Diskussion:Concilium plebis
Der Artikel ist nicht besonders stringent. Die Beschreibung der Reformen der Zenturiatskomitien ist hier eigentlich überflüssig.
Bzgl. des Senats ist er schlicht falsch. Der Senat hatte iudikative Befugnisse (siehe im Artikel zum Senat) und das Senatus consultum ultimum hat nichts mit der Ernennung eines Diktators rei gerundi causa zu tun, sondern gibt den Konsuln Sonderbefugnisse. Das S.C.U ist ein Ersatz für die außer Gebrauch gekommene Notstandsdiktatur. (Korrekt ist, dass zu Zeiten als dies noch in Mode war, der Senat einen Konsuln anweisen konnte einen Diktator zu ernennen. Die Ernennung hat aber der Konsul besorgt. Siehe z.B. Kunkel-Wittmann.) --Seegrke 20:35, 31. Mär. 2009 (CEST)
Zusatz von einem anderen Hobbyhistoriker: Zudem, meine ich sicher zu wissen, dass Caesar die Transalpina durch Senatsbeschluss unter dem Druck des Pompeius zugesprochen bekam und Illyrien und die Cisalpina durch einen Volksbeschluss (Lex Vatinia)! (nicht signierter Beitrag von 134.95.7.241 (Diskussion) 08:48, 4. Okt. 2012 (CEST))
Entstehung (erl.)
[Quelltext bearbeiten]Leider fehlt im Artikel die Geschichte der Genese des Concilium Plebis.--Hinkmar (Diskussion) 03:54, 10. Feb. 2015 (CET)