Diskussion:Boßler des Stammes Rüde/Archiv/1

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Konstruierte Herleitung der andersnamigen Familie als Nachfahren der Famile Ried in Mosbach, die 1607 bzw. 1619 einen bürgerlichen Wappenbrief erhielt

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Die ganze "Historie", Boßler seien eheliche Nachfahren im väterlichen Mannesstamm der Familie Ried oder Rüd, erscheint sehr konstruiert. Der Erstautor, offenbar Angehöriger der Familie Boßler, bemüht sich darum sehr, zitiert selbstverfasste Sekundärliteratur, um seine Familie Boßler als Nachfahren der Familie Rüd zu Mosbach darzustellen, die berechtigt sei, deren Wappen zu führen, das 1607 bzw. 1619 verliehen wurde. Dabei wurde bisher im Artikel verschwiegen, dass derjenige, dem 1607 bzw. 1619 ein kurpfälzischer Wappenbrief zukam, mit Namen Albrecht Ried oder Rüd war, Kammersekretär von Mosbach. In dem Abschnitt unter "Historie" ist zu lesen: "Die südhessischen Boßler erwuchsen mit dem am 9. Juni 1616 in Hausen unter Lichtenberg zur Taufe gehobenen Martin Rüde, später Boßler († 1694) aus dem Stamm der Rüden. Niedernhausen zählte die Boßler zu seinen ältesten Familien. Martins Vater Christman Rüde dictus Boßler (* 1572; † nach 1643) führte gleich seinem Sohn den Meistergrad im Bauhandwerk der Maurer und stammte gebürtig aus der kurpfälzischen Oberamtsstadt Mosbach. Ebendort findet er sich als zweitgeborener Sohn erster Ehe des beim Stadtgericht zum Prokurator vereidigten Bürgers wie auch Schlossermeisters Hans Rüde d. Ä. († 1598)." Wo sollte man in dieser Generationenfolge den zeitlich 1607 bzw. 1619 urkundlichen Wappenbrief-Empfänger Albrecht Ried verorten, der als kurpfälzischer Kammersekretär der Schicht der mittleren fürstlichen Verwaltungsbeamten angehörte und nicht der bürgerlichen Handwerkerschicht. Nach "geschlossener Indizienkette" soll man die Ried zu Mosbach als Nachfahren der altadeligen Rüdt von Bödigheim betrachten, wie der Erstautor glauben machen will. Freilich zieht er einen Einzelbeleg herbei: aber welchen Wert hat der, wenn der selbst verfasst wurde? Ob ein Krämer in Mosbach, Philipp Ried (Rüd), er starb am 19. November 1594 in Mosbach, die ritterbürtigen Rüdt von Bödigheim resp. Collenberg zu seinen Ahnen zählen konnte? Vgl. Ahnenforschung Familie Haug, 2015, S. 99. Vater der Klara Schragmüller geb. Ried, * 20. Juni 1576 in Mosbach, gest. 1643 in Mosbach. Sie heiratete am 23. November 1596 Johann Schragmüller (1582-1636), Amtsvorsteher in Mosbach. aaO., S. 65. Gruß, -- LEODAVID 22:39, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Das der Wappenbrief Albrecht Rüde konzediert wurde, ist insofern nebensächlich, als das alle Agnaten ein Anrecht auf das Wappen erhielten. Das hat der Autor dem Namen nach unübersehbar ein Mitglied der Familie, in seinem Beitrag umfänglich dargestellt. Diese Darstellung ist im Lemma belegt. Anscheinend liegt Dir die unterschwellig als minderwertig deklarierte Sekundärquelle inhaltlich nicht zur Einsicht vor. Ansonsten nicht dieser kleine Fauxpas. Der Beitrag erschien übrigens als Einzelheft in einer Auflage von 850 Exemplaren in einem Periodikum, dessen Herausgeber enzyklopädische Relevanz besitzt. Die Redaktionsleitung liegt bei Herr Klaus Jürgen Becker, einem promovierten Historiker. Das herausgebende Organ, die Pfälzisch-Rheinische Familienkunde, hat sich laut eigener Satzung gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken verschrieben und fördert die Publikation von Forschungsergebnissen aus den satzungsgemäß vertretenen Sachgebieten. Alle Beiträge wurden von einem Herrn Marcel Christian Boßler verfasst und von einer fachspezifischen Redaktion unter wissenschaftlicher Leitung angenommen. Die Auswahl einer solchen wissenschaftlichen Fachredaktion infrage zu stellen, ist äußerst fragwürdig. Besonders, da uns die Kompetenz dazu fehlt. Wir sind keine Fachredaktion, wir sind Freiwillige. Kurz, ich sehe kein Problem. Den Inhalt der Publikation infrage zu stellen ist hingegen Theoriefindung und findet dem wissenschaftlichen Diskurs entsprechend in einschlägigen Publikationen statt, jedoch nicht hier auf Wikipedia. Es steht Dir offen, Deine persönliche Meinung in eine wissenschaftliche Forschungsarbeit zu gießen und in einem einschlägigen Medium einer publizieren zu lassen. -- Hector et Achilleus (Diskussion) 03:40, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Methoden sprechen für sich. Daneben muss natürlich der Empfänger des Wappenbriefs genannt sein: ihm gebührt ja das ehrvolle Verdienst, für sich und seine Nachkommen das Wappenprivileg erworben zu haben. Wenn es auf die andere Agnaten ausgeweitet wurde, muss das im Wappenbrief erwähnt sein. Ansonsten bedeutet Namensgleichheit nicht, dass man zur Wappenführung berechtigt ist. Die beide zum damals noch bürgerlichen Geschlecht Fugger gehörenden Linien Fugger von der Lilie und Fugger vom Reh, hatten je per Wappenbrief ihr eigenes Wappen. Erhielt jemand einen Adelsbrief, wirkte sich der Adelsstand auch nur auf seine Nachkommen aus, nicht auf die ggf. noch lebenden Eltern, und auch nicht Geschwister, es sei denn, es wurde besonders erwähnt. --LEODAVID 04:15, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Was haben die allgemeinen Wappenverleihungen der Kurfürsten an mittlere Beamte, Geschäftsleute und Bürger mit dem Rüden zu tun? Besorg Dir den Beitrag: Ein kurpfälzisches Stadtgeschlecht zwischen Bürgerstolz, Patriziat und Adel, betrachtet im Spiegel alter Urkunden. Dann wüsstest Du, das meine Formulierung den führungsberechtigten Kreis aus dem Wappenbrief abdeckt. Alles nachzulesen in dem Beitrag der PRFK. Was Du machst, ist Vandalismus. Arbeitest Du für den ARA, für die Adelsverbände, für das Adelsarchiv, gehörst Du zur Redaktion des Gothas? Warum ist es Dir so wichtig, die Mosbacher Rüden kleinzureden? Ohne dabei den Wappenbrief zu besitzen oder den Beitrag: Ein kurpfälzisches Stadtgeschlecht zwischen Bürgerstolz, Patriziat und Adel, betrachtet im Spiegel alter Urkunden einzusehen?-- Hector et Achilleus (Diskussion) 05:14, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Anwürfe sind lächerlich, sachverdrehend und entbehren jeder Grundlage. Das wird schnell durchschaut werden. Weiter gehe ich auf Deine Nebelkerzen nicht ein. Der Mosbacher Albrecht Ried hatte bereits unter Friedrich IV. (um 1602/1604) ge- und sich in der kurfürstlichen Kanzlei in Mosbach emporgedient. (Volker Press: Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619. 1970, S. 497.) 1607 bzw. 1619 wurde er jeweils mit einem bürgerlichen Wappenbrief beehrt. Was rede ich da an der Mosbacher Familie Ried oder Rüd, klein? --LEODAVID 06:29, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Meine Auswürfe sind nicht lächerlich. Deine Arbeit hier auf Wikipedia erweckt schnell den Eindruck, Du arbeitest der Redaktion des Gothas zu. Schreibst den ehemaligen Adelsfamilien auf Wunsch ihre Familienartikel. Zumindest in einem Punkt hast Du recht, Albrecht Rüde wird auch im PRFK-Einzelheft ausführlich im Zusammenhang mit den Wappenbriefen behandelt.-- Hector et Achilleus (Diskussion) 16:30, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht einen einzigen, und würde ich nie, das ist schiere Verleumdung von Dir: „Schreibst den ehemaligen Adelsfamilien auf Wunsch ihre Familienartikel.“ Allein dafür könnte ich... aber das ist mir allein der Aufwand für Dein albernes Geschwatz nicht wert! --LEODAVID 20:33, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten