Diskussion:Chlormethylisothiazolinon
Sicherheitshinweise
[Quelltext bearbeiten]Da es nicht in RL 67/548/EWG gelistet ist, fehlt eine Quellenangabe für die Kennzeichnung (SDB eines Herstellers?).--Dr.cueppers - Disk. 18:05, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Leider gibt es keine gute Quelle für die Kennzeichnung (wie beispielsweise BGIA GESTIS). Daher mussten Angaben von MSDS genommen werden. Die Gefahrensymbole und R-Sätze stammen von diesem MSDS (hier ohne das „C“). In einer älteren Quelle werden die gleichen Angaben gemacht, dazu sind auch S-Sätze angegeben. Ist das so richtig oder gibt's eine aktuellere Einstufung? --Leyo 18:31, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Bessere Infos habe ich auch nicht. Es ist ja erstaunlich, dass offenbar seit Jahren in der EU darüber beraten wird und noch keine offizielle Einstufung zustande gekommen ist. Die beiden Mittelchen sind offenbar immer als Kombinationspräparat im Handel bzw. im Einsatz. Die jetzige Kennzeichnung würde ich erst mal so lassen, ist ja jedenfalls nicht falsch.--Dr.cueppers - Disk. 19:05, 28. Mär. 2007 (CEST)
Strukturformel ist kaputt.
[Quelltext bearbeiten]Die Strukturformel sieht ja nun ziemlich kaputt aus, mit einander überlappenden Buchstaben. Wer das kann, möge sie bitte reparieren. Danke. -- 92.229.75.207 14:29, 8. Jul. 2010 (CEST)
- Nein, das ist sie nicht mehr. Vor zwei Wochen hatte ich eine korrigierte Version über die alte geladen. Vielleicht solltest du mal den Cache leeren. --Leyo 14:34, 8. Jul. 2010 (CEST)
Dosierung
[Quelltext bearbeiten]Die angegebene Einsatzkonzentration in Konservierungsmitteln ist falsch.
Die Beschränkung 15 ppm bezieht sich auf den Einsatz der Mischung aus CMIT/MIT im Fertigprodukt. Die Mischung ist dabei definiert als CMIT : MIT = 3 : 1. Im Konservierungsmittel selbst ist die Konzentration natürlich viel höher: z.B. 1,5 % CMIT/MIT-Mischung Man setzt davon dann 0,1 % ein um eine Konservierung im Fertigprodukt zu erhalten. Das sind dann die 15 ppm drin. (nicht signierter Beitrag von 195.52.218.194 (Diskussion) 14:08, 22. Apr. 2014 (CEST))