Diskussion:Carl-Friedrich Stuckenberg

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KommissärMatthäi in Abschnitt "kontroverse" Rezension
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"kontroverse" Rezension

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Neu eingefügt wurde ein Abschnitt zur eine Rezension, die Stuckenberg in der ZIS veröffentlich hat. Ich halte diese bisher insgesamt noch nicht für besonders relevant und tendiere stark dazu, sie aus dem Artikel herauszunehmen. Die Rezension hat abseits von einzelnen Tweets bei Twitter (von Personen, die mit der rezensierten Arbeit und der zugrundeliegenden Thematik nicht vertraut sind) bisher noch kein Echo hervorgerufen. Sollte dieser Abschnitt drin behalten werden (wogegen ich mich ausspreche), halte ich noch immer für fraglich, ob die Reaktionen bei Twitter auch inhaltlich wiedergegeben werden sollten. Es scheint sich bisher nur um Einzelmeinungen zu handeln, die auch nicht weiter beachtet wurden. Wenn ja (ich würde das aber verneinen wollen), dann müsste Twitter wohl auch vollständig ausgewertet werden und auch die (der Rezension insoweit) zustimmenden Tweets (teilweise von Professoren) müssten in den Artikel aufgenommen werden. Unabhängig von der Relevanz der Rezension sollte mMn der Teil aus dem Artikel entfernt werden, indem eine eigene Bewertung der Rezension durch den Artikel erfolgt, ohne dass sich diese aus Nachweisen ergibt (damit meine ich: "Diese geht inhaltlich stellenweise über den fachlichen Gehalt der Habilitationsschrift hinaus, etwa wenn Stuckenberg die Stipendien der Verfasserin vage mit einem postulierten „Kumulationsverbot“ in Verbindung setzt und behauptet, anstelle eines einjährigen Forschungsaufenthalts in den USA „hätte eine Woche am heimischen Schreibtisch genügt“). Im Übrigen wird Hoven in dem Artikel derzeit als "Fachkollegin" bezeichnet. Auf Twitter schrieb sie selber, dass die rezensierte Arbeit nicht ihr Fachgebiet betreffe und sie diese auch nicht gelesen habe. --Haftrichter (Diskussion) 05:41, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Ich verweise mal auf die Diskussion:Frauke Rostalski. Ich finde: Entweder hat die besagte Rezension enzyklopädische Relevanz, dann aber auch der bemerkenswerte Kontext, oder sie sollte - falls nur von akademischem, nicht von enzyklopädischem Interesse - aus beiden Artikeln gestrichen werden.
Die Bezeichnung von Frau Hoven als "Fachkollegin" halte ich für unproblematisch, auch wenn sie in einer anderen Strafrechtsnische forschen mag, aber das kann man sicher so umformulieren, dass es allen passt. Ihrem Urteil zu der Form (!) konkret belegter Passagen schadet das jedenfalls aus meiner Sicht ebensowenig wie dass sie nicht die komplette Habilitationsschrift gelesen hat und sich kein fachliches Urteil anmaßt. Gleiches gilt für den Chefredakteur der bedeutendsten Fachzeitschrift im Land, der sicherlich eine Autorität zum Thema "rechtswissenschaftliche Diskursformen" ist, worum es hier ja nur geht. Zustimmende oder (falls vorhanden) abweichende Positionen irgendwelcher Rechtsanwälte habe ich bewusst weggelassen.
Den Teil "Diese geht inhaltlich stellenweise ..." sehe ich nicht als unbelegte Bewertung, sondern eben als konkreten Inhaltsbeleg. Ich hätte aber kein Problem damit, wenn der isoliert gestrichen würde. --KommissärMatthäi (Diskussion) 13:26, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten