Diskussion:Carl von Effner

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 08-15 in Abschnitt Begriffsklärung
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Nobilitierung

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Im Adelslexikon (Band III, 1975) des Genealogischen Handbuch des Adels finde ich keinen Vermerk über die Nobilitierung des Carl von Effner im Jahr 1877. Vielmehr folgenden Eintrag:

  • Kurfürstlich bayerischer Adelsstand am 4. März 1765 für Gaudenz Joseph Effner, kurfürstlich bayerischer Regierungsrat in Straubing und Salzbeamter zu St. Nicolai.
  • Immatrikulation im Königreich Bayern bei der Adelsklasse am 25. Januar 1813 für dessen Sohn Johann Nepomuk von Effner, königlich bayerischer Wirklicher Geheimrat und Geheimer Justizreferendar, und für dessen Schwester.

Carl von Effner (*1831) muss gem. Geburtsdatum wiederum der Sohn oder sogar Enkel des Letztgenannten sein. Deshalb handelt es sich wohl in 1877 nicht um eine Nobilitierung, sondern eher um eine Adelsanerkennung in einem anderen deutschen Land oder im Reichsadel. Wer kann diese Frage klären? --Dobschütz 15:53, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Begriffsklärung

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Eine Begriffsklärung soll kurz auf mögliche andere Bedeutungen eines Lemmas hinweisen (was hier genaugenommen gar nicht zutrifft). Alternativschreibweisen gehören da nicht hin und überladen nur den Artikelanfang. Die Lebensdaten beider Personen stehen auch im Artikeltext, wo sie hingehören... --08-15 21:14, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten