Diskussion:Body Modification E-Zine

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Squarerigger in Abschnitt Weblink fehlt
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Nur als kleine Anmerkung: ich glaube das korrekte Adjektiv ist "indiziert"

Link zum entsprechenden Dudenwort

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Wie wäre es denn damit: www.bmezine.com ? Das ist kein Link. ---Nicor 00:25, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das Bewerben indizierter Seiten ist verboten! Ich halte den Link für rechtlich zweifelhaft!

Auch wenn sie kein Link ist, ist eine Webadresse die „Anschrift“ eines Angebotes. Die deutsche Wikipedia sollte keine Hilfe für Jugendliche sein, das indizierte Angebot zu nutzen. Deshalb ist der Weblink im Artikel imho rechtswidrig, egal ob anklickbar oder nur als Schrift. --Krischan111 20:49, 10. Jul 2006 (CEST)

"Die deutsche Wikipedia sollte nicht ... sein. Deshalb ist der Weblink rechtswidrig." ist eine kuriose Folgerung.
Die Verlinkung der Website, die ein Artikel direkt behandelt, ist aus gutem Grund so allgemein üblich, dass eine Ausnahme mehr erfordert als ein "imho", imho. Wenn du ausdrücklich meinst, dass die nicht verlinkte URL illegal ist, könnte man auch indirekt linken. --Eldred 21:02, 10. Jul 2006 (CEST)
Nicht die verlinkte Url ist illegal, sondern der Link selbst. Sogar das indirekte Verlinken halte ich für rechtswidrig, wie ich oben versucht habe zu erklären. Noch eine kurze Erklärung zur Indizierung: Indizierte Medien dürfen generell nicht an Kinder und Jugendliche verkauft, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Sie dürfen auch nicht beworben werden in Medien, die Kindern offen zugänglich sind (Siehe Indizierung). In diesem Fall glaube ich, dass der Lexikoneintrag von der Pressefreiheit abgedeckt ist, der Weblink jedoch nicht. --Krischan111 00:30, 11. Jul 2006 (CEST)
In deiner Argumentation verschwimmen die harten Fakten mit deiner Interpretation dessen, was manche Jugendschützer "gerne hätten". Das ist dein persönliches Imho. Mein eigenes Imho ist, bei Zensur keinen Zentimeter dahinter zurückzuweichen, wozu man eindeutig gezwungen ist.
Davon abgesehen kann ich aber auch praktisch argumentieren, warum es einen Unterschied macht, ob die URL verlinkt ist oder nicht. Eine Verlinkung ist genau die bequeme Zugänglichmachung, die in bestimmten Fällen verboten ist. Wollte man die URL als Text verbieten, gerät man tief in den Sumpf. Was passiert zum Beispiel, wenn das Projekt hinter der Webseite so heißt wie diese? Darf ich dann nicht einmal mehr das Thema eines Presseartikels beim Namen nennen? Was mache ich, wenn ich von der subversiven Seite del.icio.us oder vom feindlichen Büropaket OpenOffice.org schreiben will?
Es wäre auch verboten, folgenden einfachen Forumsbeitrag, Blogeintrag o.ä. zu verfassen: "Mein Provider blockiert offenbar bestimmte Websites. Wenn ich stormfront.org aufrufe, werde ich an die IP a.b.c.d verwiesen, die meiner Bezirksregierung gehört, statt an e.f.g.h". Ein Verbot einer solchen Nachricht wäre ein massiver Eingriff in die freie Kommunikation. Und nicht umsonst liefert Google 752 Seiten aus Deutschland, die über die Sperrung von stormfront.org berichten, zu Recht ganz unbehelligt.
Nein, es ist nicht zu erkennen, dass die unverlinkte URL zurzeit problematisch wäre. --Eldred 01:28, 11. Jul 2006 (CEST)
Für die problematischen Beispiele die du genannt hast, ist der Link in Textform imho in Ordnung, da er so etwas wie eine Marke ist. Glücklicherweise müssen wir den Umgang mit diesen Fällen hier nicht entscheiden. Zurück zu BME: Eine Suchanfrage auf der englischen Google Seite nach deutschsprachigen Seiten, die den Text „www.bmezine.com“ enthalten, offenbart, dass der Link nur in Kommentaren, Foren und zB auf österreichischen Seiten genannt wird. Die Indizierung wird also im Großen und Ganzen befolgt. Die deutsche Wikipedia kann doch nicht in einem Satz die Indizierung erläutern, und sie im nächsten Satz missachten! --Krischan111 23:21, 11. Jul 2006 (CEST)
Es gibt keine Urteile oder auch nur Verhandlungen zu dem Thema. Noch nicht mal ein Abmahnanwalt ist wegen unverlinkter URLs in Erscheinung getreten. Es ist auch nicht erkennbar, dass sich irgendjemand einfach so, ohne Rechtsstreit, darum schert und z.B. Wikipedia-Artikel konsequent bearbeitet. --Eldred 16:43, 13. Jul 2006 (CEST)
Deiner jüngsten Rücknahme zufolge nimmst du die Änderung also hin, falls ich sie selbst einfüge? --Eldred 11:40, 20. Jul 2006 (CEST)
Dies ist wikipedia, also eine enzyklopädie. hier gibt es nur information, keine werbung, deshalb kann man hier aus informationszwecken soweit ich weiß sogar einen richtigen link einfügen.
ich werde trotzdem in ein paar tagen bmezine.com unter den weblinks nur als nicht-ink einfügen. wems nicht passt der schreibt auf meine oder diese diskussionsseite, wenn er was unternimmt, ich bin täglich online und für diskussionen offen.--Flying sheep 15:55, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Soweit ich weiß ist eine sehr vage Aussage. Ehe Du den Link hier einfügst, wäre es gut, wenn Du Deine Sichtweise rechtlich absichern würdest. Möglich wäre hier z.B. eine Anfrage an die Bundesprüfstelle, ob Deine Sichtweise so korrekt ist. Solange dies nicht final und wasserdicht geklärt ist, sollte man sicherheitshalber vom Link absehen. Solange keine gegensätzliche Aussage der BPJS vorliegt, sollte man davon ausgehen, daß deren bisherige Aussage gilt. Weiter oben habe ich aus dem auf www.tattoocity.info zu findenden Schriftwechsel mit der BPJS verwiesen:
u den Vertriebsbeschränkungen in Folge einer Indizierung gehört ebenfalls, das die indizierte Schrift auch durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste weder verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht, noch angeboten, angekündigt oder angepriesen werden darf. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn "durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist" (vgl. § 5 Abs. 3 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS)). Die Verpflichtung zur technischen Vorsperrung liegt auf der Seite des Anbieters bzw. "Content-Providers". Da die bewußte und wissentliche "Hyperlinksetzung" auf ein indiziertes Online-Angebot eine Form des Zugänglichmachens darstellt, für die der "Hyperlink Setzer" verantwortlich ist, würde dieses für den von Ihnen konstruierten Fall bedeuteten, das ein strafbewehrter Verstoß gegen die Vertriebsbeschränkungen des GjS gegeben wäre. Das ist meines Erachtens ziemlich eindeutig.
Oder hast Du hierzu neue Erkenntnisse.--Squarerigger 07:44, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich will das nicht in einen Editwar ausarten lassen, deshalb revertiere ich deine Revertierung erstmal nicht. Du hattest exakt ein Jahr Zeit, mir zu widersprechen (schau auf das Datum). Ich finde es jetzt schon dreist, dass du stattdessen einfach meine _lang_ vorher angekündigte Änderung rückgängig machst.
Schau mal, google verlinkt auch wieder: http://www.google.de/search?q=bmezine
Flying sheep 19:05, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nur zur Klarstellung: DU hast hier nicht mehr widersprochen. Ich habe oben klar die aktuelle Rechtslage der BPJS zitiert. Diese ist zunächst einmal weiterhin gültig, somit ist die Lage klar. Ost hast Du hierzu etwa neue Erkenntnisse? Wenn ja, dann bring sie bitte vor. Darum habe ich schon vor mehr als einem Jahr gebeten. Bring einen Beleg dafür, daß die Aussage der BPJS so nicht mehr gültig ist, dann hat sich das Thema ganz schnell erledigt. Falls nicht, dann ist die Lage weiter so, wie sie bisher war.--Squarerigger 20:21, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Stellungnahme von BME zur Indizierung

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Ich verschiebe den Link zur Stellungnahme von BME aus dem Artikel auf die Diskussionsseite: www.bmezine.com/news/edit/A00403/germany2.html

Die Seite ist auf der Domain www.bmezine.com/, und mit zwei Klicks kommt man von der Stellungname zu den Bildern, für die die Webseite indiziert wurde. Die Seite enthält trotzdem viel Information zur Indizierung. Der Artikel kann gerne ergänzt werden, bloß sollte die deutsche Wikipedia nicht auf BME verlinken. Über den Sinn der Indizierung kann man sich streiten, aber daran halten müssen wir uns.

Ich habe die Heise-Online Meldung zur Indizierung eingefügt. Man beachte, dass sie die Seite auch nicht verlinken, sondern nur das private Blog von Shannon Larratt. Eine Begründung zu der Entscheidung auf der Seite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien konnte ich nicht finden. --Krischan111 01:26, 8. Jul 2006 (CEST)

Keine der im Urteil veröffentlichten Kritik trifft auf das öffentlich zugängliche Angebot zu. also ich komme ohne registrieung auf sehr heftige Bilder, die pornoraphisch sind. Den Satz im Artikel halte ich für schlichweg gelogen, wenn es so ist, wie heise behauptet, Vermutlich sei die Site so vom Verbot der Darstellung von Hardcore-Pornographie betroffen. --schlendrian •λ• 15:11, 21. Jul 2006 (CEST)

ist das alles?

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Zur Zeit kursiert ein Handyvideo dieser Seite, das nicht nur "harmlose" Amputationen, Piercings etc zeigt, sondern wie Menschen sich auf derbste Art die Genitalien verstümmeln und zerschneiden. Das hat nichts mehr mit Kastration zu tun, das ist jenseits von Cock and Ball Torture und Masochismus. Der Artikel ist nicht aussagekräftig genug und zeigt nicht wie explizit die Seite sein kann. (nicht signierter Beitrag von 84.185.234.89 (Diskussion) )

Ich vermute mal, dass du das Fakevideo "Hatchet vs. Genitals" meinst. Ohne Quellen oder sonstige Angaben, kann ich aber auch nichts genaueres sagen.

Auch kann ich deine Aussage nicht ganz nachvollziehen. Das Video impliziert genau das, was man unter Kastration (oder eben Penektomie) und Masochismus versteht. Hier geht es ausserdem nicht darum, aufzuzeigen, wie schrecklich die Seite ist, sondern sachlich darüber zu informieren. Geschützt werden muss von der Wiki-Gemeinde schliesslich niemand, die Seite ist ja schon indiziert... -- Pansenkin 22:44, 29. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Zitate

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"Keine der im Urteil veröffentlichten Kritik trifft auf das öffentlich zugängliche Angebot zu."

Und was genau war nun diese Kritik? Zitate wären mehr als sinnvoll. --Nemissimo 酒?!? RSX 11:35, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Bodmod Portal

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Um die Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit eines Themengebietes in der Wikipedia zu steigern wurden Portale ins Leben gerufen. Wir sind momentan dabei, ein solches für das Themengabiet Bodymodification zu erschaffen, siehe hier. Wenn du Interesse an der Mitarbeit hast oder einfach nur deine Stimme für ein solches Portal abgeben willst, melde dich hier: Wikipedia: Wikipedia:WikiProjekt Portale/Baustelle#Portal:Body Modification. Ich hoffe mal auf rege Beteiligung. --Lamilli 12:53, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verbotener Link, was soll das denn?

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Ich habe den Link auf eine fremde Wiki plaziert ohne vorher die Diskussionsseite vollumfänglich gelesen zu haben. Ein grosses Versehen wie mir scheint. Eine IP hat mit einer Sperrung gedroht die ich jedoch mit einem Lächeln zur Kenntnis nehme. Was soll daran provozieren?

Wenn bmezine und deren Wiki illegal sind könnte doch ein Filter das Problem lösen. --Netpilots 10:03, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

BME ist indiziert, deren Wikipedia nicht... insofern ist es rechtlich sicher, ob deren Wiki für den Artikel relevant ist, ist eine andere Sache. Würde mMn. eher in Body Modification bzw. das Portal Body Mod passen. -- Pansenkin 15:07, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Sehe gerade, dass die BME-Wiki auch auf der BME-Seite verlinkt ist... die Frage ist nun, ob diese auch indiziert ist?! Bin leider kein Jurist ;) -- Pansenkin 15:14, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Dann frage ich mich echt was der anonyme Benutzer (IP) mit der leeren Drohung einer Sperrung wollte? --Netpilots 21:14, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Habe heute mal ein wenig nachgeforscht: "Die Website mit Titel „BME: Body Modification Enzine“ und URL http://www.bmezine.com sowie http://bme.freeq.com war antragsgemäß zu indizieren." - aus dem Inidzierungsantrag. Demnach ist die BME-Wiki mMn. nicht indiziert. Sperrungsandrohungen von Anonymen Benutzern würde ich grundsätzlich ignorieren ;) -- Pansenkin 21:53, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Dann könnte man den Entwurf der IP getrost revertieren, oder? Gesichtet hat ihn bis jetzt eh niemand. Die Sperrungsandrohungen ignorieren wäre sicher eine Möglichkeit. Ich habe sie mit einem Lächeln zur Kenntnis genommen, ich darf ja höflich sein. ;-) --Netpilots 00:44, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Moment mal! Wie oben geschrieben, wurde "Die Website mit Titel „BME: Body Modification Enzine“ und URL http://www.bmezine.com sowie http://bme.freeq.com" indiziert. Das BME-Wiki liegt aber unter einer Subdomain von www.bmezine.com. Damit dürfte das Wiki leider auch unter die Indizierung fallen, so zumindest mein Verständnis dafür. Ich würde daher vorschlagen, daß der Link wieder rauskommt, um hier jeglichen juristischen Ärger zu vermeiden. --Squarerigger 09:58, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Squarerigger ist sich auch nicht ganz sicher, er schreibt "dürfte" und "so zumindest mein Verständnis dafür". Er schlägt auch vor den Link wieder raus zu nehmen um einen Minute später den Link gleich selbst zu löschen. So funktionieren Diskussionen eigentlich nicht. Stehen lassen und weitere Stimmen abwarten wenn man schon nicht sicher ist wäre der Weg gewesen. Juristischen Ärger?? Naja, vielleicht meldet sich ja noch ein echter Jurist der kompetent was dazu beitragen könnte. --Netpilots 10:27, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Richtig, ich hab den Link wieder raus. Warum? Wegen "Gefahr im Verzug" - weil ich der Meinung bin, daß man bis zu einer endgültigen Klärung durch einen Juristen hier sehr vorsichtig sein sollte. Ich verweise hierzu auf http://www.tattoocity.info/html/indizierung.html. Dort gibt es eine klare Aussage der BPJS zu www.bmezine.com: Zu den Vertriebsbeschränkungen in Folge einer Indizierung gehört ebenfalls, das die indizierte Schrift auch durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste weder verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht, noch angeboten, angekündigt oder angepriesen werden darf. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn "durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist" (vgl. § 5 Abs. 3 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS)). Die Verpflichtung zur technischen Vorsperrung liegt auf der Seite des Anbieters bzw. "Content-Providers". Da die bewußte und wissentliche "Hyperlinksetzung" auf ein indiziertes Online-Angebot eine Form des Zugänglichmachens darstellt, für die der "Hyperlink Setzer" verantwortlich ist, würde dieses für den von Ihnen konstruierten Fall bedeuteten, das ein strafbewehrter Verstoß gegen die Vertriebsbeschränkungen des GjS gegeben wäre Insofern kann ich auch hier bei wikipedia nur zur Vorsicht raten und im Zweifelsfall lieber einen Verzicht auf einen strittigen Link anregen, zumindest so lange, bis ein Jurist oder sonstwie Fachkundiger "Entwarnung" gegeben hat.--Squarerigger 10:44, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Dann wünsche ich mal viel Erfolg beim Zensieren von Google und all den Seiten wo der Link noch vorkommen könnte. Man kann nie vorsichtig genug sein. Mr. Google und all die andern sind dir bestimmt dankbar wenn du sie von derartigen Risiken befreist. --Netpilots 14:14, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Wow, was ein sachlicher Diskussionsbeitrag. :-( Im Ernst: auf google haben weder Du noch ich Einfluß, auf wikipedia dagegen schon. Erkennst Du den wesentlichen Unterschied? - Davon abgesehen: gib mal auf google.de die Suchbegriffe "bmezine" und "wiki" oder alternativ den Suchbegriff "www.wiki.bmezine.com" ein. Und dann schau Dir mal die Suchergebnisse und vor allem die unten auf der Seite dann zu findenden Hinweise zu "entfernten Seiten" an.--Squarerigger 14:29, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Ob die Subdomain automatisch indiziert ist, weiss ich nicht. Ich kenne mich bei Indizierungen nur bei Filmen, Musik etc. aus. Internet ist eben doch ein wenig komplizierter... bin erstmal dafür, dass der Link vorerst draussen bleibt (und wie schon gesagt - falls er legal ist, sollte er in den Wiki-Artikel "Body Modification". Hierzu am besten einen Juristen befragen... @Netpilots: Google ist in der Hinsicht leider schon zensiert. (Ich will jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Indizierung anfangen...) Mein Tipp: google.at ;) -- Pansenkin 15:01, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Na ja, über Sinn und Unsinn einer solcher Indizierung könnte man sicher stundenlang indizieren (ich hab's vor Jahren mal versucht, meinen Schriftverkehr mit der BPJS findet man unter der weiter oben angegebenen URL. War irgendwie nicht sonderlich sinnvoll, der Kontakt. :-( - Ansonsten seh ich es genau so wie Du: im Moment dürfte es für uns alle unklar sein, ob die Subdomain zwangsläufig mit von der Indizierung betroffen ist oder nicht. Also sollten wir hier verantwortungsbewußt handeln und den Link zunächst einmal gelöscht lassen, um potentielle Risiken von wikipedia fernzuhalten. Sollte sich dann durch eine fundierte Aussage hierzu herausstellen, daß der Link doch legal wäre, kann man ihn immer noch wieder einbauen.--Squarerigger 15:16, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Indizierung

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Wie es es scheint, taucht BME nun wieder in den Suchanfragen von google deutschland auf. Ist das das Ende der Zensur? Hat jemand Info darüber? --Lamilli 20:25, 4. Dez. 2009 (CET)Beantworten

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Was ist denn das für eine Informationsunterdrückung, ein Online-Magazin zu behandeln, aber keinen Link auf jenes Magazin anzugeben? 87.79.114.184 23:51, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Also lies und versteh bitte zunächst mal den Artikel, dann dürfte sich Deine Frage (hoffentlich) von alleine beantworten.--Squarerigger (Diskussion) 09:46, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten