Diskussion:Bundestag (Deutscher Bund)

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2003:FB:E703:A500:BC86:93EC:6F04:19BB in Abschnitt Könige von Dänemark, Großbritannien und Niederlande im Frankfurter Bundestag vertreten
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Siehe Diskussion:Deutscher Bundestag#Begriffsklärung Typ II --Koffer 11:05, 28. Aug 2005 (CEST)–

Stimmrecht von Hessen-Homburg

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Nach der Quelle Bundesakte 1815 startete der Bundestag mit 69 Stimmen, denn die Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde erst 1817 aufgenommen und scheint erst 1838 das Stimmrecht erhalten zu haben. Obwohl der vorhandene Artikeltext 70 Stimmen erwähnt, bleibt dieses Fürstentum unerwähnt. Dagegen wird die Frage dort Hessen-Homburg#Stimmrecht_im_Deutschen_Bund ausführlich – aber noch etwas verwirrend – besprochen. Ich fand dazu bislang im Internet zwei Belege:

  1. Das Meyersche Konversationslexikon, welches im Artikel Deutscher Bund (4. Auflage 1885–92, also gut 20 Jahre nach Auflösung des Bundes) ebenfalls auf 70 Stimmen im Plenum kommt, führt zum Engeren Rat aus, dass „Hessen-Darmstadt (mit Hessen-Homburg)“ eine Einzelstimme führte.
  2. Die Quelle Bundesakte 1815 sagt:
    1. "Das Landgrafentum Hessen-Homburg erhielt bei seiner Aufnahme in den Bund am 7. Juli 1817 kein Stimmrecht. Erst durch Bundesbeschluß vom 17. Mai 1838 wurde Hessen-Homburg eine Stimme zugeteilt." (im Plenum)
    2. Gemäß Bundesbeschluß vom 17. Mai 1838 wurde auch Hessen-Homburg der 16. Kurie angeschlossen. (Kuriatstimme im Engeren Rat)

Mir macht das den Anschein, als gebe Meyers' die Situation wieder, welche 1817 vorgesehen war, von H-Homburg jedoch nicht akzeptiert wurde. Vielleicht kann jemand mit Zugang zur Quelle Knut Thomsen, 1966 (Zeitschriften-DB: 502519-9) hier genaueres ergänzen --KaPe, Schwarzwald 16:05, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


Bundestag im Deutschen Reich

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Soweit ich weiß, gab es auch noch im Deutschen Reich einen Bundestag. Sollte dieser hier erwähnt werden? --DarkScipio 12:50, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Späte Antwort: Ein "Bundestag" im Deutschen Reich ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist der Bundesrat gemeint, den es unter der Bismarckschen Reichsverfassung tatsächlich gab? SchnitteUK (Diskussion) 19:11, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Könige von Dänemark, Großbritannien und Niederlande im Frankfurter Bundestag vertreten

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Im Artikel sollte noch eerwähnt werden, dass auch der König von Dänemark in Personalunion als Herzog von Holstein und Lauenburg (ebenso wie der König von Großbritannien als König von Hannover und der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg) Mitglied des Deutschen Bundes war, was ja letztlich zu den deutsch-dänischen Kriegen von 1848 und 1864 und der Auflösung des Bundes führte. Mein diesbezüglicher Eintrag wurde leider gelöscht, vielleicht kann man das in angemessener Weise oder an anderer Stelle aber noch einfügen; mit einem Verweis auf den 35seitigen wiki-Artikel "Deutscher Bund" ist da nicht geholfen.

Als Beleg für das geringe Ansehen, das der Bundestag bei der Bevölkerung und bei den eigenen Mitgliedern besaß, hatte ich zwei längere Zitate eingefügt (Eilers und Bismarck), die auch das heutige Desinteresse am Bundestagsgebäude verständlich machen; dort hängt zurzeit nicht einmal ein Hinweisschild auf die frühere Funktion. Auch das wurde umgehend gelöscht ("zusammenhanglose fullquote"). Die öffentliche Meinung spielte aber damals wie heute eine ganz große Rolle; sie ist durch die in dem Artikel erwähnten Stichpunkte "Geschichte, Zusammensetzung, Präsidialgesandte" usw. nicht repräsentiert, so wichtig das natürlich ist. Vielleicht lässt sich die zeitgenössische und heutige Sicht in kürzerer oder anderer Form noch nachtragen.

Meine eigenen Versuche zur Ergänzung wurden leider umstandslos rausgekegelt. - tkp --2003:FB:E706:A800:EDB0:8646:2FBD:64E6 10:49, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Hallo, ich habe es nicht näher angesehen, aber melde dich doch bitte an.
Was die Sache angeht: Der König der Niederlande usw. ist kein Mitglied des Bundes gewesen, und er hatte keinen Vertreter im Bundestag. Vielmehr war Luxemburg Mitglied des Bundes, und Luxemburg hatte eine Regierung, zu der der Großherzog gehörte, welcher wiederum in Personalunion König der Niederlande war. Den Gesandten nach Frankfurt entsandt hat die großherzogliche Regierung. --Ziko (Diskussion) 21:14, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Richtigstellung und Präzisierung! Diese Info gehört aber in angemessener Form und Kürze auch in den Artikel - vielleicht kannst du das tun, ohne dass dir die Ergänzung gleich wieder rausgeschmissen wird. Auch eine Einordnung oder Bewertung dieser mehr als ein halbes Jahrhundert bestehenden Institution, die heute kaum noch jemand kennt, wäre für 0/8/15-LeserInnen sicher hilfreich. Mein Versuch dazu ist leider gescheitert, aber was soll's ;-) tkp --2003:FB:E703:A500:BC86:93EC:6F04:19BB 23:11, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten