Diskussion:Bundesversorgungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lexberlin in Abschnitt Ansprüche der Witwen von NS-Tätern
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Kuraufenthalte

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sind bisher nicht erwähnt. Sie werden bis zu einmal jährlich gewährt. Aber unter welchen sonstigen Voraussetzungen? Da sollte mal noch jemand recherchieren und etwas einfügen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:26, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Gewaltopfer

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Das OEG wird hier leider gar nicht erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 93.221.177.244 (Diskussion) 20:37, 17. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Ansprüche der Witwen von NS-Tätern

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Der Satz "Bereits zu Beginn der Bundesrepublik erregten die Versorgungsanträge der Witwen Lina Heydrich, Margarete Himmler und Marion Freisler großes Aufsehen." ist in mehrerlei Hinsicht problematisch.

1. Es gibt keinen Beleg für einen Antrag nach dem BVG von Margarete Himmler. Ein solcher ist auch unwahrscheinlich, weil Himmlers Selbsttötung eine "vom Beschädigten absichtlich herbeigeführte Schädigung" war, die einen Anspruch ausschloss (§ 1 Absatz 4 BVG). Gegenteiliges belegt auch nicht der im Personenartikel zitierte bayerische Entnazifizierungsentscheid von 1953, mit dem u. a. der "Verlust von Rentenansprüchen" ausgesprochen wurde. Denn dies war im Zweifel eine abstrakte Verfügung, die allgemein ggf. jeglichen Rentenanspruch betraf, woher er auch rühren konnte.

2. Auf den Antrag von Marion Freisler musste die Grundrente nach dem damals und bis 1997 geltenden Recht gewährt werden. Aufsehen löste die zusätzliche Gewährung eines Berufsschadenausgleichs aus. Diese beruhte aber auf einer unrichtigen Anwendung des Gesetzes, mithin einer rechtswidrigen Verwaltungsentscheidung, die letztlich im zulässigen Rahmen korrigiert wurde.

3. Bei der rechtskräftigen Entscheidung zugunsten eines Anspruchs von Lina Heydrich war wesentlicher Streitpunkt, ob die Tötung Heydrichs eine Kriegshandlung darstellte, wie im Personenartikel näher ausgeführt. "Einen Ausschluß der Versorgung politisch Belasteter und ihrer Hinterbliebenen hielt das Landessozialgericht nicht für möglich, weil das Bundesversorgungsgesetz hierzu keine Handhabe biete." führte Justizminister Schäffer im Bundestag dazu aus (Plenarprotokoll 1959 S. 3057 D).

Die Fälle Heydrich und Freisler haben, soweit ersichtlich, bei Bekanntwerden keine Gesetzesinitiativen im Bundestag ausgelöst. Sie wären sonst hier darzustellen. Aber bis 1993 findet sich wohl nichts. --Lexberlin (Diskussion) 14:07, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Bitte diese Details in den Personenartikeln ergänzen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:22, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe, wie Du vielleicht bemerkt hast, inzwischen die Entstehungsgeschichte des Gesetzes in diesen Artikel eingefügt, weil sie wesentlich für das Verständnis der weiteren Entwicklung ist. In den verlinkten Personenartikeln ist obiges überwiegend ersichtlich. Jetzt geht es aber um diesen einen Satz in diesem Artikel und der ist hinsichtlich Margarete Himmler falsch. Weiterhin haben die Fälle Heydrich und Freisler hinsichtlich einer Ausschlussklausel keinerlei gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst, was vermerkt werden kann, weil das "große Aufsehen" keinerlei Folgen zeitigte. --Lexberlin (Diskussion) 19:54, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Für diesen einen Satz wird sich doch eine andere Formulierung finden lassen. Die Anträge selbst sollte der Artikel jedenfalls nicht unterschlagen. R2Dine (Diskussion) 20:34, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Siehe jetzt Artikel. --Lexberlin (Diskussion) 22:56, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten