Wieso enthält der Artikel "Botschafter" das Foto eines Botschafterautos? Was soll daran denn nun erhellend sein? Sind diese Autos durch irgendein besonderes Kennzeichen von anderen Autos zu unterscheiden? Wollte man dies dann ggf. in der Bildunterschrift erläutern? Oder ist das nur Spielerei eines Mitautors, der sich daran freut, dass er ein Kfz eines Botschafter geknipst hat?
--JotW00:36, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
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(Überschrift eingefügt von --93.133.210.53 19:22, 4. Jul. 2011 (CEST))
FOLGENDER SATZTEIL IST UNSINN UND RINGEND ZU ENTFERNEN: " und, im Gegensatz zur Botschaft ist die Residenz aber kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern ein Bereich, der der diplomatischen Immunität unterliegt"- im übrigen WikiPedia (ZB: BOTSCHAFT) ist dies als landläufiger Irrtum beschrieben.(nicht signierter Beitrag vonMRothe (Diskussion | Beiträge) 10:45, 6. Sep. 2008 (CEST)) Beantworten
Absolut Richtig: eine Botschaft ist kein extraterritoriales Gebiet. Sie steht nur unter Schutz der Wiener Übereinkunft. Extraterritorial sind heutzutage nur mehr sogenannte Enklaven, wie z.B. Gibraltar, Ceuta, usw.
Daher ist der Absatz über die extraterritorialität zu streichen!!!(nicht signierter Beitrag von80.109.65.165 (Diskussion) 00:00, 4. Jan. 2009 (CET)) Beantworten
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(Überschrift eingefügt von --93.133.210.53 19:19, 4. Jul. 2011 (CEST))
"In Ländern, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen, werden die Aufgaben eines Botschafters von einem Gesandten wahrgenommen." Wer schreibt denn einen solchen Unsinn ? Eine ganz und gar falsche Aussage! (nicht signierter Beitrag von77.87.224.97 (Diskussion) 16:19, 17. Jan. 2011 (CET)) Beantworten
Bitte sei so gut und diskutiere revertierte Änderungen, die du erneut revertieren willst, erst hier. In der Sache: Das Beispiel, das du dem Focus entnimmst, zeigt doch sehr gut, dass es sich bei dem Wort um "Behördenjargon", ebenso wie die "Buschbotschaft" handelt, das nicht in eine Enzyklopädie gehört. Vielen Dank für dein Verständnis. --Opihuck16:01, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Der Begriff "Großbotschaft" ist ja auch für Nichtvolljuristen verständlich. Wenn er darüber hinaus auch noch treffend und gängig ist, gibt es keinen Grund, ihn nicht zu benutzen. Abgesehen davon: wenn Wikipedia eine Enzyklopädie ist, dann faltet ein Zitronenfalter auch Zitronen... (nicht signierter Beitrag von134.2.80.148 (Diskussion) 09:28, 14. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten
Es geht nicht um Verständlichkeit, sondern um gepflegtes Deutsch. Der Begriff "Großbotschaft" ist Slang des Auswärtigen Amtes, findet sich in der gewählten Bedeutung - soweit ich das übersehen konnte - in keiner reputablen Quelle und wird weder im Duden noch im Deutschen Universalwörterbuch gelistet. Er findet sich auch unter 4 Millionen Dokumenten der JURIS-Datenbank in keiner einzigen Gerichtsentscheidung und in keiner einzigen Rechtsnorm. Bitte belege die Benutzung des Wortes außerhalb des Behördenjargons aus einer angesehenen Quelle.
Zuletzt: Bitte signiere deine Beiträge. Schaltfläche „Signatur“ in der Bearbeiten-Werkzeugleiste In Diskussionen ist es nämlich üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu unterschreiben. Das geht einfach mit der auf dem Bild nebenan markierten Schaltfläche. Bitte nutze diese Möglichkeit. --Opihuck16:00, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
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1.) wären noch erwähnenswert, z.B. Französisch zwingend plus eine weitere Sprache der Vereinten Nationen (russisch, englisch, chinesisch, spanisch); Universitätsabschluß? Interessant wäre noch, inwieweit Abstriche gemacht werden, z.B. bei Philipp Jenninger (Botschafter in Wien) und Rudolf Dreßler (Botschafter in Israel), die wohl sprachenmäßig nicht in Frage kommen. 2.) Zwischen Ernennung und Amtsantritt (am Botschafterschreibtisch sitzen): Gibt es da noch eine Art Kurzlehrgang? --93.134.237.24010:27, 20. Nov. 2013 (CET)Beantworten