Diskussion:Bundeszwang
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Mehr Informationen zum Bundeszwang
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel stellt praktisch nur den Wortlaut des Grundgesetzes dar. Es wären andere Informationen auch noch nötig. Es fehlt, ob der Bundeszwang schon einmal gegen ein Bundesland verhängt wurde, welches Recht außer dem im Artikel dargestellten die Bundesregierung besitzt, ob die Bundeswehr oder die Polizei oder sonstige Vollzugsbehörden eingesetzt werden können, ob das Land im Bundeszwang auf dem Gebiet in der Ausführung, weswegen der Bundeszwang verhängt wurde, von der Bundesregierung "entmachtet" werden kann usw. Außerdem könnte man noch schreiben, ob es in den Bundesländern etwas vergleichbares gegenüber nachgeordneten Behörden gibt oder auf EU-Ebene. --217.237.104.146 14:33, 23. Feb. 2008 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2006/Moeglichkeiten_des_Bundeszwangs_nach_Art_37_Grundgesetz_-_Einsetzung_einen_Sparkommissars.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Bundeskommissar (aktuell)