Diskussion:COC (Zulassung)
Man braucht COC Papier bei Gebrauchtewagenzulassung in der Slowakei. Ist es in andere EU Lander auch so?
Überarbeitung!
[Quelltext bearbeiten]Hier werden wild CoC und EG-Typgenehmigung durcheinandergewürfelt und zudem noch fachlich unzutreffende Begriffe (z.B. "TÜV-Prüfung") verwendet.
Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Mir ist nicht bekannt, welche sonstigen Warengruppen eine COC benötigen. Bitte ergänzen!
Nur Gebrauchtewagen in der Slovakei.
Hallo Leute,
ich arbeite bei einem Importeur und stelle COC aus. Die COC wird zur Zulassung in allen EU Ländern verwendet.
Das COC Dokument wird NICHT ueberall gleich anerkannt . Italien akzeptiert das COC Papier nicht ! ! ! Beispiel : Wir haben ein Fahrzeug BUGGY 650 Saiting mit COC Papieren sowie Deutschem Fahrzeugbrief + Schein von Deutschland nach Italien verkauft . Der neue Italinische Besitzer
bekommt in Italien KEINE STRASSENZULASSUNG bzw. das Fahrzeug erst garnicht angemeldet ! ! ! Die Begruendung wird damit gegeben : in Italien wird vom Staat eine sogenannte OA-Nummer vergeben . Diese Nummer wird allerdings nur an einen EINZIGEN Händler ver - geben. Nur dieser Händler ist anhand der OA-Nummer berechtigt die Freigabe für ein Nummernschild sprich Zulassung zu erteilen . In unserem Fall saqgte der Händler nur : Das Fahrzeug wurde nicht bei uns gekauft von mir bekommt Ihr die Zulassung nicht .
Alle Bemühungen die Zulassung zu erhalten sind gescheitert . Unser Kunde muste das Fahrzeug wieder zurückgeben . Für uns sind ausser Transportspesen und viel Ärger nichts bei rumgekommen .
hi bitte um infos
[Quelltext bearbeiten]Moechte ein fahrzeug, 3 wheeler importieren nach Frankreich.. wird nicht fuer den offetnlichen verkehr benutzt sondern nur fur eine exhibition
brauche ich ein COC paper?
bitte um auskunft und dann noch eine frage
das EURO 2.. haben fahrzeuge miteuro 2 gleichzeitig COC?
danke Julian
Weiterleitung
[Quelltext bearbeiten]bitte Weiterleitung von "Certificate of Conformity" zu CoC einrichten. Danke 84.22.107.1 01:01, 30. Jul. 2008 (CEST)
heisst CoC nicht etwa Certficat of Compliance - die Bestätigung der Gesetzesvorgabe !!
Hauptgrund des anklickens dieser Seite ist, daß man die COC Liste eines Fahrzeuges sucht!
[Quelltext bearbeiten]Also muß mindestens ein Link hinein, wo darüber diskutiert wird.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß es keine Seite gibt, wo solche COC Listen hinterlegt sind.
Die Reifenhersteller müssen das doch wollen.
Und wenn das wirklich alles nicht geht, dann sollte dieser Umstand auf der Seite Diskutiert werden!!!!
Carsten
--Ersteinmal 21:18, 1. Apr. 2010 (CEST)
Geltungsbereich einer EG-Typgenehmigung
[Quelltext bearbeiten]- Die EG-Typgenehmigung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3
Straßenroller mit 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit werden laut meiner COC als L1e eingestuft. Warum soll die Typgenehmigung hier nicht gelten? (nicht signierter Beitrag von 91.36.217.200 (Diskussion) 22:08, 11. Feb. 2014 (CET))
- In der im Artikel verlinkten Version der EG-Verordnung sind die Fahrzeugklassen L* noch nicht aufgeführt, damit fällen Fahrzeuge mit diesen Fahrzeugklassen nicht darunter. Wolfgang Götz (Diskussion) 23:18, 15. Feb. 2014 (CET)
Artikel doppelt?
[Quelltext bearbeiten]Sowohl dieser Artikel als auch Übereinstimmungsbescheinigung beschäftigen sich mit dem gleichen Thema.
Ist der Artikel vielleich doppelt?
Gruß Ingo --Istiller (Diskussion) 20:08, 7. Sep. 2016 (CEST)