Diskussion:Consent Management Platform

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 51.154.213.107 in Abschnitt Klage (?) des IAB
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Erklärung der Einwilligung ist falsch

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"Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist, bedarf sie gem. Art. 7 der Datenschutz-Grundverordnung einer Einwilligung der betroffenen Person." - nein, so ist das nicht: Es gibt lt. Art 6 sechs verschiedene Erlaubnistatbestände - darunter sind auch welche, die weder Gesetz noch Einwilligung sind, z.B. "berechtigtes Interesse". Wenn der Satz aber die DSGVO als Gesetz bezeichnet, dann wäre er rekursiv - auch die Erlaubnis durch Einwilligung ist dann nämlich durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt. Art. 7 besagt außerdem überhaupt nicht, dass die Verarbeitung einer Einwilligung bedarf - er beschreibt die Ausgestaltung der Einwilligung, die lt. Art. 6 gegeben wird. Das sollte neu formuliert werden. --Haraldmmueller (Diskussion) 10:05, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Stimmt, habe ich erledigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:54, 19. Nov. 2018 (CET)Beantworten
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"Die getätigten Angaben des Nutzers werden vom Websitebetreiber gespeichert, damit bei einem weiteren Aufruf der Website der Consent-Banner nicht erneut erscheint und damit die Einwilligung zu Beweiszwecken gesichert ist."

Das bedeutet, dass, wenn der User das Setzen von Cookies ohne Ausnahme verbietet, er auch nicht wiedererkannt werden kann und ihm der Consent Banner jedesmal wieder zum Ausfüllen präsentiert wird? (nicht signierter Beitrag von Frank-de-Cologne (Diskussion | Beiträge) 11:23, 2. Okt. 2019 (CEST))Beantworten

Nein, nicht unbedingt. Erkennen eines "Benutzers" (tatsächlich eines Endgeräts) kann man auf viele Arten machen - die Frage ist im Einzelfall, ob das jeweils verwendete Fingerprinting "gut genug" ist. Aber wenn das Banner "meistens" nicht mehr auftaucht, ist das in der Regel so. --Haraldmmueller (Diskussion) 12:32, 2. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Klage (?) des IAB

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Betr. "Das IAB hat gegen diese Entscheidung Klage erhoben.":

Die angeführte Quelle https://netzpolitik.org/2022/datenschutzgrundverordnung-wichtiger-baustein-fuer-cookie-banner-ist-illegal/ spricht lediglich von der Absicht des IAB, Klage erheben zu wollen; genauer: "kündigt an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen zu wollen."

Der vorliegende WP-Artikel ist also falsch und lässt die allfällige Entwicklung nach Februar 2022 sträflich unberücksichtigt! --51.154.213.107 02:02, 23. Nov. 2022 (CET)Beantworten