Diskussion:Colette Hercher
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Malabon in Abschnitt Ministerialdirektorin?
Ministerialdirektorin?
[Quelltext bearbeiten]Ein Benutzer hat meine Änderung von Kategorie:Ministerialbeamter zu der (diskussionswürdigen) Kategorie:Ministerialdirektor korrigiert mit der Begründung „Hercher ist keine Ministerialdirektorin“. Das ist richtig, aber sie war das als BMF-Abteilungsleiterin von 2016 bis 2018. Bitte korrigieren, sonst muss ich das tun. --Malabon (Diskussion) 23:29, 12. Nov. 2019 (CET)
- Malabon, tut mir leid, das hatte ich übersehen. Als Ersteller der Kategorie Ministerialdirektor habe ich natürlich ein Interesse daran, dass diese nach und nach befüllt wird. Besser wäre es jedoch gewesen, du hättest nicht nur die Kategorie geändert, sondern auch einen Hinweis in den Artikeltext gesetzt. Dies habe ich jetzt getan. Beste Grüße--Asperatus (Diskussion) 02:07, 13. Nov. 2019 (CET)
- „Hinweis in den Artikeltext“: Wenn jemand als Beamter Abteilungsleiter in einem Bundesministerium ist, dann hat er die Amtsbezeichnung Ministerialdirektor. Theoretisch kann es aber eine Ausnahme geben: Einem Ministerialdirigenten wird die Abteilungsleitung übertragen, aber noch vor Wirksamwerden der Beförderung wieder entzogen. Dann war er eine kurze Zeit Abteilungsleiter, aber kein Ministerialdirektor. Dieser Ausnahmefall war hier aber offensichtlich nicht gegeben. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:50, 13. Nov. 2019 (CET)
- Das ist mir durchaus bewusst, aber dem durchschnittlichen Leser ohne Verwaltungsexpertise vielleicht nicht. Es gibt auch noch die nicht zu vernachlässigende Fallgruppe der außertariflich beschäftigten Abteilungsleiter.--Asperatus (Diskussion) 09:28, 14. Nov. 2019 (CET)
- Ist mir bekannt. Daher habe ich auch „als Beamter“ geschrieben, was bei Frau Hercher ja gegeben ist. Sie wird ja nicht nach ihrer Tätigkeit als Präsidentin der Direktion V in das Angestelltenverhältnis gewechselt sein. Von mir aus EOD. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:08, 14. Nov. 2019 (CET)
- Wenn das ein Automatismus ist, dass ein Beamter als Abteilungsleiter immer in der Besoldungsgruppe B 9 eingruppiert ist und somit die Amtsbezeichnung „Ministerialdirektor(in)“ trägt, warum ist das dann nicht im entsprechenden Artikel hinterlegt? --Godihrdt (Diskussion) 12:33, 4. Mai 2024 (CEST)
- Weil der Artikel Abteilungsleiter zur Kategorie:Berufliche Funktion (Management) gehört, somit nicht auf Details zum öffentlichen Dienst eingeht. Außerdem gilt das „immer … B 9" nur für den Bund.--Malabon (Diskussion) 22:11, 5. Mai 2024 (CEST)
- Das ist mir durchaus bewusst, aber dem durchschnittlichen Leser ohne Verwaltungsexpertise vielleicht nicht. Es gibt auch noch die nicht zu vernachlässigende Fallgruppe der außertariflich beschäftigten Abteilungsleiter.--Asperatus (Diskussion) 09:28, 14. Nov. 2019 (CET)
- „Hinweis in den Artikeltext“: Wenn jemand als Beamter Abteilungsleiter in einem Bundesministerium ist, dann hat er die Amtsbezeichnung Ministerialdirektor. Theoretisch kann es aber eine Ausnahme geben: Einem Ministerialdirigenten wird die Abteilungsleitung übertragen, aber noch vor Wirksamwerden der Beförderung wieder entzogen. Dann war er eine kurze Zeit Abteilungsleiter, aber kein Ministerialdirektor. Dieser Ausnahmefall war hier aber offensichtlich nicht gegeben. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:50, 13. Nov. 2019 (CET)