Diskussion:Burgstall Hatzbach
Belehnung der von Knoblauch mit Hatzbach
[Quelltext bearbeiten]Die Behauptung, der Wepener Heyneman II. Knobelouch wurde vor 1372 mit Hatzbach belehnt,ist urkundlich nicht belegt. Seit wann die Barone von Knoblauch mit Hatzbach belehnt sind, steht nicht fest. Die erste nachweisbare Belehnung der Barone von Knoblauch mit Hatzbach ist für das Jahr 1433 belegt. In dem Jahr belehnt Graf Johann II. von Ziegenhain die drei Herren Kraft, Heynemann und Kunzmann von Knoblauch mit Hatzbach. Fest steht, dass Kraft und Heynemann von Knoblauch untereinander näher verwandt sind als mit Kunzmann von Knoblauch. Vermutlich sind die beiden Brüder und Vetter von Kunzmann. Die Tatsache, dass das Lehen 1433 auf drei Personen übertragen wurde, könnte darauf hindeuten, dass bereits früher das Lehen einem Mitglied der Familie von Knoblauch verliehen wurde und 1433 bereits durch Erbteilung zersplittert war. Es wäre jedenfalls ungewöhnlich, ein Lehen neu an drei verschiedene Personen zu vergeben. Da Hatzbach, wie oben erwähnt, in 1358 noch mit seiner ganzen Gerichtsbarkeit zum Gericht Rauschenberg gehörte, dürfte es zu dieser Zeit noch nicht an Mitglieder der Familie von Knoblauch oder an andere Personen als Lehen übertragen worden sein, denn mit der Belehnung wurde auch die niedere Gerichtsbarkeit, also das Recht zur Rechtsprechung in Angelegenheiten von geringer Bedeutung, übertragen. Eine Belehnung in den Jahren nach 1358 an ein Mitglied der Familie von Knoblauch noch vor 1433 ist aber wahrscheinlich. Denkbar ist, dass es eben jener Heinemann von Knoblauch ist, der seit 1348 Burgmann in Rauschenberg war (vgl. Erdel, Eike: Die Barone von Knoblauch kommen nach Hatzbach, in: Bürgerverein Hatzbach (Herausgeber), 750 Jahre Hatzbach 1262 - 2012, S. 166 ff. (nicht signierter Beitrag von 93.198.172.243 (Diskussion) 11:30, 20. Mai 2014 (CEST))