Diskussion:Christoph Klein (Theologe)
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von El bes in Abschnitt Staatsbürgerschaft
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Familienmitglied möchte ich anmerken, dass die Aussage, Christoph Klein besitze sowohl die rumänische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft, falsch ist. Er besitzt lediglich die rumänische. Bitte um Korrektur.--88.117.14.65 17:37, 6. Mär. 2009 (CET)
Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]--91.9.68.87 14:45, 25. Mär. 2009 (CET)Bitte beachten Sie dass Dr. Klein nur eine einzige Staatsangehörigkeit (rum.) besitzt. Dies ist eine zu hundert Prozent gesicherte Information seitens der Familie. Wie bitten hier um dringende Änderung!!
- Der Artikel wurde geändert, allerdings wäre eine Quelle nach WP:Q wünschenswert. Bitte wenn möglich nachreichen. Gruss hroest Disk 11:07, 6. Apr. 2009 (CEST)
- Nach den Statuten der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien kann nur jemand ein kirchliches Amt übernehmen, der auch Staatsbürger Rumäniens ist, angefangen vom Kurator, Kirchenvater, bis zum Pfarrer und Bischof. Damit soll vermieden werden, dass jemand aus dem Exil Entscheidungen trifft, von denen er nicht bis in die volle Konsequenz betroffen ist, da er jederzeit wieder gehen kann. Es ist daher nur logisch, dass auch Bischof Klein, in Rumänien geboren und dort lebend natürlich rumänische Staatsbürger ist. Viel mehr sollten die jenigen, die hier behaupten er hätte auch die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland eine Quelle bringen. Die Lösung zu dem Thema einfach gar nichts zu sagen und den Satz einfach komplett rauszustreichen, halte ich aber für eine faule Lösung, da der durchschnittliche westeuropäische Leser diese Umstände eben nicht kennt. --El bes 14:48, 4. Apr. 2010 (CEST)