Diskussion:Bundes-Bodenschutzgesetz
Die Bezeichnung "bundesdeutsches Rahmengesetz" ist missverständlich. Zwar werden die Bundesländer teilweise im BBodSchG ermächtigt ausfüllende Regelungen zu treffen, insofern stimmt es, dass das BBodSchG nicht alle Aspekte selbst regelt. Der Begriff "bundesdeutsches Rahmengesetz" lässt aber auch fälschlicherweise den Schluss zu, dass es sich bei dem BBodSchG um ein Gesetz handelt, welches auf der alten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 75 GG a.F. basiert. Dies ist nicht richtig! Das BBodSchG wurde im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vom Bund nach den Artt. 72 I, II; 74 I Nr. 18, 11, 24, 29, 32 GG ("Mosaikkompetenz") verabschiedet. Dies sollte man vielleicht ändern! Grüße, Davidowitsch
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