dass da im Artikel die Kategorie Bindemittel eingefügt wurde, und Du Dich vermutlich auf diese Änderung beziehst. Das ist dann natürlich richtig, und aus chemischer Sicht ist es kein Bindemittel. Also müsste diese Kategorie wieder raus, ansonsten wird der Begriff Bindemittel in diesem Artikel im Bezug zur Gefahrenabwehr aber völlig richtig benutzt. --Christoph Ziehr (Diskussion) 23:53, 16. Nov. 2018 (CET)
- Genauso war es. Gruß + schönes WE, --FK1954 (Diskussion) 14:36, 17. Nov. 2018 (CET)