Diskussion:Botschafter
Wieso enthält der Artikel "Botschafter" das Foto eines Botschafterautos? Was soll daran denn nun erhellend sein? Sind diese Autos durch irgendein besonderes Kennzeichen von anderen Autos zu unterscheiden? Wollte man dies dann ggf. in der Bildunterschrift erläutern? Oder ist das nur Spielerei eines Mitautors, der sich daran freut, dass er ein Kfz eines Botschafter geknipst hat? --JotW 00:36, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Der "Kringel" über dem Rad ist evtl. für ein Fähnchen(?). Aber was das hier soll?kA.--Bjb 22:24, 1. Okt. 2007 (CEST)
exterritoriales Gebiet?
[Quelltext bearbeiten](Überschrift eingefügt von --93.133.210.53 19:22, 4. Jul. 2011 (CEST)) FOLGENDER SATZTEIL IST UNSINN UND RINGEND ZU ENTFERNEN: " und, im Gegensatz zur Botschaft ist die Residenz aber kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern ein Bereich, der der diplomatischen Immunität unterliegt"- im übrigen WikiPedia (ZB: BOTSCHAFT) ist dies als landläufiger Irrtum beschrieben.(nicht signierter Beitrag von MRothe (Diskussion | Beiträge) 10:45, 6. Sep. 2008 (CEST))
Absolut Richtig: eine Botschaft ist kein extraterritoriales Gebiet. Sie steht nur unter Schutz der Wiener Übereinkunft. Extraterritorial sind heutzutage nur mehr sogenannte Enklaven, wie z.B. Gibraltar, Ceuta, usw. Daher ist der Absatz über die extraterritorialität zu streichen!!!(nicht signierter Beitrag von 80.109.65.165 (Diskussion) 00:00, 4. Jan. 2009 (CET))
diesen Begriff findet man hier und da in Beschreibungen von Diplomaten z.B. Deutsche_Botschaft_Wien#Gegenw.C3.A4rtiger_Botschafter. Was bedeutet das? Gibt es auch ordentliche oder vielleicht sogar nicht bevollmächtigte Botschafter? --Eingangskontrolle 20:04, 13. Dez. 2008 (CET)
- denke mal, dass es nur solcherlei gibt. Wäre der Botschafter nicht bevollmächtigt, wäre er rechtlich kein echter Botschafter im Gastland. Wäre er nicht außerordentlich, dann ... keine Ahnung. Womöglich ist die Begrifflichkeit einfach ein feststehender Begriff. Weiß jemand mehr ("gefährliches Halbwissen")... ?--77.4.51.55 20:44, 11. Jul. 2011 (CEST)
werden die Aufgaben eines Botschafters von einem Gesandten wahrgenommen
[Quelltext bearbeiten](Überschrift eingefügt von --93.133.210.53 19:19, 4. Jul. 2011 (CEST)) "In Ländern, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen, werden die Aufgaben eines Botschafters von einem Gesandten wahrgenommen." Wer schreibt denn einen solchen Unsinn ? Eine ganz und gar falsche Aussage! (nicht signierter Beitrag von 77.87.224.97 (Diskussion) 16:19, 17. Jan. 2011 (CET))
- Stimmt, ist absoluter Unfug. Hättest du aber auch löschen können, gell? --Opihuck 20:32, 7. Jan. 2012 (CET)
Leiter der Gesandtschaft
[Quelltext bearbeiten]Ein anderes Wort für Botschafter? Nur ein Beispiel: Liste_der_britischen_Botschafter_in_Peru. Dort in der Einleitung.
Gesandtschaft → Auslandsvertretung. Link gesetzt. --Ein-Rat-7000 (Diskussion) 16:58, 5. Sep. 2012 (CEST)
Begriff "Großbotschaft" ist etabliert
[Quelltext bearbeiten]vgl. http://www.focus.de/panorama/reportage/reportage-gross-botschaft-busch-botschaft_aid_219558.html (nicht signierter Beitrag von 134.2.80.184 (Diskussion) 15:40, 10. Aug. 2012 (CEST))
- Bitte sei so gut und diskutiere revertierte Änderungen, die du erneut revertieren willst, erst hier. In der Sache: Das Beispiel, das du dem Focus entnimmst, zeigt doch sehr gut, dass es sich bei dem Wort um "Behördenjargon", ebenso wie die "Buschbotschaft" handelt, das nicht in eine Enzyklopädie gehört. Vielen Dank für dein Verständnis. --Opihuck 16:01, 10. Aug. 2012 (CEST)
- Der Begriff "Großbotschaft" ist ja auch für Nichtvolljuristen verständlich. Wenn er darüber hinaus auch noch treffend und gängig ist, gibt es keinen Grund, ihn nicht zu benutzen. Abgesehen davon: wenn Wikipedia eine Enzyklopädie ist, dann faltet ein Zitronenfalter auch Zitronen... (nicht signierter Beitrag von 134.2.80.148 (Diskussion) 09:28, 14. Aug. 2012 (CEST))
- Es geht nicht um Verständlichkeit, sondern um gepflegtes Deutsch. Der Begriff "Großbotschaft" ist Slang des Auswärtigen Amtes, findet sich in der gewählten Bedeutung - soweit ich das übersehen konnte - in keiner reputablen Quelle und wird weder im Duden noch im Deutschen Universalwörterbuch gelistet. Er findet sich auch unter 4 Millionen Dokumenten der JURIS-Datenbank in keiner einzigen Gerichtsentscheidung und in keiner einzigen Rechtsnorm. Bitte belege die Benutzung des Wortes außerhalb des Behördenjargons aus einer angesehenen Quelle.
- Zuletzt: Bitte signiere deine Beiträge. In Diskussionen ist es nämlich üblich, seine Beiträge mit
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zu unterschreiben. Das geht einfach mit der auf dem Bild nebenan markierten Schaltfläche. Bitte nutze diese Möglichkeit. --Opihuck 16:00, 14. Aug. 2012 (CEST)
Voraussetzungen
[Quelltext bearbeiten]1.) wären noch erwähnenswert, z.B. Französisch zwingend plus eine weitere Sprache der Vereinten Nationen (russisch, englisch, chinesisch, spanisch); Universitätsabschluß? Interessant wäre noch, inwieweit Abstriche gemacht werden, z.B. bei Philipp Jenninger (Botschafter in Wien) und Rudolf Dreßler (Botschafter in Israel), die wohl sprachenmäßig nicht in Frage kommen. 2.) Zwischen Ernennung und Amtsantritt (am Botschafterschreibtisch sitzen): Gibt es da noch eine Art Kurzlehrgang? --93.134.237.240 10:27, 20. Nov. 2013 (CET)