Diskussion:Blutgerichtsbarkeit
"homos. Geschlechtsverkehr"
[Quelltext bearbeiten]"Dies waren vor allem Straftaten wie Raub und Mord, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, homosexueller Geschlechtsverkehr.." Es gibt keinen "homosexuellen Geschlechtsverkehr", da der Anus und andere nicht zum Geschlechtsverkehr geeignete Regionen keine Geschlechtsteile sind...--194.94.18.136 14:55, 28. Mai 2015 (CEST)
Was soll denn der Satz ...als Abschreckung vor Fremden... bedeuten? Sollten Fremde abgeschreckt oder sollte Fremden aus dem Weg gegangen werden? 132.230.129.89 am 21. Oktober 2005, nachgetragen von --Gf1961 17:44, 27. Jul. 2007 (CEST)
- Darüber bin ich auch gestolpert, erledigt. --Gf1961 17:44, 27. Jul. 2007 (CEST)
Im Artikel Constitutio Criminalis Carolina wird "peinlich" von "Pein" = "Qual" hergeleitet. Das erscheint mir plausibler.--El surya 15:27, 7. Nov 2005 (CET)
Und "Pein" kommt von "poena".
- Naja, nhd Pein kommt eigentlich von ahd. pîna - und dieses wurde aus "poena" entlehnt. Schon pîna hatte aber einen Bedeutungswandel (im Vergleich zu der urspr. lat. Form) durchgemacht und konnte Strafe, oder auch Qual/Schmerz bedeuten.
- Bitte unterschreiben!--El surya 16:36, 6. Dez 2005 (CET)
In dem Satz "...gab es unterschiedliche Strafformen, wie (...) 'Schwemmen'..." wird leider "Schwemmen" nicht näher erklärt und ich halte es auch nicht für selbsterklärend. Was soll das sein? Wenn keiner es weiß, dann sollte es raus, Anführungszeichen sind nicht die Lösung. --Berlioz 00:12, 28. Juli 2007 (CET)
- Erledigt. Mehr hier und hier. --Gf1961 12:43, 3. Aug. 2007 (CEST)
Pein
[Quelltext bearbeiten]Peinlich kommt eindeutig von Pein=Schmerz. Es heisst ja auch "Peinliche Frage", was sich auf den Schmerz durch Folter bei dieser Art von Befragung bezieht. Mhd. pîn, das zu Pein wurde, hat zwar auch die Bedeutung Strafe, aber offensichtlich ist damit die Leibesstrafe gemeint, womit wir wieder beim Schmerzaspekt sind. Der Lexer sagt folgendes: "pîn: strafe, leibesstrafe; qual, pein; eifer, eifrige bemühung um etw. (lat. poena, vgl. pêne)." Da als zweites Leibesstrafe steht, soll es den vorderen Eintrag näher erläutern. Mhd. pêne, das eindeutig von poena kommt, wurde aber offensichtlich nicht zu Pein, da nur der Vokal î zum nhd. ei diphtongiert.
Alte Namen für Kriminalgerichtsbarkeit etc.
[Quelltext bearbeiten]Weil ich gerade in einer Quelle eine Aufzählung gefunden habe [1] :
- Criminalgerichtsbarkeit, Kriminalgerichtsbarkeit
- Criminaljurisdiction, Kriminaljurisdiction, Kriminaljurisdiktion
- Peinliche Gerichtsbarkeit (RED hierher)
- Acht, Ächtung
- Achtgericht
- Blutbann (RED hierher)
- Blutgericht
- Blutige Hand
- Ferchbann
- Fraiß
- Hohe Fraiß
- Gericht über Hals und Hand
- Gericht über Haut und Haar
- Halsgericht (RED hierher)
- Hohe Gerichte
- Hohe Cent
- Königsbann
- Malizrecht
- Schwertrecht
- Obergericht (BKL)
- Erbgericht (nur die geringen Staffälle)
- Brüchengericht, Rügegerichten neben den ordentlichen Criminalgerichten
- Zaungericht, Pfahlgericht, deren Gerichtsbarkeit nur auf kleinere eximirte Orte des Bezirkes beschränkt war.
- Criminalgericht, Kriminalgericht
--Franz (Fg68at) 14:15, 20. Okt. 2009 (CEST)
Begriffsherkunft / Klärung der Bezeichnung ...
[Quelltext bearbeiten]Ich fände es gut, wenn man auf die wichtigeren (von Franz (Fg68at) genannten) anderen Namen wenigstens kurz eingeht. Es ist doch ziemlich unbefriedigend auf "Halsgerichtsbarkeit" zu klicken und nicht zu erfahren, worin der Zusammenhang dieser Bezeichnung zur Blutgerichtsbarkeit besteht. Im entsprechenden Wiktionary-Eintrag steht dazu auch nichts. Zu 'Halsgerichtsbarkeit' habe ich diesen Lexikoneintrag gefunden:
"Mit Halsgericht wurde seit der zweiten Hälfte des 13. Jhs. die strafrechtliche Kompetenz des (...) Hochgerichts bezeichnet (...). Abgeleitet wird die Bezeichnung vom Vollzug der Todesstrafe durch Erhängen; Symbol der Halsgerichtsbarkeit war deshalb der Galgen." (Auslassungen nachträglich eingefügt)
Volkert, Wilhelm: "Kleines Lexikon des Mittelalters: von Adel bis Zunft", S.101. C.H. Beck, München. 4. Auflage. 1991
Sicher gibt es auch Kleinere Bedeutungsunterschiede die man, wenn es passt, in einem Satz erwähnen könnte. Unter anderem sei die Halsgerichtsbarkeit z.B. (zumindest in Böhmen ) überhaupt nicht als 'Gericht' im heutigen Sinne zu verstehen:
"Selbst die städtischen Halsgerichte stellten keine professionelle und spezialisierte Gerichtsinstanz dar, da sie bis weit ins 18. Jahrhundert hinein mit den jeweiligen Stadträten identisch waren."
Himl, Pavel: "Die 'armben Leüte' und die Macht". Lucius & Lucius, Stuttgart. Seite 30, Fußnote 65. 2003
--Koloblicin (Diskussion) 20:38, 27. Dez. 2014 (CET)
Bild
[Quelltext bearbeiten]Das gezeigte Bild trägt nichts zur Verdeutlichung des Artikels bei, sondern ist eher irreführend: Es zeigt nämlich nichts, was mit Halsgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern das, im Mittelalter und der frühen Neuzeit sehr beliebte, Strebkatzen-Spiel. Dies war ein Kraftspiel, wie heute etwa Armdrücken. Siehe hier: Strebkatzenziehen -- Hêrre Oswalt 14:25, 15. Mai 2011 (CEST)
- Stimmt, danke für den Hinweis. Das Bild habe ich rausgenommen. --Bubo 容 17:53, 14. Jan. 2015 (CET)
Sinn
[Quelltext bearbeiten]"Bei Straftaten, die durch Verstümmelung gesühnt werden sollten (sogenannte lybstraffen), gab es unterschiedliche Strafformen, wie das An-den-Pranger-Stellen, Abschneiden oder Anschneiden von Körperteilen (zum Beispiel Ohren, Zunge), „Schwemmen“, Auspeitschen oder Brandmarken." Bei "Schwemmen" führt der Link zu Ertränken, so dass diese Strafe hier entweder falsch eingeordnet wird, oder aber mit "Schwemmen" etwas anderes als Ertränken gemeint ist. So jedenfalls ergibt es keinen Sinn die aufgeführten Strafformen in Gegensatz zu den Todesstrafen zu nennen, wenn dann letzten Endes ertränken aufgeführt wird. (nicht signierter Beitrag von 178.14.212.9 (Diskussion) 16:59, 17. Aug. 2013 (CEST))
Klärung "Notzucht"
[Quelltext bearbeiten]Kleine Anfrage eines interessierten Lesers: Was ist denn "Notzucht"? (nicht signierter Beitrag von Gerhardbeck (Diskussion | Beiträge) 15:54, 22. Aug. 2015 (CEST))
- Hallo Gerhardbeck. Das Deutsche Rechtswörterbuch schreibt hier kurz und prägnant: "gewaltsames Erzwingen einer sexuellen Handlung bzw. der Duldung dieser Handlung, bes. Vergewaltigung; [2]". --Asurnipal (Diskussion) 22:36, 22. Aug. 2015 (CEST)
- Lexikon gefällig? Guckstu hier: Notzucht. --MMG (Diskussion) 22:57, 22. Aug. 2015 (CEST)
Kodifikation
[Quelltext bearbeiten]„Österreich ob der Enns (1559, 1627, 1675 „Leopoldina“), die Steiermark (1574) und Kärnten (1577).“ Dieser Satzteil gibt keinen rechten Sinn. --Schubbay (Diskussion) 21:30, 25. Mär. 2022 (CET)
Vorschlag zur Bildergänzung
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht passt auch noch das nebenstehende Bild in den Artikel. --Silvicola Disk 03:24, 7. Mär. 2023 (CET)