Diskussion:Braunschweigische Staatsbank
Artikel Braunschweigische Staatsbank
[Quelltext bearbeiten]Hallo Braunschweig- und Bankinteressierte, als alter Braunschweiger habe ich mich gefreut, einen Artikel über die Braunschweigische Staatsbank (im Folgenden auch Leihhaus oder Bank) zu finden. In dem abgebildeten Gebäude, dem sog. Ottmerbau, habe ich einige Zeit gearbeitet. Ich habe vor, den Artikel zu ergänzen und heute 2 Literaturhinweise angefügt (noch nicht gesichtet). Eines hat mich aber irritiert: In der Infobox wird die Bank als Zentralbank für das "Land Braunschweig" und den Währungsraum DEM (Deutsche Mark) bezeichnet. Diese Angabe ist nicht belegt. Mir ist nicht klar, wie der Bearbeiter auf diese Einstufung gekommen ist. Möglicherweise liegt ein Missverständnis des Inhalts vor, dass eine "Staatsbank" automatisch auch eine "Zentralbank" sei. Da ich die Einstufung der Bank als "Zentralbank" nicht nachvollziehen konnte,habe ich die Angelegenheit recherchiert. Zwischenergebnis: Seit Einführung der Deutschen Mark im Jahre 1948 hatte zunächst die "Bank Deutscher Länder", danach die Bundesbank die Monopolstellung als Zentral- und Notenbank. Bleibt also die Frage, ob die Bank in der Vergangenheit einmal Zentralbank war. In der heutigen wirtschaftswissenschaftlichen und bankrechtlichen Literatur werden die Begriffe Zentralbank und Notenbank - entsprechend der gegenwärtigen Handhabung in den meisten Staaten - vielfach synonym verwendet. Im 19. Jahrhundert gab es - in den einzelnen Zeitabschnitten und in den einzelnen Ländern jeweils unterschiedlich - vielfach mehrere konkurrierende Notenbanken. Banknoten waren auch keinesfalls automatisch gesetzliche Zahlungsmittel. 1842 erhielt die Bank durch Gesetz das Recht, unverzinsliche Kassenscheine auszugeben (vgl. Erich Achterberg, 200 Jahre Braunschweigische Staatsbank, 1965, S. 79, 90 ff.). Bereits damals wurde darüber gestritten, ob es sich bei diesen Kassenscheinen um Staatspapiergeld handelte oder um Banknoten, was eine Bezeichnung als Notenbank rechtfertigen könnte. Von Karl Erich Born, einem der besten Kenner der neueren Bankgeschichte, stammt die Untersuchung "Die Entwicklung der Banknote vom Zettel zum gesetzlichen Zahlungsmittel", Mainz 1972. Auf S. 16 f. hat er aufgelistet, welche Notenbanken 1846 in den deutschen Staaten existierten, die sich später zum Deutschen Reich zusammenschlossen. Das Leihhaus gehört nicht dazu. Interessanterweise wurde die Umlaufgrenze für Kassenscheine der Bank 1867 auf 1 Mio. Taler angehoben. Die "Braunschweigische Bank", eine Aktiengesellschaft, interessanterweise eine Beteiligung des Leihhauses, durfte demgegenüber Banknoten bis zu 4,5 Mio. Taler ausgeben. Auch dieser Umstand spricht dagegen, dem Leihhaus den Status einer "Zentralbank" für das Herzogtum Braunschweig im 19. Jahrhundert zuzubilligen. Aufgrund der Bankrechtsreform des Reiches wurden die Kassenscheine des Leihhauses zum 1. Juli 1876 eingezogen (Achterberg, S. 126). Bestehen daher Bedenken dagegen, die Infobox und damit die Kategorie "Ehemalige Zentralbank" zu löschen? --Malabon 21:09, 6. Okt. 2011 (CEST)
- Hallo Malabon! Da Du ja offensichtlich vom Fach bist, mach’s einfach (und gib’ dabei Deine verwendeten Quellen an). Für detailliertere Fragen zum Bankensystem etc. wendest Du Dich am besten hier hin: Portal:Wirtschaft. Brunswyk 17:27, 8. Okt. 2011 (CEST)
- Will' ich machen, sobald ich Zeit habe. --Malabon 21:43, 22. Nov. 2011 (CET)