Diskussion:Bundespolizeidirektion Wien
Leitbild
[Quelltext bearbeiten]Lieber Polizist: Bitte stelle zum zitierten Leitbild noch die Quelle bei, möglichst eine amtliche. Bitte kläre an Hand dieser Quelle, ob für den Text Präsident Bögl oder Präsident Stiedl die Verantwortung trägt und ob Löschnak oder der seit April 1995 amtierende Caspar Einem der Schutzherr dieses Leitbildes war. Beide Verantwortlichen, der politische und der fachliche, sollten angeführt werden. Danke! --Wolfgang J. Kraus 22:10, 28. Feb. 2011 (CET)
- Mit Quelle ists immer schwierig, das zitierte Leitbild steht auf einer Tafel, welches sich im Eingangsbereich der Polizeidirektion befindet... von der hätte ich ein Foto... hm, schwierig... --Der Polizist 14:31, 6. Mär. 2011 (CET)
Anmerkung
[Quelltext bearbeiten]ganz schöne Anpatzerei unserer Polizei - die Hintergründe und dass Drogenhandel etc. im Spiel war (z.B. Omofuma) - kein Wort. Aber Hauptsache, der hat ein Denkmal gekriegt. Oh du glückliches Österreich. 188.22.37.26 18:31, 20. Feb. 2013 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.menschenrechte.ac.at/docs/03_5/03_5_13
- http://www.polizeifreunde-wien.at/sonstige_aktivitaeten.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 08:29, 17. Jan. 2016 (CET)
Leitbild
[Quelltext bearbeiten]Eine interessante FORMULIERUNG!
Ich vermisse die Betonung auf das was an dieser Organisation "Bundes..." bedeutet,
auf "Überparteilichkeit",
"Unabhängigkeit" wie auch bei der Gerichtsbarkeit,
"frei von äußeren Einflüssen" wie es das Schulgesetz fordert,
also die Betonung der gesetzlichen Kriterien
"Staatssystem",
"Gesetzesgefüge",
"Verpflichtung zum Stand der Wissenschaft den äußeren Gegebenheiten entsprechend" (SchUG§).
Ein "Leitbild" sollte Ausdruck der Verinnerlichung der gesetzlichen Werte sein, und für diese stehen - sollte keinesfalls ein Ersatz für das "Gesetzesgefüge", und der daraus resultierenden "Rechtsauffassung"(§) sein.
DIE MENSCHENRECHTE , DIE UNO-DEKLARATION , SIND MIT DEN GRUNDRECHTEN DES STAATES ZU VERWIRKLICHEN. (§§).
Die Menschenrechte (UNO-DEKLARATION) sind absolut - es gibt keine Ausnahmeregelungen.
Somit sind diese eine Vorgabe für die "Rechtsauffassung", im Gegensatz zu der "europäischen Menschenrechtskonvention", welche in Österreich im Verfassungsrang ist, dem rang-höchsten Gesetz im Gefüge.
Im Grunde wissen das alle Beamten, und dieses "Leitbild" sollte das auch alles beinhalten. Es widerspricht dem auch nicht.
Leider ist die deutschsprachige Übersetzung der Menschenrechte auch zu kritisieren - siehe "Präambel" :
(engl.) "...es ist von größter Wichtigkeit, daß wir ein gemeinsames Verständnis der Menschenrechte erlangen..."
(dt.) "...es ist von größter Wichtigkeit, daß wir ein gemeinsames Verständnis dazu erlangen, daß die Menschenrechte wichtig wären..."
(inhaltliches Zitat)
Aber bei der "Parteibuch-Wirtschaft" und dem "Posten-schacher" (paritätische Kommission 1976) werden wir das nicht erreichen.
Es war mir nur ein Anliegen, das zu sagen, und wie immer, gäbe es noch mehr - sie müssen darauf nicht reagieren, sie stehen nicht vor Gericht.
Mit freundlichen Grüßen
Hochachtungsvoll
Matthias Baumgartner
(geboren am 09. November 1964 in Österreich)
...europäische Zeitrechnung - nicht "Worldtrade"-Center!