Diskussion:Budgetierung (Gesundheitswesen)
Im Artikel steht, die Neutralität dieses Artikels sei umstritten. Die Gründe stünden auf der Diskussionsseite oder auf der Seite für Neutralitätsprobleme. Hier steht aber gar nix. Und auf der Seite für Neutralitätsprobleme auch nicht. Kann der Hinweis dann nicht gelöscht werden??? Es steht ja auch nichts Unwahres im Artikel.
- Ich vermute, das hier ist der Grund für den Überarbeiten-Baustein. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen - bin da kein Fachmann. Wenn du meinst, der Artikel ist neutral, dann kannst du den Baustein ja entfernen:
Dieser Beitrag ist politisch einseitig, mit billiger Polemik gegen Präventionsangebote der Krankenkassen usw. GK 19.11.2004
nachgetragen. Geisslr 07:45, 31. Okt 2005 (CET)
Neutralität aufgehoben
[Quelltext bearbeiten]Neutralitätsbaustein entfernt. Neutralität m.E. hergestellt. --MalteF 13:20, 6. Jul 2006 (CEST)
Fehlende Inhalte / Abgrenzung
[Quelltext bearbeiten]Ich komme beruflich nicht aus dem Gesundheitswesen, bin aber bei meinen Recherchen auf noch zahlreiche offene Fragen gestoßen. Vielleicht kann ja jemand den Artikel erweitern? Ungeklärt sind m.E. folgende Fragen:
1.) WER legt die Budgets fest? WER überwacht sie? 2.) WAS genau sind die Folgen einer Budgetüberschreitung? 3.) Sind die Budgets in den einzelnen Bundesländern oder KV-Bezirken unterschiedlich? 4.) In welchen Bereichen (Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) gibt es Budgets? 5.) Gibt es ausser den Budgets noch andere Restriktionen? Wenn ja, wie sind diese abzugrenzen?
Hintergrund meiner Frage und meiner Recherche: Meine Frau ist Dipl.-Sprachheilpädagogin und Inhaberin einer logopädischen Praxis in NRW (Westfalen). Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte den Patienten eine weitere (mediziniosch notwendige) logopädische Verordnung ablehnen und dabei auf bestehende Budgets verweisen. Eine Anfrage meiner Frau beim Bundesverband der Sprachhaeilpädagogen (BdS) hat jedoch ergeben, dass es für den Bereich Sprachtherapie / Logopädie gar keine Budgets gibt. Dies wurde ihr vom BdS sogar schriftlich mitgeteilt. Wenn Ärzte also dennoch Verordnungen mit der Begründung ablehnen, dass sie im entweder im laufenden Jahr nicht mehr verordnen dürfen, oder pro Quartal nur noch einmal 10 Sitzungen verordnen dürfen, oder nach 1 jähriger Therapie erstmal ein halbes Jahr Pause einzulegen sei, dann muß es wohl noch andere Restriktionen geben, oder? Wer weiß hier weiter? Gibt es gesetzliche Fundestellen?
Vorab vielen Dank! JK
Nachtrag: Meine weitere Recherche hat ergeben, dass zwischen Budgets, Richtgrößen und Durchschnittswerten zu unterscheiden ist. (link: http://www.logo-wissen.de/2006/02/14/richtgrosen-budget-angst/). Wer kann eine solche Abgrenzung in den WIKI-Artikel einbauen?
(unsignierter Beitrag vom 12. Sep. 2007 09:53 CEST von Benutzer:62.72.67.44)