Diskussion:Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien (Bonn)
„von einem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister geleitet“
[Quelltext bearbeiten]Das deutsche Wort Minister wird i. d. R. für Kabinettsmitglieder verwendet. Es ist mit dem englischen minister nicht identisch. In der englischsprachigen Wikipedia heißt es im Artikel „Ambassador“: „Historically, officials representing their countries abroad were termed ministers, but this term was also applied to diplomats of the second rank.“ Ich empfehle daher, die Wörter „und bevollmächtigten Minister“ zu streichen. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:25, 13. Mär. 2014 (CET)
- Vgl. auch Diskussion:Dimitris Rallis --Malabon (Diskussion) 22:28, 13. Mär. 2014 (CET)
- Den Begriff entnahm ich zwei deutschsprachigen Quellen: Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi Arabien und das als Standardwerk zu diesem Thema erscheinende Handbuch der Diplomatie. Das Bulletin von 1960 zur Übergabe des Beglaubigungsschreibens als Botschafter erwähnt den Begriff nicht mehr, nur noch Gesandter. Wenn sich ein „normaler“ Gesandter aber rangmäßig nicht von einem „außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister“ unterscheidet, ist der Zusatz natürlich verzichtbar. Bei der von dir verlinkten Diskussionsseite geht es ja um einen Botschafter. In dem Handbuch wird der Begriff Botschafter bis auf ein paar Ausnahmen immer alleinstehend genutzt, Gesandter hingegen immer mit dem Anhängsel bev. Minister. Gruß--Leit (Diskussion) 23:27, 13. Mär. 2014 (CET)
- Im deutschen Sprachgebrauch ist ein Diplomat (sowohl Botschafter als auch Gesandter) kein „Minister“; deshalb halte ich die Verwendung des Begriffs für missverständlich. Siehe auch Gesandter. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:17, 14. Mär. 2014 (CET)
- Die Frage wäre für mich, warum die von mir herangezogenen Quellen nicht einfach von einem Gesandten (bzw. dessen englischer Entsprechung) sprechen, sondern in diesem Fall von einem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigen Minister. Was bedeutet das „außerordentlich“? Der Funktion nach ist die Bezeichnung Gesandter sicher völlig ausreichend. Die Frage wäre die nach dem konkreten Titel. Man könnte ja theoretisch unterscheiden zwischen beidem (Funktion und Titel), also „die Mission wurde von einem Gesandten geleitet, der den Titel außerordentlicher Geandter und bevollmächtigter Minsiter trug“. Wäre das sinnvoll? Ich kann das nicht beurteilen, weil mir die konkrete Bedeutung dieses Titels unklar ist. Die Frage ist ja ohnehin, was sich z.B. konkret änderte, als im Februar 1960 der saudi-arabische Gesandte den Titel eines Botschafters erhielt. Hat dadurch die bisherige Gesandtschaft andere Aufgaben erhalten oder ist es nur eine formale Angelegenheit? Ich bin jedenfalls nun deinem Vorschlag gefolgt, sofern sinnvoll, könnte man ja wie angesprochen die Langform ausdrücklich als Titel in Anführungszeichen (ggf. mit einem Hinweis, dass der Titel übersetzt ist?) wieder ergänzen. Gruß--Leit (Diskussion) 01:03, 15. Mär. 2014 (CET)
- Oder vielleicht in Anlehnung an die Tabellenspalte in Liste der japanischen Botschafter in Deutschland: „Gesandter mit der Amtsbezeichnung außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister“?--Leit (Diskussion) 15:31, 15. Mär. 2014 (CET)
- Im deutschen Sprachgebrauch ist ein Diplomat (sowohl Botschafter als auch Gesandter) kein „Minister“; deshalb halte ich die Verwendung des Begriffs für missverständlich. Siehe auch Gesandter. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:17, 14. Mär. 2014 (CET)
- Den Begriff entnahm ich zwei deutschsprachigen Quellen: Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi Arabien und das als Standardwerk zu diesem Thema erscheinende Handbuch der Diplomatie. Das Bulletin von 1960 zur Übergabe des Beglaubigungsschreibens als Botschafter erwähnt den Begriff nicht mehr, nur noch Gesandter. Wenn sich ein „normaler“ Gesandter aber rangmäßig nicht von einem „außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister“ unterscheidet, ist der Zusatz natürlich verzichtbar. Bei der von dir verlinkten Diskussionsseite geht es ja um einen Botschafter. In dem Handbuch wird der Begriff Botschafter bis auf ein paar Ausnahmen immer alleinstehend genutzt, Gesandter hingegen immer mit dem Anhängsel bev. Minister. Gruß--Leit (Diskussion) 23:27, 13. Mär. 2014 (CET)
Aufnahme diplomatischer Beziehungen
[Quelltext bearbeiten]Auf mehreren Internetseiten, die jedoch sicher alleine nicht als zitierfähig gelten, wird für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen übereinstimmend der 15. November 1954 angegeben (www.was-war-wann.de/1900/1950/november-1954.html, [1]). Leider fehlt noch eine Literaturquelle, die das bestätigt.--Leit (Diskussion) 12:13, 16. Mär. 2014 (CET)
OLG-Köln-Urteil 2004
[Quelltext bearbeiten]Diesem Urteil des OLG Köln vom 12. Januar 2004 könnten weitere Informationen zu den Standorten der saudi-arabischen Botschaft in Bonn zu entnehmen sein. Leider sind die einzelnen Adressen nur verschlüsselt angegeben.--Leit (Diskussion) 23:48, 24. Apr. 2014 (CEST)
Umzugszeitpunkt
[Quelltext bearbeiten]Gemäß General-Anzeiger vom 26. Mai 2000 der Februar desselben Jahres, nicht Anfang Oktober 1999. Bleibt noch zu klären.--Leit (Diskussion) 21:56, 30. Apr. 2014 (CEST)
"Der Abriss hat begonnen"
[Quelltext bearbeiten]http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/Der-Abriss-hat-begonnen-article3452028.html --Hasenläufer 16:21, 20. Jan. 2017 (CET)