Diskussion:Carl Creifelds

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Goesseln in Abschnitt Nichternennung Creifelds zum Bundesrichter durch Lübke
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Nichternennung Creifelds zum Bundesrichter durch Lübke

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Der Beleg dafür ist hier zu finden: http://www.zeit.de/1965/06/Durfte-Luebke-Nein-sagen?page=all

Man könnte das so einfügen: [1]

  1. Theodor Eschenburg: Durfte Lübke "Nein" sagen?, in "DIE ZEIT", 5.2.1965 Nr. 6 [1]

(nicht signierter Beitrag von 77.128.58.162 (Diskussion | Beiträge) 21:42, 18. Jul 2009 (CEST))

es war wohl noch etwas "dicker":
Creifelds war - entgegen seiner Selbstauskunft - 1944 als Staatsanwalt für die Polenstrafrechtsverordnung zuständig gewesen.
Norbert Frei: Im Namen der Deutschen. Die Bundespräsidenten und die NS-Vergangenheit 1949–1994. München : Beck, 2023, S. 152f.
--Goesseln (Diskussion) 22:33, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten