Diskussion:Brasilianische Staatsbürgerschaft
Erlangung der Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]Mit anderen Worten die Staatsbürgerschaft ist ausschließlich durch Geburt zu erlangen ????? Oder fehlt da noch etwas Text ... Isis2000 14:24, 13. Nov 2003 (CET)
Ich hab's geklärt...--Piotr 13:01, 9. Mai 2005 (CEST)
Brasilianer
[Quelltext bearbeiten]Sollte das Lemma hier nicht besser in Brasilien integriert werden? --Klaus 21:15, 28. Dez 2005 (CET)
Stimmt! Alternativ würde ich eine Verschiebung nach Brasilianische Staatsbürgerschaft vorschlagen. Stullkowski 10:46, 13. Feb 2006 (CET)
Der Artikel steht im Widerspruch zum selben Artikel in der englischen Wikipedia, wo steht, dass Ausländer aus nicht portugiesisch-sprachigen Ländern erst nach 15 Jahren eingebürgert werden. (nicht signierter Beitrag von 178.83.209.54 (Diskussion) 03:20, 18. Apr. 2012 (CEST))
Abgabe/Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit
[Quelltext bearbeiten]"Eine Abgabe bzw. ein Verlust der brasilianischen Staatsbürgerschaft ist nicht möglich;"
So steht das in der deutsch-sprachigen Wikipedia. Das ist aber nicht richtig!
Geht man auf die portugiesisch-sprachige Wikipedia, dann findet man die korrekte Information. Die Verfassung lässt nämlich durchaus einen Verlust bzw. Abgabe der Staatsangehörigkeit zu. http://pt.wikipedia.org/wiki/Nacionalidade_brasileira#Perda_da_nacionalidade_brasileira
So steht das auch auf der Website des brasilianischen Konsulats in Frankfurt. http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/die_brasilianische_staatsangehorigkeit:_anspruch,_verzicht,_verlust_und_wiedereinb%C3%BCrgerung.xml
Eingebürgerte Brasilianer (brasileiros naturalizados) verlieren demnach die brasilianische Staatsangehörigkeit, wenn sie „zum Nachteil des nationalen Interesses“ gehandelt haben.
Abgeben können die Staatsangehörigkeit eingebürgerte Brasilianer (brasileiros naturalizados) und gebürtige Brasilianer (brasileiros natos), wenn sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Der Wunsch auf Einbürgerung in einen anderen Staat darf nur nicht darin begründet sein, damit staatsbürgerliche Rechte (z.B. Wahlrecht) oder gar ein Aufenthaltsrecht zu erwerben.
Wird bei der Antragsstellung zur Entlassung aus der brasilianischen Staatsangehörigkeit festgestellt, dass die Einbürgerung z.B. nur zum Erwerb von staatsbürgerlichen Rechten dient, dann wir ein Verfahren zum Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit gar nicht erst eröffnet. Und ohne Verfahren ist natürlich auch keine Entlassung aus der brasilianischen Staatsangehörigkeit möglich. Das ist normalerweise bei der Einbürgerung in Deutschland der Fall.
Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit von Brasilianer erfolgt insofern nicht nach §12 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 StAG (rechtliche Unmöglichkeit), sondern nach §12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG (tatsächliche Unmöglichkeit). (nicht signierter Beitrag von 62.224.188.155 (Diskussion) 23:31, 15. Mär. 2013 (CET))
Artikel muss überarbeitet werden, da
[Quelltext bearbeiten]er nicht mehr aktuell ist z.B. die Verfassung wurde im Artikel 12 geändert, der aktuelle Reisepass sieht anders aus. --84.178.143.139 22:56, 2. Mai 2018 (CEST)
- Erledigt. --Timk70 Frage? 21:58, 11. Aug. 2023 (CEST)