Diskussion:C-ITS

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Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Lexikorn in Abschnitt Ein paar möglicherweise missverständliche Stellen
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Das Bild https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/styles/medium/public/c-its-wheel.png?itok=YwWHMDBO aus https://ec.europa.eu/transport/themes/its/c-its_en wäre IMHO nützlich. Wie kann es verwendet werden? --WolfgangFahl (Diskussion) 08:06, 1. Dez. 2018 (CET)Beantworten

@WolfgangFahl: Das Bild sollte mit Inkscape einfach selbst erstellt werden. Grüße, Conny 10:30, 2. Dez. 2018 (CET).Beantworten

Ein paar möglicherweise missverständliche Stellen

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Hallo zusammen, erst einmal danke für den C-ITS-Artikel! :-) beim Durchlesen bin ich über ein paar Stellen gestolpert, die ich gern glattziehen würde. Ich frag aber besser vorher, wie ihr das seht.

"C-ITS steht für „Cooperative Intelligent Transport Systems“."

Man findet in Publikationen wirklich häufig die Mehrzahl, aber üblich wäre eher Einzahl im Lemma. Beispiel: https://en.wikipedia.org/wiki/Intelligent_transportation_system


"Die Einführung wird Deutschland absehbar vor massive Probleme stellen, ..."

Das ist etwas unglücklich formuliert – ich glaube nicht, dass das Land ein Problem hat. ;-) Es ist eher so, dass die Einführung dieser Technik in Deutschland schwierig ist.

"... da die bisherige Praxis der LSA-Steuerung gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen mit der Logik hinter C-ITS-Protokollen inkompatibel ist."

Ich glaube, das ist so nicht korrekt. Der Grundgedanke hinter C-ITS kann ohne Weiteres auf Basis der RiLSA umgesetzt werden. Siehe hierzu 4.3.4 "Signalprogrammanpassung" und 4.3.5 "Signalprogrammbildung".

"Vorgesehen war ursprünglich, die bisher übliche, phasenbasierte Logik bis zum Jahr 2028 abzulösen durch Datenprotokolle."

Hier ist irgendetwas durcheinandergekommen. Die Begriffe Logik und Protokoll gehören zu unterschiedlichen Domänen. Ich würde "durch Datenprotokolle" hier weglassen.

"Hinzu kommt das Problem, dass der bisherige analoge LSA-Datenfunk (z. B. genutzt für die ÖPNV-Bevorrechtigung) auf einem Frequenzband abgewickelt wird, das (aufgrund der ursprünglichen Projektierung) ab Ende 2028 durch die Bundesnetzagentur nicht weiter zur Verfügung gestellt wird."

Auch hier liegt ein Missverständnis vor. Wie der im Artikel referenzierte Beleg zeigt, wird lediglich das Kanalraster der betroffenen Frequenzbänder (es sind mehrere) von 20 auf 12,5 kHz umgestellt. Das ist ein vernünftiger verwaltungstechnischer Vorgang, er dient der wirtschaftlichen Nutzung dieser Ressource. Die Art der Funkübertragung ist davon nicht betroffen.

"Es werden daher momentan Zwischenlösungen mit Bereitstellung von Analogfrequenzen im Digitalfunkbereich und phasenbasierter Protokollanforderung projektiert."

Das mit den Frequenzen könnte missverständlich sein, aber vielleicht ist damit gemeint, dass Funktelegramme mit Hilfe unterschiedlicher Protokolle übertragen werden? TETRA? Tetrapol? Das Wort "Analogfrequenz" ist für mich nicht klar, es geht schlicht um Frequenzen. Zudem wird hier nichts "Analoges" übertragen. Die Daten liegen rein digital vor, die Übertragungsverfahren sind rein digital: digitales Modulationsverfahren MSK beim herkömmlichen VÖV-Weg, QAM bei TETRA.
Vielleicht war damit aber gemeint, dass das punktbasierte Anforderungssystem bis auf Weiteres beibehalten wird und die benötigten Anforderungstelegramme nur anders verpackt werden, um sie mit neueren Verfahren transportieren zu können ("Containerlösung")?

Bitte helft direkt beim Artikel mit oder helft mir zumindest auf die Sprünge, damit ich beim Überarbeiten des Artikels nichts Wichtiges verdrehe oder lösche, nur weil ich es selbst nicht verstanden habe... Viele Grüße --Lexikorn (Diskussion) 13:43, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten