Diskussion:Bundesanzeiger
Wem gehört denn der Verlag? Auf der Homepage kann ich nichts entdecken. -- JensMueller 20:08, 26. Aug 2004 (CEST)
eBAnz
[Quelltext bearbeiten]Die Abgrenzung zwischen Bundesanzeiger und Elektronischem Bundesanzeiger ist nach heutigem Stand fehlerhaft. --[Rw] !? 23:01, 14. Mär. 2007 (CET)
- Könntest du das noch etwas genauer beschreiben? --jpp ?! 23:26, 14. Mär. 2007 (CET)
- Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 hat sich die Rechtslage geändert. Der BAnz ist für etwas weniger Veröffentlichungen als früher zuständig, der eBAnz für viel mehr. --[Rw] !? 23:55, 14. Mär. 2007 (CET)
- Wie geht’s jetzt weiter? Hast du passende Quellen und kannst das besser abgrenzen? --jpp ?! 14:41, 18. Aug. 2007 (CEST)
- Danke. --jpp ?! 12:45, 20. Aug. 2007 (CEST)
- Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 hat sich die Rechtslage geändert. Der BAnz ist für etwas weniger Veröffentlichungen als früher zuständig, der eBAnz für viel mehr. --[Rw] !? 23:55, 14. Mär. 2007 (CET)
Pflichtblatt
[Quelltext bearbeiten]Wäre es korrekt für den Bundesanzeiger den Begriff Pflichtblatt zu verwenden?--stefan 20:42, 23. Jul. 2007 (CEST)
- Nein. Pflichtblatt ist, was eine Börse zum Pflichtblatt bestimmt. --[Rw] !? 22:00, 23. Jul. 2007 (CEST)
Falsch: Hier wird der Begriff "Pflichtblatt" mit dem Begriff "Börsenpflichtblatt" verwechselt.
Fehlende kritische Würdigung zum Bundesanzeiger
[Quelltext bearbeiten]Aus meiner Sicht ist das Thema Bundesanzeiger bzw. elektronischer Bundesanzeiger bzw. die Privatisierung der Bundesanteile im Jahr 2006 als äußerst kritisch anzusehen, da nun ein einziger privater Verlag (DuMont Schauberg) von der Veröffentlichungspflicht für mehr als 1 Mio deutsche Unternehmen kommerziell profitiert. Hier hat der Staat meines Erachtens für die nächsten Jahre und Jahrzehnte hunderte von Millionen an Erlösen, die man z.B. hätte in Bildung investieren können, vermutlich zu einem Spottpreis "verscherbelt". Oder warum wurde über den Verkaufspreis des ca. 35%-Anteils im Oktober 2006 Stillschweigen vereinbart (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,448095,00.html)?
In einem Wikipedia-Beitrag zum Bundesanzeiger darf dieser Aspekt meiner Meinung nach nicht fehlen!
Auch der datenschutzrechtlich bedenklich "laxe" Umgang des Bundesanzeiger Verlags mit den Jahresabschlüssen von Unternehmen im Elektronischen Bundesanzeiger (Abrufmöglichkeit ohne Sicherheitsabfragen etc.) wäre ein Thema, das man öffentlich machen sollte (siehe z.B. http://www.softguide.de/presse/sg/21.htm).
hjoachim
Na ja, nach meiner Erinnerung geht es hier doch um Bekanntmachungen und diese werden doch gerade bekannt gemacht, damit man sie sich anschaut. Wo bestehen denn hier datenschutzrechtliche Bedenken. Es geht hier um Firmendaten (im Grundsatz um Firmen/Kapitalgesellschaften) die ihre Haftung (monetär) begrenzen. Da möchte man (Gläubiger; Geschäftspartner usw.) doch gerne wissen mit wem man Geschäfte macht und wie es um diesen finanziell bestellt ist, oder? Im übrigen hätte man und haben auch so manche Firmen (zB Creditreform) die bis Ende 2006 zu den Handelsregistern einzureichenden Jahresabschlüsse der kleinen/mitelgroßen Kapitalgesellschaften analysiert/gelesen usw. und entgeltlich vermarktet. Die Jahresabschlüsse der großen Kapitalgesellschaften waren schon immer im gedruckten Bundesanzeiger zu finden. Eigentlich hat sich, ausser der Modernisierung, inhaltlich doch gar nichts geändert. Allein der Schutz der Allgemeinheit vor dubiosen/nicht liquiden Firmen wurde verbessert und ist jetzt unentgeltlich!!!
Ich habe mir dem "Softguide (m.E. tendenziösen/polemischen)-Aufsatz" genau durchgelesen. Technisch/rechtlich scheinen die ja keine große Ahnung zu haben. Der elektr. Bundesanzeiger ist ein offizielle (Bundes-) Publikationsorgan, d.h. es muss jedem die Möglichkeit gegeben werden diese einzusehen. Das geht bei dem vorgeschlagenen Schutzmechanismen (CAPTCHAS) aber nicht, da diese von Blinden/Sehbehinderten nicht richtig erkannt und daher nicht eingetragen werden können. Lässt man deren üblichen Vorlese-/Ausleseprogramme zu öffnet man dann wieder jedem "ROBOT" Tür und Tor. Durch die Captchas würden also (wioeder einmal) benachteiligte Personenkreise nicht an den Verbesserungen der Moderne partizipieren können.
bzgl. Millionenverlust-/Gewinne: Vorab ein Lob. man kann die angegebenen Quellen gut recherchieren. Jetzt Kritik: Sie wurden aber nicht richtig ausgewertet und auch in keiner Weise richtig reflektiert. Ich habe mir mal den Beteiligungsbericht 2005 kurz angesehen. Da steht ein Ergebnis vor Steuern von rd. 13,4 bzw. 13,6 Mio. von denen der Bund eine Netto Einnahme von 4,2 Mio (ich nehme an entsprechend seinem Anteil von 35,1 %) erhielt. Wenn die Hochrechnung des Verkaufspreises an MDS (rd. 70 Mio.) jetzt stimmt, hat sich also der Bund (BMJ/BMF) für die nächsten rd. 18 Jahre die Netto-Einnahmen bezahlen lassen, oder? Ich bin kein BWLer, aber eigentlich finde ich diese Summe ganz in Ordnung.
Jetzt habe ich mal die Preise fürher heute verglichen. Da scheint es (wenn ich das richtig verstehe) aber erhebliche Preisreduktionen für die Firmen die ihre Jahresabschlüsse u.a. veröffentlichen müssen gegeben zu haben. Ob sich dann noch dauerhaft Millionengewinne ergeben halte ich für sehr fraglich.
Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass dieser Wikipediaeintrag nicht informieren, sondern polemisieren soll. Warum eigentlich?
Wie teuer sind eigentlich diese Eintragungen der Handelsregister in den "normalen" Zeitungen?
Danke für die konstruktiven und kritischen Hinweise.
Allerdings ist hier beim Punkt "Millionengewinne" und der Hochrechnung bezüglich des mutmaßlichen Privatisierungserlöses ein Denkfehler. Der Erlös von 70 Mio Euro wäre dann in Ordnung, wenn der jährliche Gewinn in der Größenordnung bleiben würde, wie er vor der Veröffentlichungspflicht war.
Nur ist es so, dass der Bundesanzeiger gerade in dem Moment vollprivatisiert wurde (Oktober 2006), also die mit Kosten verbundene Veröffentlichungspflicht für über 1 Mio. Kapitalgesellschaften in Kraft getreten ist (zum 1.1.2007).
Es geht hier aus meiner Sicht um einen großen Skandal, der selbst von den Wettbewerber-Medien überhaupt nicht "reflektiert" wird (oder werden darf?). Da die Veröffentlichungen der Unternehmen weitgehend automatisiert stattfinden, werden die Gewinne des Bundesanzeigers ab dem Geschäftsjahr 2008 regelrecht explodieren - auch bei reduzierten Eintragsgebühren.
Oder andere Frrage: Mit welchen Geldmitteln hat denn der "mittelständische" Verlag DuMont Schauberg es geschafft, mittlerweile die Nr. 3 unter den deutschen Zeitungsverlagen zu werden? Die ständigen Zukäufe von Print- und Onlinemedien (zuletzt Berliner Zeitung und Hamburger Morgenpost) in für die meisten Verlage katastrophalen Zeiten spricht doch Bände!
Noch einmal zur Klarstellung und in Kurzfassung: Der Skandal liegt darin, dass die deutschen Kapitalgesellschaften per Gesetz gezwungen werden, sich kostenpflichtig in die Datenbank eines Privatunternehmens einzutragen - und der sich damit wiederum seine Expansion finanziert. Das darf doch wohl nicht sein, oder sieht das jemand anders?
Insofern bin ich schon etwas sauer, dass der eigentliche Wikipedia-Eintrag zum Bundesanzeiger in dieser Hinsicht völlig entschärft und "neutralisiert" wurde.
hjoachim (6.10.09) (nicht signierter Beitrag von 84.162.240.140 (Diskussion | Beiträge) 15:18, 6. Okt. 2009 (CEST))
Schlechter Schreibstil
[Quelltext bearbeiten]Ich finde, der folgende Satz:
"Seit 2007 stehen so viele Mitteilungen nur noch online, dass der Verlag 2008 wegen Stellenabbau Abfindungen anbietet."
ist nicht wirklich gelungen und sollte wieder entfernt oder geändert werden.
Zum einen haben die beiden Dinge ("Mitteilungen online" und "Stellenabbau") nichts miteinander zu tun und zum anderen ist es ein schlechter Schreibstil.
Herausgeber - BMJ oder der DuMont Verlag?
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht könnte man die Einleitung etwas präziser gestalten, im Hauptteil steht, daß DuMOnt der Herausgeber ist. Ist es im Widerspruch zu dem was in der Einleitung steht? Richiez 11:51, 30. Jan. 2011 (CET)
Vollständige Umstellung auf elektronischen Bundesanzeiger - Gesetzgebungsverfahren
[Quelltext bearbeiten]Nur damit es nicht übersehen wird: Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen“. Gegenstand des Entwurfs ist die Einstellung des bisherigen gedruckten Bundesanzeigers und die „Beschränkung auf eine dauerhaft verfügbare elektronischen Veröffentlichung unter der Bezeichnung "Bundesanzeiger"“ :
- BR-Drucksache 320/11 vom 27.05.2011;
- BT-Drucksache 17/6610 vom 17.06.2011.
--Fl.schmitt 15:52, 18. Jul. 2011 (CEST)
Permalink zu einem Jahresabschluss als ref möglich?
[Quelltext bearbeiten]Hallo, im Art. Florida-Eis wird als Beleg der Jahresabschluss 2015 im Bundesanzeiger angegeben. Gibt es die Möglichkeit eines direkten Permalinks auf diese spezielle Site ohne Such- und Captcha-Schritte? --Wi-luc-ky (Diskussion) 23:36, 26. Okt. 2016 (CEST)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Ich finde im Artikel keine Angabe, wann der Bundesanzeiger erstmals erschienen ist, nehme aber mal an, dass das nicht unmittelbar nach Kriegsende war. Laut Bibliothekskatalogen könnte die erste Ausgabe am 24.09.1949 erschienen sein. Weiß jemand mehr dazu, vielleicht auch etwas Vorgeschichte? Sollte man das im Artikel ergänzen? --Stefan Weil (Diskussion) 22:04, 12. Mär. 2017 (CET)
Sinn ergänzen?
[Quelltext bearbeiten]Hallo Community, meine Freundin hat mich gerade gefragt warum überhaupt im Bundesanzeiger veröffentlicht wwrden muss. Weiß das jemand bzw. kann das jemand sinnvoll beantworten?
- Das legen Rechtsvorschriften fest, z. B. § 22 der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung. --Aktenstapel (Diskussion) 17:18, 30. Mai 2021 (CEST)
- Die Zwecke der Verkündung sind nachzulesen im letzten Teil des Gutachtens Elektronische Verkündung von Rechtsnormen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Eigentlich wäre ein eigener Artikel Verkündung dafür sinnvoll.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:47, 30. Mai 2021 (CEST)
"... jedoch nicht am Wochenende"
[Quelltext bearbeiten]Heute ist aber etwas erschienen: BAnz AT 08.05.2021 V1--Pistazienfresser (Diskussion) 17:18, 8. Mai 2021 (CEST)