Diskussion:Clark Olofsson

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A01:5241:464:3A00:0:0:0:3E7F in Abschnitt Irrungen und Verwirrungen
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Belege fehlen

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Im Artikel fehlen Belege und Literaturhinweise durchgehend. Es gibt solche Quellen aber sie sind meist in dänisch oder schwedisch, wie man in anderen Sprachversionen sehen kann. Der Artikel dürfte wohl direkt aus einer der erwähnten Sprachen übersetzt worden sei, möglicherweise mit Hilfe AI. Der grösste Teil des Texte wurde von einem anonymen Autor verfasst. Das ist nicht sehr vertrauenserweckend. Ich werde den Artikel bei meinen Schulungen in Zukunft als Beispiel für einen schlechten Artikel verwenden. Früher hätte es wohl einen Schnelllösch-Antrag gegeben.

Miniserie auf Netflix

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sollte erwähnt werden und die Verherrlichung des Personenkultes mittels praktisch vollständig fiktiver oder geschönter Handlung kritisch betrachtet werden. Insbesondere im Hinblick auf seine Gewaltverbrechen und den Opferschutz 2003:FA:1701:2700:1C5:5D0:7869:CD2F 02:20, 22. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Irrungen und Verwirrungen

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Lt. Artikel wurde Olofsson im Februar 1966 - vermutlich wg. des tätlichen Angriffs auf die Polizisten drei Monate zuvor - zu drei Jahren Gefängniss verurteilt, aus dem er während der Haft ausbrach.

Im August 1966 wurde er verhaftet, nachdem er einen Monat zuvor einen Einbruch begangen hatte, bei dem sein Mittäter einen Polizisten erschossen hatte. Er selbst wiedersetzte sich bei seiner Verhaftung und verletzte einen Polizisten mit einer Schusswaffe. Für diese Tat wurde er letztendlich zu 8 Jahren Gefängniss verurteilt. Im Zuge dieser Haftsrafe floh er lt. Artikel zweimal: 1969 und etwa Mitte 1972, da er im Februar 1973 nach siebenmonatiger Flucht gefasst wurde.

Während dieser Zeit beging er einen Bankraub, für den er im Mai 1973 zu 6 Jahren veruteilt wurde. Im Zuge dieser Haftstrafe floh er im März 1975, beging im April 1975 einen Banküberfall in Kopenhagen, entzog sich mit Waffengewalt der Verhaftung durch die belgische Polizei im Januar 1976 und beging im März 1976 einen Bankraub mit Geiselnahme in Schweden, bei dem er noch am selben Abend gefasst wurde.

Das Urteil im Mai 1976 betrug 8 Jahre Gefängniss, wobei er erneut für wenige Wochen fliehen konnte. 1980 beging er - während eines Hafturlaubs? - eine Körperverletzung, für die er weitere 2,5 Jahre Haft erhielt. Letztendlich wurde er 1983 entlassen.


Die Summe seiner Verurteilungen beträgt 27,5 Jahre, die er somit eigentlich erst im Laufe des Jahres 1993 abgesessen hätte. Nun könnte man anmerken, dass er jedesmal auf Bewährung früher freikam. Aber dagegen sollten m.E. die zahlreichen Fluchten sprechen, die er beging. Diese mögen ggf. keine Haftverlängerung bedeutet haben, sprächen aber m.E. doch erheblich gegen eine Verkürzung der jeweiligen Haft auf Bewährung.


"Sprachliche Diskrepanzen":

Die Formulierung, er sei "Ende 1966" geflohen, kann nicht stimmen, da er lt. Artikel im Juli 1966 den erwähnten Einbruch beging und im August 1966 gefasst wurde. Diese Flucht müsste demnach eher "Mitte 1966" gewesen sein.

Bei dem Bankraub in Kopenhagen 1975 dürften wohl dänische Kronen die Beute gewesen sein, statt Schwedische, die im Artikel stehen.


Weitere Unstimmigkeiten:

Nach seiner Haftentlassung 1983 zog er nach Belgien. Wie lt. Artikel bekannt, entzog er sich 1976 durch eine Schießerei mit der belgischen Polizei der Verhaftung. War diese zum Zeitpunkt seines Umzugs nach Belgien bereits verjährt?

Gleiches Jahre später: Mitte des Jahres 1998 wurde Olofsson auf Teneriffa verhaftet und nach Dänemark ausgeliefert, weil er Drogen in das Land schmuggelte. War dort der Bankraub von 1975 bereits verjährt?


Weiterhin wurde er für besagten Drogenschmuggel zu 14 Jahren verurteilt, aber nach sieben Jahren 2005 auf Bewährung entlassen. 2008 erfolgte in Schweden erneut eine Verhaftung wg. Drogenschmuggels. Das Urteil lautete 9 Jahre für den Drogenschmuggel und 5 Jahre für Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Hier frage ich mich, wie das schwedische Gericht missachtete dänische Bewährungsauflagen in ihrem Urteil berücksichtigen konnte.


2009 wurde im gleichen Urteil zugleich seine anschließende "lebenslang gültige Abschiebung" angeordnet. Lt. Artikel beantragte er aber erst 2010 eine "Übersiedlung nach Belgien". Wenn damit seine Einbürgerung in Belgien gemeint ist, wie konnte er dann bei Urteilsverkündung noch als Schwede zu einer Abschiebung verurteilt werden?

Und wenn lebenslange Abschiebung, warum wurde ihm zum einen im Februar 2017 erneut die schwedische Staatsbürgerschaft verliehen und zum anderen die Einreise nach seiner Entlassung aus belgischer Haft 2018 erlaubt, nachdem Schweden eine Haftverlegung im November 2017 noch abgelehnt hatte?

Und wo lebt er nun? In der Artikeleinleitung heißt es, er lebe "heute in Belgien". Lt. letztem Abschnitt aber ging er nach seiner Entlassung zurück nach Schweden. --2A01:5241:464:3A00:0:0:0:3E7F 07:13, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten