Diskussion:Christian Richter (Rechtsanwalt)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Nicola
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Die Namensergänzung „II“ erhielt Christian Richter, weil es einen gleichnamigen Richter am Kölner Landgericht gab."

Diese Behauptung ist - mit Verlaub - Blödsinn. Nach den (kassierten, aber damals noch geltenden) Richtlinien für das anwaltliche Standesrecht gab es die Verpflichtung der Unterscheidbarkeit von Anwälten untereinander.

Wie Richter heißen ist belanglos, weil der rechtssuchende Verbraucher einen Richter nicht mit einem Anwalt verwechseln würde. Nachwirkungen dieses Habitus sind BGH I ZR 327/99 ("vossius.de") entnehmbar, was auch heute mitunter noch dazu führt, dass der Anwalt mit prioritätsjüngerer Zulassung Namenszusätze führen. (nicht signierter Beitrag von 87.78.101.10 (Diskussion) 13:41, 28. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Ich habe diese Information vor rund 20 Jahren von Herrn II selbst so erhalten. Aber ich habe schon nachgefragt (bei seiner Kanzlei). --Nicola Verbessern statt löschen! 13:48, 28. Okt. 2010 (CEST) ps. es ist auch denkbar, dass es sich dabei um eine "kölsche" Lösung handelt.Beantworten

"Verbessern statt löschen!" Ich bräuchte einen Strafverteidiger, wenn ich meine erst Reaktion niederschriebe. Deswegen nur tu quoque.

Mach den Kram alleine. Ich werde mir die Textstelle jedenfalls als schön abschreckendes Beispiel für den Zustand der Wikipedia merken. :-) Falsches trotz Hinweis wegen Hörensagen nicht richtig stellen hat Chuzpe.

Nachtrag: "Kölsche Lösung" ist evidenter Blödsinn. Die RLaS waren vor der Kassation bundesweit geltendes Recht. (nicht signierter Beitrag von 87.79.188.129 (Diskussion) 22:48, 29. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Zunächst einmal möchte ich Dich bitten, von wiederholten Ausdrücken wie "Blödsinn" Abstand zu nehmen. Das ist keine Arbeitsgrundlage.
Zudem habe ich oben geschrieben, dass ich mich erkundige. Mit Deinem Beispiel konnte ich nicht viel anfangen, da ich keine Juristin bin.
"Kölsche Lösung" ist auch nicht unbedingt Blödsinn. Dann bist Du zumindest kein Jurist aus Köln, sonst wüsstest Du, dass es durchaus solche gibt.
Zustand der Wikipedia: Wenn man Artikel vernünftig umschreibt und das dann auch belegt, gehts doch.
Wenn Du mir jetzt noch eine allgemein verständliche Quelle durchgeben würdest, wäre ich Dir dankbar.
Im übrigen hast Du recht. Ich ändere das.
Also: geht doch. Und kein Grund, postwendend so unfreundlich zu werden. Das ist ein ganz schön abschreckendes Beispiel für Deine Umgangsformen :)
Dir trotzdem noch einen schönen Tag, --Nicola Verbessern statt löschen! 08:08, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich nehme mir die Freiheit Blödsinn als das zu bezeichnen, was es war/ist. Ich bin Volljurist und seit 7 Jahren Anwalt (ausgerechnet in Köln, kenne also die lokalen Usancen [und auch CRII noch, weil er und mein Vater sich kannten]). Hier stand beleglos etwas drin, was unzutreffend war. Mit tauglichem Beleg wird tendenziell schwierig, weil es um die Rechtslage vor 35 Jahren(!) geht.
Und die (zutreffenden) Änderungen eines Freiwilligen mit dem Kommentar "Beleg?" rückgängig zu machen (obschon Du selber schreibst, dass Du den Bereich nicht kennst, weil Du keine Juristin bist) zeugt von vollendeten Umgangsformen. WP war mal eine prima Sache und gute Idee - seit es hier aber eine deutliche Hierarchie gibt, ist das ziemlich nutzlos: jemand mit weitergehenden Kenntnissen muß sich erstmal gegen Laien durchsetzen, die teilweise nichteinmal den Rahmen überschauen.
Weiteres Beispiel, dass die WP dringend etwas ändern muß: http://www.theorieblog.de/index.php/2010/10/wikipedia-freies-wissen-oder-wahnsinn/ (nicht signierter Beitrag von 87.79.40.55 (Diskussion) 13:19, 30. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten
Ich weiß gar nicht, was Du willst. Ich habe es doch geändert. Aber Du musst schon gestatten, dass ich das selbst noch mal in Ruhe überprüfe. Denn schließlich habe ich den Artikel angelegt, und kein Volljurist fühlte sich da offensichtlich berufen.
Ich habe CRII auch noch gekannt. Und zwar schon vor 25 Jahren (das Foto ist auch bei mir privat entstanden). Und wie ich oben schrieb, bezog ich mich auf seine eigene Aussage über das Zustandekommen des "II".
"Freiwillig" sind wir hier alle. Vielleicht solltest Du Dich einfach mal grundlegend mit dem Prinzip von Wikipedia beschäftigen. Zu dem Prinzip gehört im übrigen, seine Beiträge zu signieren, was Du mit schöner Regelmäßigkeit unterläßt.
Ich habe versucht, im Ton freundlich zu bleiben. Dann bleibe Du es bitte auch, und krakeele hier nicht so hier rum, nur weil Du hier offensichtlich einmal zufällig vorbeigekommen bist und einen Fehler entdeckt hast.
Die Volljuristen, die ich kenne, und das sind viele, sind - mit Verlaub - wesentlich verbindlicher im Ton als Du. Jedenfalls privat. Und wir sind hier nicht vor Gericht. --Nicola Verbessern statt löschen! 14:30, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten