Diskussion:Bundesamt für äußere Restitutionen
Amtssitz
[Quelltext bearbeiten]Nach dem im Artikel angegebenen Weblink hat die Behörde ihren Sitz in Koblenz, nicht in Frankfurt. Das Gebäude der Oberfinanzdirektion in der Adickesallee in Frankfurt ist längst geräumt und soll abgerissen werden. Dort residiert die Behörde keinesfalls. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2014 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis. Offenbar hat die Behörde mehrfach ihren Standort geändert. Ich werde die Kat. ändern. Gruß --Malabon (Diskussion) 17:44, 24. Feb. 2014 (CET)
Zweck des Amts
[Quelltext bearbeiten]Man sollte den groben Zweck des Amts nach dem Lesen der Zusammenfassung oder spätestens nach dem ersten Satz des ersten Abschnitts erkennen können. Hier muss man sich das erst irgendwie aus den Zitaten zusammenreimen, finde ich. --S3rvus (Diskussion) 22:06, 21. Feb. 2015 (CET)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Im Lemma wird äußere kleingeschrieben. Im Internet u. a. hier und hier ist Äußere groß. Auch auf dem Türschild (siehe Artikel) heißt die Behörde Bundesamt für Äußere Restitutionen (BAR). Übersehe ich etwas oder sind meine Schlüsse nachvollziehbar? --Honoratior (Diskussion) 20:34, 26. Jul. 2021 (CEST)
- Vielen Dank für Deine Überlegungen. Ich hatte mich hieran [1] orientiert. Danach also Kleinschreibung. Daran würde ich festhalten, bis eine bessere Quelle gefunden wird (Errichtungserlass o. ä.). --Malabon (Diskussion) 22:13, 26. Jul. 2021 (CEST)
- Fundstelle auch BGBl. 1955 II S. 700. --Malabon (Diskussion) 19:25, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Kleinschreibung auch im Bundesarchiv B 401: „Bestandsbezeichnung: Bundesamt für äußere Restitutionen“.--Malabon (Diskussion) 19:36, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Das ist aber keine zweite Quelle, erst durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt ein Gesetz in Kraft, dass die beiden Texte übereinstimmen ist also zwangsläufig notwendig: Die Verkündung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt beendet das Gesetzgebungsverfahren. Sie ist eine formelle Voraussetzung für die Geltung des Gesetzes (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). --Godihrdt (Diskussion) 19:39, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Den Beitrag verstehe ich nicht. Um Gesetzgebung geht es überhaupt nicht. --Malabon (Diskussion) 21:55, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Du hast aktuell zwei Quellen für die Kleinschreibung, nicht drei, wie es vielleicht scheint. Du argumentierst, dass die Kleinschreibung richtig ist und verweist auf das entsprechende Gesetz, wo ich Dir auch absolut zustimme. Dann nennst du als zweite Quelle für diese Schreibweise das entsprechende Bundesgesetzblatt und ich habe dich lediglich darauf hingewiesen, dass das ein Zirkelschluss ist, weil die beiden Schreibweisen gleich sein müssen, denn das Gesetz (deine Quelle 1) ist letztendlich durch die Veröffentlichung im BGBl in Kraft getreten.
- Die Schreibweise im Gesetzestext und im BGBl müssen übereinstimmen. Mehr wollte ich damit gar nicht sagen. --Godihrdt (Diskussion) 22:03, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Hmmm, interessant interessant! Wenn es zwei unterschiedliche Schreibweisen gibt, dann lasse ich den Artikelersteller bestimmen. Ich bin da leidenschaftslos :) --Honoratior (Diskussion) 14:05, 28. Jul. 2021 (CEST)
- Die einzige offizielle Quelle, die „Bekanntmachung zum Fünften Teil des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ nutzt die Kleinschreibung des Adjektivs, von daher stimme ich Malabon weiterhin zu. --Godihrdt (Diskussion) 17:14, 28. Jul. 2021 (CEST)
- Auf der Abbildung des Amtschildes des Bundesamtes, wie es bei von Malabon auf Wikicommons hochgeladen wurde und auch im Artikel zu finden ist, wird das Wort Äußere groß geschrieben.--Asperatus (Diskussion) 18:12, 30. Jul. 2021 (CEST)
- Damit sagst du mir nichts Neues. Ich werde einmal bei dem Amt nachfragen, wie die offizielle Bezeichnung ist. Ein Amtsschild ist jedenfalls nicht konstitutiv. --Malabon (Diskussion) 22:35, 30. Jul. 2021 (CEST)
- Auf der Abbildung des Amtschildes des Bundesamtes, wie es bei von Malabon auf Wikicommons hochgeladen wurde und auch im Artikel zu finden ist, wird das Wort Äußere groß geschrieben.--Asperatus (Diskussion) 18:12, 30. Jul. 2021 (CEST)
- Die einzige offizielle Quelle, die „Bekanntmachung zum Fünften Teil des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ nutzt die Kleinschreibung des Adjektivs, von daher stimme ich Malabon weiterhin zu. --Godihrdt (Diskussion) 17:14, 28. Jul. 2021 (CEST)
- Hmmm, interessant interessant! Wenn es zwei unterschiedliche Schreibweisen gibt, dann lasse ich den Artikelersteller bestimmen. Ich bin da leidenschaftslos :) --Honoratior (Diskussion) 14:05, 28. Jul. 2021 (CEST)
- Den Beitrag verstehe ich nicht. Um Gesetzgebung geht es überhaupt nicht. --Malabon (Diskussion) 21:55, 27. Jul. 2021 (CEST)
- Fundstelle auch BGBl. 1955 II S. 700. --Malabon (Diskussion) 19:25, 27. Jul. 2021 (CEST)
Webseite nicht auffindbar, Rainer Cloeren nicht Leiter
[Quelltext bearbeiten]MEines Erachtens ist solch eine wichtige Bundesbehoerde hier vollkommen unterbeleuchtet dargestellt. Haben die antifantischen AUtoren hier keinen Fahnundunseifer vorbringen koennen?! --189.174.142.147 11:57, 27. Nov. 2021 (CET)