Diskussion:Christliche Gewerkschaft Metall
Doppelter Artikel?
[Quelltext bearbeiten]Seit heute existiert der Artikel Christliche Gesellschaftslehre, der in großen Teilen aus Textauszügen dieses Artikels hier besteht. Wer nimmt sich diesem Thema an? --Mounir 09:09, 19. Okt 2005 (CEST)
Gewerkschaft oder nicht?
[Quelltext bearbeiten]Die beiden angeführten gegensätzlichen Urteile bedürfen einer Erklärung. Woher rühren die Zweifel, ob die CGM als Gewerkschaft gelten kann oder nicht ?
Diese Frage ist mehr als berechtigt. Im Grundgesetz Art.9 Abs. 3 findet sich nur das Recht, Tarifvereinigungen zu bilden. Der Rest ist "Richterrecht" und hat sich aus der Praxis entwickelt. Tatsächlich ist es sehr frragwürdig, wenn eine Großgewerkschaft wie die IGM einer kleinen Konkurenz wie der CGM seit 50 Jahren in unzähligen Verfahren die Daseinsberechtigung bestreitet. Auf politischer Ebene würde das z.B. der SPD ermöglichen, eine kleine Konkurrenz wie "Die Linke" per Gerichtsverfahren auszuschalten. Einfach absurd. Die gleiche Anmaßung im wirtschaftlichen Bereich will ich lieber nicht ausmalen. Dabei bestimmen doch die Mitglieder, ob sie diese oder jene Gewerkschaft wollen oder nicht und diese schließt Tarifverträge auch nur für ihre Mitglieder ab. Wozu also die Aufregung. Damit erledigt sich auch die (falsche) Bemerkung von Dick Tracy. Eine Organisation, die erklärt, Gewerkschaft sein zu wollen muß auch als solche anerkannt werden wenn sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt. Diese sind: Unabhängigkeit von politischen Parteien und Kirchen sowie Gegnerfreiheit, d,h, keinerlei Abhängigkeit natürlichen Gegenspieler. (Arbeitgeber) Dies formuliert in einer Satzung die auch die Ziele und Mittel beschreibt die angewandt werden können. (z.B. Arbeitskampf) Im Übrigen sorgen die harten Bedingungen, unter denen heute eine Gewerkschaft arbeiten muß für Auslese. Schließlich gilt es, große Mittel über Mitgliedbeiträge aufzubringen für die Gehälter der hauptamtlichen Mitarbeiter, für KFZ's, Büros, die technische und programmatische Infrastruktur einschl. Rücklagen für den Arbeitskampf. Wenn die CGM dies alles erfüllt und seit 50 jahren in unzäligen Aufsichtsräten, Betriebsräten, in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und bei den Arbeitsgerichten als ehrenamtliche Richter wie als Prozessvertreter ihrer Mitglieder arbeitet, ja warum um Gottes Willen soll diese Organisation keine Gewerkschaft sein? In Wahrheit sind die permanenten IGM-Verfahren gegen die CGM die reine Anmassung und Arroganz der Macht und mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar. Schlussendlich: Überlassen wir es doch den mündigen Arbeitnehmern, ob und wenn ja, wo sie Mitglied sein wollen. Diese sorgen bei Versagen durch ihren Aus oder Übertritt sehr schnell dafür, dass gewerkschaftliches Fehlverhalten abgestraft wird. Es sei denn, die betreffende Gewerkschaft besitzt ein Monopol! So wie es sich die IGM wünscht. Dann allerdings kann sich der Monopolist fast alles erlauben. 4.2.02 Benutzer LP
- Hi LP, lange nichts mehr gehört voneinander -Gruß--Ot 15:24, 4. Feb 2006 (CET)
Hallo, ich habe den Beitrag Christliche Gesellschaftslehre verfasst und kam dabei mal wieder zur CGM. Ebenfalls herzliche Grüße! 5.2.06 Benutzer Lachendes Pferd
- ach du warst es, ich habe übrigens den Bearbeitungsbaustein in den Artikel reingesetzt - formatiere ihn doch mal und gebe ein paar Quellen an! Gruß--Ot 12:56, 5. Feb 2006 (CET)
Hallo, Ot, eben stelle ich fest, dass das Thema wohl doppelt behandelt wurde. es gibt einen Beitrag unter dem Titel "Christliche Soziallehre". Dies ist ungewöhnlich, da in der Regel der katholische Part ales "Katholische Soziallehre" und zusammen mit den Verlautbarungen der evangelischen Kirche (Ev. Sozialethik) als "Christliche Gesellschaftslehre" bezeichnet wird. Also ggf. bin ich einverstanden wenn mein Beitrag mit dem Beitrag "Christliche Soziallehre" zusammengefasst wird. Allerdings empfehle ich, die Umbenennung desselben in "Christliche Gesellschaftslehre" und die entsprechenden Änderungen bzw. Vereinheitlchungen der Links. Mein Beitrag fusst vor allem auf dem Buch von Josef Höffner "Christliche Gesellschaftslehre, Verlag Butzon & Bercker in der Reihe "berckers theologische grundrisse" sowie natürlich versch. Enzykliken. 6.2.06 LP
- Ich kopiere dein Beitrag mal auf die Diskussionsseite von Chr. G. Du kannst mit einem redirect die Artikel sinnvoll verküpfen - ps. Leg doch mal ein Benutzerkonto Lp an, dann kann man dich auch leichter kontaktieren.--Ot 17:52, 6. Feb 2006 (CET)
Die "Gewerkschaft" schliesst Tarifverträge ab, wo es noch nicht oder zu keiner Einigung mit dem sonst üblichen Tarifpartner IG Metal kam. Und meistens zu Bedingungen die deutlich schlechter sind. Dick Tracy 01:01, 6. Jan 2006 (CET)
Das beantwortet aber die vorherige Frage nur unzureichend. Wer bestimmt eigentlich, was eine Gewerkschaft ist ? Gibt es da eine Instanz, die solche Organisationen anerkennt ? Wenn die CGM Tarifverträge abschließt, ist sie doch zumindest vom Verhandlungspartner anerkannt worden.
- Mächtigkeitsprinzip Gruß--Ot 18:30, 2. Feb 2006 (CET)
Vielleicht helfen folgende Überlegungen weiter:
- Eine Gewerkschaft bestimmt sich nach ihrer Organisation und zielsetzung. (Betriebsübergreifend, Arbeitnehmervertretung, Ziele der Satzung, demokratischer Aufbau, Tarifverträge, Mitgliederberatung und -rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Dingen, Teilnahme an Betriebsratswahlen ...). Damit verbietet sich eigentlich eine Instanz, die bestimmt, wer Gewerkschaft ist. Das könnte ja nur der Staat sein (aber vgl. Tarifautonomie!) oder ein Gremium von Unternehmern und/oder Arbeitnehmern (Damit würde aber der Tarifgegener ja Einfluss nehmen können auf genehme oder ungenehme Zusammenschlüsse. Gestützt werden meine Überlegungen durch folgendes Zitat: +
- "Der Begriff der Gewerkschaft taucht in der Verfassung zwar nicht auf. Unproblematisch ist indessen, daß Gewerkschaften Koalitionen sind. Trotzdem gibt es keine anerkannte juristische Beschreibung dessen, was Gewerkschaften sind. Regelmäßig werden einige Merkmale genannt: Freiwilligkeit des Zusammenschlusses in — was umstritten ist — privatrechtlicher Form, darüber hinaus Gegnerfreiheit, Unabhängigkeit von Staat und Dritten, grundsätzlich eine überbetriebliche Organisation, schließlich ein gewisser Umfang- auch an Mitgliedern-und eine Festigkeit der Organisation, die eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung, die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, bietet. Da all dies bei den großen Gewerkschaften ohne Zweifel gegeben ist, sollen hier keine - ohnehin nicht sehr fruchtbaren - Definitionen versucht werden." (aus: (http://www.gmh.dgb.de/main/pdf-files/gmh/1980/1980-03-a-171.pdf] (da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich aber nicht sagen, ob die mir logisch erscheinende Punkte auch umfassend rechtlich richtig sind.) --Wangen 18:33, 2. Feb 2006 (CET)
Glückwunsch
[Quelltext bearbeiten]Glückwunsch LP!--Ot 16:48, 28. Mär 2006 (CEST) Das BAG hat am 28.03.2006 den Gewerkschaftsstatus der CGM vollumfänglich bestätigt. MS Saaach ich doch! Ist doch meine Rede! Grüße! LP
- well, Überzeugt bin ich nicht. Grüße--Ot 16:30, 6. Mai 2006 (CEST)
Anerkennung des CGM als tariffähig ....
[Quelltext bearbeiten]So leid es mir tut, hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluß vom 28.03.2006 (Az.: 1 ABR 58/04) bestimmt, daß die Christliche Gewerkschaft Metall eine Gewerkschaft sein soll. Nachzulesen ist die Entscheidung in NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), Jahrgang 2006 S. 1112. Oder im Internet unter www.bundesarbeitsgericht.de
Das BAG hat einige Klimmzüge machen müssen, um zu seinem Ergebnis zu kommen. Es befaßt sich besonders ausführlich mit dem Argument der IG Metall, es handle sich bei den vom CGM abgeschlossenen Tarifverträgen um "Scheintraifverträge" oder "Gefälligkeitstarifverträge". An den entscheidenden Stellen werden die Gedankengänge des BAG jedoch nicht zu Ende geführt. Dazu ein Beispiel: Das BAG führt zu der Frage des "Gefälligkeitstarifvertrages" aus:
Demgegenüber erfaßt der Begriff des "Gefälligkeitstarifvertrags" zum einen Vereinbarungen, die von der Arbeitgeberseite nur geschlossen werden, um der Arbeitnehmervereinigung einen Gefallen zu erweisen, etwa um ihr das Etikett einer "Gewerkschaft" zu verleihen. Hierfür bedarf es besonderer Anhaltspunkte. Im Normalfall kann nicht angenommen werden, die Arbeitgeberseite schließe Tarifverträge nur, um eine ihr genehme Arbeitnehmervereinigung tariffähig zu machen. Ein derartiger Verdacht unterstellt eine langfristig geplante Strategie der Arbeitgeberseite, die darauf angelegt ist, eine Arbeitnehmervereinigung durch den Abschluß von Tarifverträgen mittelbar zu stärken. Hiervon kann für den Regelfall nicht ausgegangen werden.
Hier stellt sich die Frage, warum von einer solchen langfristig geplanten Strategie der Arbeitgeber nicht ausgegangen werden kann. Große Unternehmen planen ihre Gewinne, die Umsätze und Kosten, die Investitionen, die Produkte, die Märkte, durchaus für Zeiträume von fünf oder mehr Jahren. Ziel jeder Unternehmensplanung kann nur die Gewinnmaximierung sein, dies gibt unser Wirtschaftssystem vor. Warum soll nicht auch die künstliche Schaffung einer Scheingewerkschaft innerhalb solcher Zeiträume geplant werden? Der wirtschaftliche Nutzen für die Unternehmen könnte enorm sein. Sie könnten sich aus den Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften verabschieden und sich den Tarifverträgen christlicher oder sonstiger Scheingewerkschaften (ich bleibe dabei!) unterwerfen. Die für die Arbeitnehmer sehr viel ungünstigeren neuen Tarifverträge könnten dann per Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag Geltung für große Arbeitnehmergruppen erlangen - auch ohne, daß nur ein einziger der betroffenen Arbeitnehmer Mitglied dieser Scheingewerkschaften ist. Insbesondere in den Bereichen, in denen keine oder tarifoffene gesetzliche Regelungen existieren, beispielsweise beim Arbeitsentgelt (Mindestlohn?), bei der Dauer der Kündigungsfristen (vgl. § 622 Abs. 4 BGB), bei der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit (48 Std. als Obergrenze) usw. besteht erhebliches Einsparpotential. M.E. würde sich eine langfristige Planung der Arbeitgeber hin zur Schaffung einer schwachen aber tariffähigen Gewerkschaft in wirtschaftlicher Sicht auf jeden Fall lohnen.
Was den Einfluß auf diese "Gewerkschaft" anbetrifft, ist dieser nur bedingt notwendig. Der CGM nimmt beispielsweise für sich in Anspruch, eine "konsensorientierte Tarifpolitik" zu betreiben. Damit liegt er ganz auf der Linie neoliberaler und damit unternehmerfreundlicher Politik. Solange es den Unternehmern gelingt, Neoliberalismus weiterhin als gesellschaftsfähig zu propagieren (die Umfragewerte der FDP sprechen für sich), solange werden sich auch Menschen, Arbeitnehmer, finden, die sich in einem CGM organisieren - teilweise freilich, ohne zu erkennen, welche Linie sie damit unterstützen.
Daß diese unternehmerische Planung durchgeführt wird und funktioniert, zeigt ein anderes Beispiel: Unter dem 22.07.2003 wurde zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. ein Manteltarifvertrag "Zeitarbeit" abgeschlossen. Hintergrund war, daß der Staat im Rahmen der Schaffung der "Personal-Service-Agenturen" eine enge Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Zeitarbeitsfirmen plante. Diese sollten aus ihrem "Schmuddelimage" hinausgeführt werden, indem unter anderem Tarifverträge für diesen Bereich geschaffen werden sollten. Am 29.11.2004 schloß daraufhin der "Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister" (AMP) mit einer "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" (=Personal-Service-Agenturen) ebenfalls einen Manteltarifvertrag, der in jeder Hinsicht schlechtere Arbeitsbedingungen für die "Leih-"Arbeitnehmer vorsah.Der AMP selbst beschreibt diesen Tarifvertragsabschluß auf seiner Internetseite wie folgt:
„Da kam ein anderer mittelständisch geprägter Verband auf eine geniale Idee: Warum Tarifverträge mit dem DGB schließen, wenn es bessere Alternativen gibt? Es war die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen (INZ e.V.), die die Lösung für die mittelständischen Personaldienstleister fand: Sie wandte sich an den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) und fand dort ein offeneres Ohr für die Belange der Zeitarbeitsunternehmen. Das Ergebnis war im März 2003 ein Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP), der die gesamte Branche aufhorchen ließ und der INZ einen rasanten Mitgliederzuwachs einbrachte. Aus der kleinen in Nürnberg beheimateten Interessengemeinschaft wurde innerhalb kürzester Zeit ein bundesweit agierender Verband mit mehr als 330 Mitgliedern." (www.amp-info.de/Geschichte.42.0.html)
Zwischenzeitlich sind die meisten großen Zeitarbeitsunternehmen Mitglied des AMP, der Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Geltung dieses Manteltarifvertrages wird über eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag hergestellt. Die wirtschaftliche Ersparnis für die Zeitarbeitsunternehmen ist enorm.
Dem BAG ist zugute zu halten, daß es nicht über die Inhalte von Tarifverträgen auf die Gewerkschaftseigenschaft einer Vereinigung schließen darf. Neoliberale Gewerkschaften, die das Wohl der Arbeitnehmer in einer völligen Unterordnung unter kapitalistische Zielsetzungen suchen, sind in rechtlicher Hinsicht denkbar. Auch sie nehmen für sich in Anspruch, die "Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" (vgl. Art. 9 Abs. 3 GG) zu betreiben. Problematisch wird die Vorgehensweise der Unternehmer jedoch dann, wenn Arbeitnehmer über den Arbeitsvertrag gezwungen werden, tarifvertragliche Regelungen zu akzeptieren, die sich für ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen nachteilig auswirken. Hier dürfte die negative Koalitionsfreiheit insbesondere dann betroffen sein, wenn Tarifverträge für Arbeitnehmer gelten, von denen niemand Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. Diese Fragestellung findet sich im eingangs zitierten Beschluß des BAG jedoch leider nicht. 01.12.2006 --Heinz.Biermann
- hast du wirklich das gefuehl, das jemand auf diese sozialistische Propaganda eingeht? gruss, P. --Philtime 10:53, 19. Jun. 2007 (CEST)
Warum ist das sozialistische Propaganda? Wenn diese "christlichen" Mini-Gewerkschaften durchkommen, dann können manche Branchen einpacken und gleich ALG2 beantragen. PIN (Springer) und Siemens mit der AUB haben ja was ähnliches versucht. Mit 100.000 Mitgliedern ist man kaum in der großen Metallbranche tariffähig. Denn die Relationen sind eben andere, als bei der GDL oder Cockpit.
Es sind auch Fälle bekannt in denen diese Gewerkschaften wirklich fast sittenwirdrige Lohntarifverträge abgeschlossen habe.
--78.48.243.252 10:26, 24. Sep. 2008 (CEST)
Danke. --Heinz.Biermann 14:51, 25. Sep. 2008 (CEST)
Deutsche Gewerkschafts Zeitung (DGZ)
[Quelltext bearbeiten]Die CGM gibt - federführend für einige kleinere CGB-Gewerkschaften - auch die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ) heraus. Die DGZ kann unter der Homepage www.gewerkschaftszeitung.org von jedem gelesen werden.
Beteiligung an der CGZP
[Quelltext bearbeiten]Die Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist laut BAG-Urteil vom 14.12.2010 nicht tariffähig. Bei der CGZP handelt es sich um eine Tarifgemeinschaft der drei Gewerkschaften CGM - Christliche Gewerkschaft Metall, GÖD - Gewerkschaft öffentlicher Dienstleistungen und der DHV - Die Berufsgewerkschaft. Es handelt sich bei der CGZP also nicht um eine Einzelgewerkschaft, sondern um eine Spitzenorganisation (§ 2 II TVG), die selbst als Tarifvertragspartei auftritt. Seit 2010 schließen einige der CGB-Gewerkschaften zusätzlich gegliederte Tarifverträge in der Zeitarbeit ab. Die CGM hatte im Jahr 2010 einen besseren Tarifvertrag in der Zeitarbeit verhandelt als der DGB und gleichzeitig erstmalig einen Zuschlag für Zeitarbeitnehmer erwirkt, die in der ME-Branche eingesetzt werden.