Diskussion:Breivik
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Sargoth
norwegischer Massenmörder
[Quelltext bearbeiten]Trotz Geständnis gilt auch hier die http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung --85.178.196.40 15:37, 26. Jul. 2011 (CEST)
- Nein, die Tat wurde in der Öffentlichkeit begangen. Das Geständnis stützt den Fakt nur zusätzlich. Hier vermutet niemand Unschuld: das ist ein rechtsstaatliches Konstrukt, das vor Gericht wichtig ist, nicht in einer Enzyklopädie, die sich an Fakten hält. Bei tatsächlichen Zweifeln würde das Verfahren abgewartet werden. −Sargoth 17:04, 26. Jul. 2011 (CEST)
- "die Tat wurde in der Öffentlichkeit begangen" Darum geht es gar nicht, denn die Tat als solche wird ja nicht bestritten. Auf Grund der Unschuldsvermutung ist Breivik aber nach wie vor ein des Massenmords Verdächtiger, nicht mehr. Sollte er sich als zur Tatzeit unzurechnungsfähig herausstellen, ist er nicht mal mehr das. Saxo 20:04, 31. Jul. 2011 (CEST)
- Sehe ich genauso, habe mich schon vor mehreren Tagen darüber gewundert und zusätzlich darüber verwundert, dass sich niemand darüber aufgeregt hatte. Übrigens im Hauptartikel steht auch mutmaßlich. Zusätzlich ist die Unschuldsvermutung ein Menschenrecht. Vor revert bitte hier Bescheid sagen, warum man der Meinung ist, dass Breivik die Menschenrechte verwehrt bleiben sollen...--svebert 01:46, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Bitte, wenn ihr beiden Unschuld vermutet, dann soll es so sein. −Sargoth 02:37, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Ich habe das heutige Gerichtsurteil, das sich wie meine Ansicht auf Belege stützt, euren Vermutungen vorgezogen. −Sargoth 13:06, 24. Aug. 2012 (CEST)
- Sehe ich genauso, habe mich schon vor mehreren Tagen darüber gewundert und zusätzlich darüber verwundert, dass sich niemand darüber aufgeregt hatte. Übrigens im Hauptartikel steht auch mutmaßlich. Zusätzlich ist die Unschuldsvermutung ein Menschenrecht. Vor revert bitte hier Bescheid sagen, warum man der Meinung ist, dass Breivik die Menschenrechte verwehrt bleiben sollen...--svebert 01:46, 1. Aug. 2011 (CEST)
- "die Tat wurde in der Öffentlichkeit begangen" Darum geht es gar nicht, denn die Tat als solche wird ja nicht bestritten. Auf Grund der Unschuldsvermutung ist Breivik aber nach wie vor ein des Massenmords Verdächtiger, nicht mehr. Sollte er sich als zur Tatzeit unzurechnungsfähig herausstellen, ist er nicht mal mehr das. Saxo 20:04, 31. Jul. 2011 (CEST)