Diskussion:Bundesunmittelbares Gebiet/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Neu geschrieben

Ich habe den Artikel neu geschrieben, da die Behauptungen über bundesunmittelbare Gebiete Deutschlands falsch waren. Einzelheiten zu den zuvor genannten Fällen:

1.) Staatsgrenzen sind üblicherweise Linien ohne Ausdehnung in die Breite, also ohnehin keine Gebiete. Bei der deutsch-luxemburgischen Grenze, soweit sie durch Mosel, Sauer und Our bestimmt wird, ist das allerdings anders; die Flüsse gehören auf ihrer ganzen Breite zu beiden Staaten. Gerade da gibt es aber auch Landesrecht aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz über die grundbuchmäßige Behandlung der Fläche und über die Fischerei (z.B. die saarländische Grenzfischereiverordnung). Da Landesrecht nur auf dem Gebiet eines Bundeslandes gilt, wären diese Bestimmungen gegenstandslos, wenn die Grenze nicht zu diesem Gebiet gehören würde.

2.) Die ehemalige innerdeutsche Grenze ist ebenfalls eine Linie ohne Ausdehnung, kein Gebiet.

3.) Auch das Gelände von Bundeseinrichtungen gehört zum Gebiet des Landes, in dem es liegt. Das ist etwa daran zu erkennen, dass auch für solche Flächen Bebauungspläne existieren, die von den Gemeinden - und diese sind landesunmittelbare Körperschaften - erlassen werden.

4.) Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehören nicht zum deutschen Staatsgebiet, sondern zum Gebiet des Staates, in dem sie liegen. Deutschland genießt allerdings sehr umfangreiche Sonderrechte auf dem Botschaftsgelände.

Mark 02:19, 20. Nov. 2006 (CET)

Bundesunmittelbare Gebiete Deutschlands

Zur Einleitung:

[geschrieben von Jungeunion954:] - die Behauptungen waren meiner Meinung nach korrekt
Was zu begründen gewesen wäre. Mark 18:43, 28. Feb. 2007 (CET)

Zu 1.)

Besagte Flussläufe sind praktisch ein dt.-lux. Kondominium, Teile des Bodensees sind ein ähnlicher Fall! --Röhrender Elch 00:28, 19. Sep. 2007 (CEST)
[geschrieben von Jungeunion954:] - Eine gewisse Breitenausdehnung existiert stets, auch wenn es nur 200 m sind
Schau mal in ein Abkommen zur Grenzregelung, ob da Flächen oder Linien festgelegt werden. Den Ausnahmefall Mosel-Sauer-Our nebst Beleg, dass diese "Grenzfläche" zu Bundesländern gehört, hatte ich ja hingewiesen. ++++
Ist relativ einfache Mathematik: Eine n-dimensionale Punktmenge hat eine (n-1)-dimensionale Begrenzung. Eine 2-dimensionale Fläche wird also von einer 1-dim. Linie begrenzt, und nicht von einer anderen Fläche. --Röhrender Elch 00:28, 19. Sep. 2007 (CEST)

Zu 2.)

[geschrieben von Jungeunion954:] - Ist eine Fläche, der sog. Todesstreifen
Der ist aber nicht die Grenze und gehört selbstverständlich zum Gebiet der jeweiligen Bundesländer. Mark 18:43, 28. Feb. 2007 (CET)
Mark hat Recht! Der Todesstreifen lag noch komplett auf DDR-Gebiet! Auf der westlichen Seite kam man meistens bis an die Grenze heran, und meistens auch noch ein wenig weiter (sicherlich nicht ohne Risiko). --Röhrender Elch 00:15, 19. Sep. 2007 (CEST)

Zu 3.)

[geschrieben von Jungeunion954:] - Nein, z.B. der Bundestag gehört nicht zum Land Berlin
Auch die Fläche, auf der das Reichstagsgebäude steht, ist z.B. in den Flächennutzungsplan des Landes Berlin einbezogen. Und das Land Berlin beplant logischerweise nur sein eigenes Landesgebiet. Mark 18:43, 28. Feb. 2007 (CET)

Zu 4.)

[geschrieben von Jungeunion954:] - Aufgrund dieser Sonderrechte spricht man auch von einem deutschen Staatsgebiet
Wer immer "man" ist, dadurch, dass er davon spricht, wird das Gelände nicht zum deutschen Staatsgebiet. Mark 18:43, 28. Feb. 2007 (CET)

Lieber Mark,

tut mir leid, habe ich habe wirklich Ahnung davon. Aber wenn ihr es so lassen wollt, dann lasst es halt so ... (nicht signierter Beitrag von Jungeunion954 (Diskussion | Beiträge) 19:57, 8. Mär. 2007 (CET))

Bundesunmittelbarkeit

Ich finde es nicht sehr geschickt, dass direkt auf bundesunmittelbares Gebiet verwiesen wird. Ich kam z.B. auf den Begriff bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, die eine bundesunmittelbare Stiftung ist (genauso Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung). Wie lautet die genaue Definition? Eine "Beschreibung" ist unter [1] zu finden, aber vielleicht gibt es ja auch eine juristische Definition, die man dann einigermaßen allgemeinverständlich niederschreiben kann. --Johannes Götte (Diskussion) 13:55, 24. Apr. 2008 (CEST)

Ändere doch den Artikel "Bundesunmittelbarkeit", z.B. indem du da eine Begriffsklärung einbaust. Anscheinend hat der Begriff "bundesunmittelbar" in verschiedenen Zusammenhängen verschiedene (wenn auch sicherlich ähnliche) Bedeutungen. --Röhrender Elch 20:49, 16. Mai 2008 (CEST)

Wien

Es erscheint mir etwas widersinnig, dass Wien gleichzeitig Land und bundesunmittelbares Gebiet gewesen sein soll. Ein bundesunmittelbares Gebiet ist ja definiert als ein Gebiet, welches zu keinem Gliedstaat gehört. --Röhrender Elch 00:06, 9. Dez. 2010 (CET)

Korrektheit

Lieber Autor,

ich muss Sie leider berichtigen: es gibt in Deutschland noch drei bundesunmittelbare Gebiete. Diese sind alle militärische Gebiete. Eines von ihnen liegt in der Lüneburger Heide und ein viertes war bis Ende 2010 in Baden-Württemberg ein kleines Dorf auf der Alb. Da es nicht zum Land Baden-Württemberg gehörte, hatten die Einwohner folglich auch kein Landtagswahlrecht, nur das Bundes- und Europawahlrecht. Es wurde von einem Verwalter geführt, der direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt war.

Es gibt also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch Teile, die zu keinem Bundesland gehören.

Liebe Grüße --Crotosia 13:40, 6. Feb. 2011 (CET)

Weißt du näheres darüber, wie z.B. die Namen der Gebiete? Und bist du dir sicher, dass es nicht einfach nur gemeindefreie Gebiete sind? --Röhrender Elch 22:54, 16. Apr. 2011 (CEST)
Lieber Crotosia, ich muss Sie leider Ihrerseits berichtigen, indem ich einfach mal aus dem Kammerbeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18.10.1994 - 2 BvR 611/91 -, Rn. 52 zitiere: "Diese Auffassung ist jedoch schon deswegen unhaltbar, weil eine Zugehörigkeit zum Bund ohne gleichzeitige Landeszugehörigkeit nach dem Grundgesetz nicht vorgesehen ist: bundesunmittelbares Gebiet gibt es nicht". Ich denke, das ist eindeutig, und das Bundesverfassungsgericht ist wohl auch eine hinreichende Autorität für eine solche Aussage. Zu den drei militärischen Gebieten in Niedersachsen kann ich ergänzen, dass es sich dabei tatsächlich um bundeseigene, dem Land Niedersachsen angehörige, aber gemeindefreie Gebiete handelte, die aufgrund einer Sonderregelung im niedersächsischen Kommunalrecht (Landesrecht!) unmittelbar durch einen Verwalter des Bundes verwaltet wurden; ausführlich dargestellt ist das z.B. bei Matthias Hederich: Zur Verfassungsmäßigkeit der Selbstverwaltung in den niedersächsischen gemeindefreien Bezirken. NdsVBl 1996, S. 73-81. Hier liegt vermutlich bei Ihnen, lieber Crotosia, eben der Fehler vor, den ich schon hinsichtlich der Bundeswasserstraßen in den Artikel selbst eingebaut habe: Bundeseigen und gemeindefrei bedeutet eben nicht bundesunmittelbar. Zum fehlenden Landtagswahlrecht und zu dem Dorf in Baden-Württemberg kann ich nichts sagen, aber ich denke, dass sich das nach den obigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts auch erübrigt. Ebenfalls liebe Grüße,--Melopsittacus 11:34, 26. Okt. 2011 (CEST)

Belgien: Gebiet der ehemaligen Vennbahn

Weiß jemand, ob das Gebiet der ehemaligen Vennbahn in Belgien ein unmittelbares belgisches Staatsgebiet ist? Nach OpenStreetMap ist es allerdings wohl den angrenzenden belgischen Gemeinden zugeordnet. MfG Harry8 13:20, 1. Jan. 2014 (CET)

Meines Wissens gehört es zu den angrenzenden Gemeinden. Ich habe mal von jemandem gelesen, der wohnte in Roetgen auf dem Vennbahngelände und gehörte deshalb zu Raeren, was zur Folge hatte, dass er zu Behörden jedesmal dorthin musste.
In Belgien gibt es meines Wissens auch keine bundesunmittelbaren Gebiete. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:19, 2. Jan. 2014 (CET)