Diskussion:Bluetooth-Hotspot

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Arne List in Abschnitt Oma-Frage
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-> Führende Agenturen für Bluetooth-Hotspot Kampagnen sind Smart & Wireless und 12Snap.

Das Prädikat "führend" ist sehr volatiel und nich objektiv Bewertbar. Im Rahmen dieses Artikel ist es m. Meinung nach von größerem Interesse wer diese Technik als erster eingesetzt hat. Die Merktführerschaft ist zum momentanten Zeitpunkt nicht endgültig einschätzbar (wie das z.B. bei Nokia im Handysektor währe)


Die Argumententation dürfte auch für die Wortwahl "Technologischen Pioniere" gelten, zumal die aktuellen Hersteller innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes auf den Markt gekommen sind und sich hinsichtlich des technischen Fortschritts nicht signifikant unterscheiden. In sofern halte ich es auch für fragwürdig, nur einen Teil der Hersteller zu nennen und damit hervorzuheben. Dies gilt insbesondere für die Benennung von Produktnamen dieser einzelner Anbieter. Der Artikel in der Version vom 01.12.05 15:32 Uhr liefert nach meiner Marktkenntnis einen weitgehend treffenden und objektiven Überblick über den Themenkomplex.

/CW


Unter "Technologiesche Pioniere" verstehe Ich die ersten 2-3 Unternehmen die Produkte im freien Feld zum Einsatz gebracht haben. Diese Eigenschaft ist meiner Meinung nach im Rahmen einer Enzyklopädie von höherer Bedeutung als diejenigen die sich dem Markt nach dessen Initial-Zündung angeschlossen haben.

Meiner Marktkenntnis nach wurden das Produkt beamzone (Echtbetrieb in Cinestar Bamberg seit Okt 2004, siehe Pressemitteilung) zuerst am Markt plaziert (damals noch "beamZone" geschrieben).

Einige Zeit später wurde von Nokia der Nokia Service Point LBP lanciert. Später wurde dem Konzept der Name "CoolZone" übergestülpt der Vermutungen über die Entwicklungsreihenfolge nahelegt.

Wideray hat die Bluetooth-Enabled Version ihrer Produktgruppe Jack Service Point zwar schon Ende 2004 angekündigt, aber frühestens im April 2005 mit der tatsächlichen Vermarktung begonnen.

Bei Futurlink ist der erste Einsatz im Rahmen einses Projekts der Stadtverwaltung Barcelona im Februar 2005 bekannt.

Was die einsetztenden Agenturen angeht sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit diese zu nennen. Und wenn ist mir die Relevanz von "Smart & Wireless" mit dem beannten Einsatz in der Allianz Arena und der aus unabhängigen Quellen nicht detailiert nachvollziehbare Case mit BMW schon rein von der Einsatzanzahl nicht zu vergleichen mit den Einsätzen von 12Snap, MPM-Schweiz (für Nokia Alps) die beide jeweils mindestens doppelt so viele Cases innerhalb des letzten Jahres durchgeführt haben. Wie gesagt ich halte das Thema "Welche Agenturen setzen das ein" in diesem Artikel für fehl am Platz. Erst recht wenn man die Historie des Artikel und die Autoren betrachtet (Selbstdarstellung).

Das ganze Thema "Wer stellt her" und "Wer integriert" entspricht jedoch gennerell nur sehr wenig dem Charakter einer Enzyklopädie weil die Marktteilnehmer und deren Relevanz starken Schwankungen unterworfen ist. Ich werde deshalb diese Punkte aus dem Artikel gänzlich entfernen. --McGee


Die von McGee angeführte Definition von "Technologischen Pionieren" dürfte wohl kaum objektiven Maßstäben genügen, vielmehr wird hier offensichtlich versucht, damit eine bestimmten Sichtweise zu rechtfertigen. So hat eine Technologieführerschaft nichts damit zu tun, ob etwas "im freien Feld zum Einsatz gebracht" wird.

Auch im weiteren Verlauf offenbaren die Ausführungen von McGee, dass hier unter dem vermeintlichen Mantel der Anonymität konsequent versucht wird, das Produkt "Beamzone" ungerechtfertigterweise in den Vordergrund zu stellen. So werden andere Marktteilnehmer wie Futurlink, BLIP Systems, BlueBlitz, Wideray und Nokia abgewertet, was objektiv nicht nachvollziehbar ist. Vielmehr haben einige dieser Hersteller gegenüber dem Produkt Beamzone signifikante Alleinstellungsmerkmale.

Zudem wird immer wieder versucht, das Produkt Beamzone als Markt-Vorreiter darzustellen, was ebenfalls nicht zutreffend ist. Vergleichbare Bluetooth-Systeme, wenn auch in einem früheren Entwicklungsstadium, wurden bereits im Jahr 2000 von Axis Communications unter dem Produktnamen "BAP" und in 2001 von Ericsson unter dem Produktnamen "Blip" am Markt angeboten. Letzteres ist später im Rahmen eines Buy-Outs in der Firma Blip-Systems aufgegangen ist und heißt nun BlipNet. Hier sei nochmal auf die Diskussion zum Thema "Technologische Pioniere" verwiesen.

Schließlich geht McGee auch noch dazu über, die Agenturen 12Snap und MPM, die ganz offenbar das Produkt Beamzone einsetzen bzw. weiterverkaufen, mit nicht nachvollziehbaren Schein-Argumenten ("mindestens doppelt so viel Cases") besonders hervorzuheben. Spätestens an der Stelle hat die Diskussion nichts mehr mit einer Enzyklopädie zu tun, sondern ist nur noch primitive und durchsichtige Stimmungsmache zugunsten einseitger Interessen.

Aufgrund dieser Interessenlage drängt hier stark sich der Verdacht auf, dass der in Deutschland ansässige Beamzone-Hersteller Blue Cell Networks zunächst in dem Artikel und nach entsprechendem Widerstand nun in der Diskussion versucht, in der Anonymität die Fakten zugunsten seiner Interessen zu färben. Auch auf der Website von Blue Cell Networks wird in gleicher Manier behauptet, der Hersteller sei "europäischer Marktführer", was zumindest in Frage gestellt werden kann.

/CW


Es gibt mindestens 3 Bluetooth Hotspot Betreiber, die von sich behaupten, Marktführer zu sein.

1. Futurlink, ES, behauptet, sie hätten die "leadership on proximity marketing through the mobile phone in more than 15 countries within 4 continents." 2. Filter, UK, behauptet, ihr Produkt "BlueCasting is the world's leading Proximity Marketing System..." 3. Blue Cell Networks, DE, sagt, sie seien "European market leader..."

Vom Zeitpunkt her richtig ist, dass WideRay, US, bereits 2002 Bluetooth Hotspots in Betrieb hatte (bei der CES Las Vegas), also 2 Jahre vor Blue Cell Networks' beamzone. Alterwave, BE, ist bereits seit 5 Jahren im Markt, also ebenfalls 3 Jahre länger als Blue Cell Networks.

Laurenz Lenkewitz, www.hiwave.de, 1.3.2006



(aus dem Artikel) [Zitat] ...Um dem Schutz der Privatsphäre der Personen in der Funkzelle sicherzustellen, stellen Bluetooth-Hotspots einen sog. Double Opt-In her. So werden nur dann Dateien übertragen, wenn der Benutzer zuvor den Bluetooth-Empfang eingeschaltet und auf "sichtbar" gestellt und zudem der Datenübertragung per Tastendruck auf dem Gerät zugestimmt hat... [/Zitat]

Rechtlich ist dies kaum als Double Opt-in zu bezeichnen. Das bloße Anschalten und Sichtbar-schalten der Bluetooth-Schnittstelle am Handy reicht sicher nicht aus, um sein Einverständnis zum Datenempfang zu erteilen. Das würde vor Gericht nicht durchkommen, da man 1. auch einfach vergessen haben könnte, BT nach vorheriger Benutzung wieder auszuschalten, oder 2. User mit Headset (unnötigerweise) BT ebenfalls im sichtbaren Modus betreiben, die daher aber noch lange keinen Content zugesandt bekommen wollen.

Das Bestätigen des Datenempfangs am Handy ist bestenfalls als - allerdings zumutbares - Single Opt-In zu werten.

Ein echtes Double-Opt-In wäre z.B., wenn der User zunächst selbst in Aktion tritt (Pull), also dem Hotspot eine beliebige Datei sendet, und erst danach der Hotspot einen Content an diesen User sendet. Damit hätte der User tatsächlich zweimal absichtlich seine Bereitschaft erklärt, den Content auch wirklich haben zu wollen.

Erschwert wird diese Thematik, weil es einige -wenige- Handys gibt, die kein Opt-In auf dem Display anzeigen. Deren Besitzer haben bei angeschaltetem BT folglich keine Möglichkeit, den Datenempfang zu bestätigen. An diese Handys sollte man, um rechtssicher zu sein, Inhalte grundsätzlich nur über "push-after-pull" senden.

Letzte Änderungen bzw. Löschungen im Artikel

[Quelltext bearbeiten]

Vor einigen Wochen sind m.E. wesentliche Elemente des "Privatsphäre" Absatzes entfernt worden. Teilweise ist dies unverständlich, teilweise besteht wahrscheinlich Klarstellungsbedarf bezüglich verschiedener Formen des Informationsaustausches über BT-Hotspots, wie die Unterscheidung zwischen Push/Pull/Anwendungsbasiert usw. Zudem sind mit einem juristischen Fachartikel über BT-Marketing neue Informationen zum rechtlichen Hintergrund hinzugekommen, als auch der frei verfügbare, nicht-kommerzielle Bluetooth Marketing Leitfaden erschienen. Ich habe versucht die gelöschten Teile des Artikel in einen klareren Kontext einzuordnen und zu belegen. Nähere Anmerkungen zu einzelnen Änderungen s. ggf. in der Diskussion der Versionen.

--Wiremore 03:50, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Anscheinend gibt es Personen, die einige Information partout aus dem Beitrag gestrichen sehen wollen. Ohne Diskussionsbeitrag/Begründung würde ich das als Vandalismus ansehen. Gibt es begründete Einwände gegen die nun entfernten Texte und zitierten Quellen?

--Wiremore 00:08, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Danke, ich glaube, die vorübergehende Teilsperrung ist sinnvoll, wegen der wiederholten "Löschattacken". Würde mich über eine Diskussion freuen, auch insbesondere über Wikipedia konforme, alternative Quellen. Was an den immer wieder gelöschten Quellen und Texten nicht in Ordnung sein soll, außer dass sie evt. einem Unternehmen nicht gefallen, kann ich nicht nachvollziehen.

--Wiremore 03:00, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Oma-Frage

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Was ist denn eigentlich ein Bluetooth-Hotspot? Ein Kasten, den man sich an die Wand hängt? -- Arne List 23:11, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten