Diskussion:Cornelia-Angelika Kampmann-Tennstedt
Hundertwasser-Autobiographie
[Quelltext bearbeiten]In Hundertwassers Autobiographie wird sie als „unglückliche Liebe“ bezeichnet. -- Hier wäre eine Quellenangabe noch schön, im Artikel über Friedensreich Hundertwasser ist keine Autobiographie erwähnt und im Bibliothekskatalog habe ich auf die Schnelle keine gefunden (oder ist das ein noch nicht publiziertes Manuskript?). Gruß, Aspiriniks 11:19, 7. Jun. 2009 (CEST)
"gesetzlich"
[Quelltext bearbeiten]Es wird erwähnt, dass sie "gesetzlich" die jüngste Tochter war. Ich würde danach einen Ansatz erwarten, dass es real in irgendeiner Form anders war, allerdings liest es sich so, als ob alle fünf (Halb-)Geschwister älter waren, insofern scheint mir das überflüssig bis verwirrend. Oder übersehe ich etwas? --131Platypi (Diskussion) 11:03, 21. Feb. 2022 (CET)
- In der FN steht ja ausführlich, dass es real anders war. Man kann das sicherlich anders oder eindeutiger formulieren. Tochter von Walter Kampmann ist sie nur deshalb, da sie während der Ehe geboren wurde. Ihr leiblicher Vater war aber nicht W.K. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:09, 21. Feb. 2022 (CET)
- Wieso hat sie „drei Halbbrüder aus Walter Kampmanns erster Ehe“, wenn WK gar nicht ihr leiblicher Vater war? Die gesetzliche Fiktion der Vaterschaft von WK aufgrund ihrer Geburt während aufrechter Ehe WKs mit ihrer Mutter erstreckt sich doch nicht auf die Verwandschaftsbeziehung mit anderen Kindern WKs aus einer anderen Beziehung? Mit diesen Kindern ist sie biologisch nicht verwandt, und es besteht auch keine familienrechtliche oder erbrechtliche Beziehung. Wieso sind das ihre „Halbbrüder“? Troubled @sset [ Talk ] 13:18, 21. Feb. 2022 (CET)
- Ich muss hier zunächst eingestehen, dass ich die Fußnote vollständig übersehen habe, die tatsächlich meine originale Frage ausreichend beantwortet - insofern war meine letzte Frage "Oder übersehe ich etwas?" sehr berechtigt, mea culpa, da gibt es keinen weiteren Klarstellungsbedarf. Die "Halbbrüder" müssten dann in der Tat umformuliert werden, vielleicht "Aus WKs erster Ehe kamen drei Söhne in die Familie"? --131Platypi (Diskussion) 13:53, 21. Feb. 2022 (CET)
- Wieso hat sie „drei Halbbrüder aus Walter Kampmanns erster Ehe“, wenn WK gar nicht ihr leiblicher Vater war? Die gesetzliche Fiktion der Vaterschaft von WK aufgrund ihrer Geburt während aufrechter Ehe WKs mit ihrer Mutter erstreckt sich doch nicht auf die Verwandschaftsbeziehung mit anderen Kindern WKs aus einer anderen Beziehung? Mit diesen Kindern ist sie biologisch nicht verwandt, und es besteht auch keine familienrechtliche oder erbrechtliche Beziehung. Wieso sind das ihre „Halbbrüder“? Troubled @sset [ Talk ] 13:18, 21. Feb. 2022 (CET)
Ich habe jetzt alles noch einmal umformuliert. Es sollte jetzt mMn klar sein. Da Cornelia-Angelika Kampmann-Tennstedt als Kind der Eheleute Kampmann galt, waren Utz-Rüdiger und Gabriele-Isa rechtlich ihre vollbürtigen Geschwister, obwohl sie tatsächlich nur ihre Halbgeschwister (= Kind von Mutter mit anderem Partner) waren. Somit waren auch W.K's Kinder aus erster Ehe gesetzlich ihre Halbgeschwister, obwohl sie eigentlich ihre Stiefbrüder (= keinen Elternteil gemeinsam) waren. Ich lasse mich aber gerne, auch als Jurist mit zwei Bayerischen Staatsexamina, von Nicht-Juristen oder Nicht-Deutschen über das deutsche Familienrecht und Erbrecht belehren. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:20, 21. Feb. 2022 (CET)
- Für mich passt das so, herzlichen Dank. --131Platypi (Diskussion) 10:03, 22. Feb. 2022 (CET)
- @Brodkey65: Ich lerne immer gerne etwas dazu.
Wir haben hier ja folgende Situation:- Mann A hat mit Frau X zwei Kinder: X1 und X2 (für die hier diskutierte Frage sollte unwesentlich sein, ob diese Kinder ehelich oder außerehelich entstanden).
- Derselbe Mann A führt mit Frau Y eine Ehe, während dieser Ehe wird Kind Y1 geboren. Das Kind ist aber nicht das leibliche Kind von A. A bekämpft die Vaterschaft aber nicht, weshalb die Fiktion greift, dass A der Vater von Y1 ist.
- Beim Tod von A ist das „gesetzliche“ Kind Y1 genauso erbberechtigt wie die beiden leiblichen Kinder X1 und X2. (Gegebenenfalls stehen der überlebenden Ehefrau Y Anteile zu, das ist hier aber nicht der Punkt.)
- Nehmen wir jetzt an, auch Frau X – die leibliche Mutter von X1 und X2 – ist mittlerweile verstorben; damit sind beide Eltern von X1 und X2 verstorben. Nehmen wir weiter an, dass X1 keinen Ehepartner und keine Nachkommen hatte. Beim Tod von X1 erben daher die Geschwister.
Hier wird es jetzt interessant. Erbt Y1 hier genauso von X1 wie X2, obwohl Y1 weder den gleichen leiblichen Vater noch die gleiche leibliche Mutter wie X1 und X2 hat? Wirkt diese Vaterschaftsfiktion auch über die „Kernfamilie“ A/Y/Y1 hinaus gegenüber Dritten?
- Das würde mich ehrlich interessieren. Danke, Troubled @sset [ Talk ] 14:40, 24. Feb. 2022 (CET)