Diskussion:Bundes-Verfassungsgesetz
Die Aussage "Während der Zeit des Austrofaschismus wurde am 24. April 1934 eine eigene Verfassung erlassen. Das B-VG trat formell außer Kraft." deckt sich glaube ich kaum mit der Judikatur des VfGH.--Moritz moser 18:41, 13. Okt. 2007 (CEST)
Gerhardvalentin hat am 17. April 2011 die Änderung durch 46.124.95.55 "Das B-VG schreibt für Gesamtänderungen eine verpflichtende Volksabstimmung vor. Da eine solche Volksabstimmung unterblieben ist, ist die ständestaatliche Maiverfassung durch einen Verfassungsbruch eingeführt worden." mit der Behauptung, dass diese Änderung quellenlos ist, verworfen. Die Behauptung, es sei dieser Hinweis beleglos eingeführt worden, ist falsch. Der eingefügte Hinweis bezieht sich ausdrücklich (siehe "Maiverfassung") auf den Wikipedia-Artikel über die Maiverfassung bzw. auf das Unterkapitel über dessen Entstehungsgeschichte. Dort wird genau jener eingefügte Hinweis ausführlich ausgeführt. Es bestand daher keine berechtigte Veranlassung, diesen eingefügten Hinweis durch 46.124.95.55 zu verwerfen. Vielmehr ist diese Löschung ohne die gebotene Sorgfalt einer Überprüfung der angebotenen Quellen vorgenommen worden. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die verschiedenen Teile von Wikipedia in sich konsistent sind bzw. dass Konsistenz hergestellt werden soll. Gerhardvalentin ist daher aufgefordert, den verworfenen Hinweis aus dem Wikipedia-Artikel über die Maiverfassung wiederherzustellen. Wenn nicht, sollte er ausführlich begründen, warum er die Änderung von 46.124.95.55 trotz des Verweises auf einen Wikipedia-Artikel als quellenlos und unbelegt betrachtet. Sollte er den Wikipedie-Artikel über die Maiverfassung weiterhin für keinen akzeptablen Beleg halten, so ist Gerhardvalentin im Sinn einer Konsistenz des Wikipedia darauf verwiesen, diese Diskussion beim Wikipedia-Artikel über die Maiverfassung zu führen. (nicht signierter Beitrag von 46.124.3.25 (Diskussion) 14:51, 22. Apr. 2011 (CEST))
Ich bestätige die übereinstimmende Auffassung von Moritz Moser (blieb seit 2007 unberücksichtigt!!!), von 46.124.95.55 und von 46.124.3.25, dass dieser Artikel im Kapitel 1.1.3 über die ständestaatliche Verfassung in Text und Überschrift eine Meinung vertritt, die die herrschende Lehre und Rechtsprechung nicht nur unberücksichtigt lässt, sondern nicht einmal offenlegt, dass dieser Artikel die herrschende Lehre und Rechtsprechung nicht berücksichtigt. Die in diesem Artikel vertretene Auffassung, die ständestaatliche Maiverfassung sei unter Wahrung der Änderungsvorschriften des B-VG zustandegekommen, sodass es zu einer Derogation gekommen sei, wird in diesem Artikel nicht seriös belegt, da diese Auffassung einer ganz klaren herrschenden Lehre widerspricht (vergleiche statt aller: Theo Öhlinger, Verfassungsrecht (8. Auflage, 2009) Rz 46: "Dass es sich dabei um Verfassungsbrüche handelte, ist heute allgemein anerkannt"). Diese eklatante Missachtung der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung im Kapitel 1.1.3 über die ständestaatliche Maiverfassung widerspricht dem zentralen Wikipedia-Grundsatz, nicht zu desinformieren, und macht damit den gesamten Artikel Wikipedia-untauglich. Sollte dieses Kapitel daher nicht endlich entsprechend der bereits mehrfach vorgebrachten Kritik überarbeitet und korrigiert werden, so beantrage ich eine Löschung des gesamten desinformierenden Artikels. -- 213.142.103.150 20:52, 24. Apr. 2011 (CEST)
15a Vereinbarung
[Quelltext bearbeiten]Es wäre schön wenn sich jemand der Juristerei Kundiger findet, der etwas über die recht geläufige "15a-Vereinbarung" zwischen Bund und Ländern schreibt... --Senf 23:17, 18. Nov. 2011 (CET)