Diskussion:Corpus Delicti

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.175.202.150 in Abschnitt Ursprung
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Andere Definition?

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In der englischen Wikipedia findet sich eine etwas andere Definition für den Begriff "Corpus Delicti". Dort bezeichnet es einen Beweis, dass das Verbrechen überhaupt geschehen ist. Beispielsweise das abgebrannte Haus bei Brandstiftung, oder der gestohlene Gegenstand bei Diebstahl, oder die besprühte Wand bei Graffiti. Das ist doch etwas anderes als ein Beweisstück zur Überführung des Täters. Was ist nun richtig? --Neitram 11:04, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Ich würde sagen beides stimmt! Jedoch glaube ich nicht, dass das Beweisstück ein Mittelpunkt ist, auch wenn man daran die Handlung aufhängen kann.

--89.166.145.15 14:49, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Aber das sind doch zwei ganz verschiedene Dinge. Ein Beweis, dass das Verbrechen überhaupt geschehen ist hat mit der Überführung eines Täters gar nichts zu tun. Er untermauert lediglich die Glaubwürdigkeit der Aussage des Opfers oder Zeugen, dass das gemeldete Verbrechen überhaupt geschehen ist. Sollen wir nicht besser schreiben, dass der Begriff "Corpus Delicti" beide Bedeutungen haben kann? Oder hat der Begriff am Ende im Englischen die eine Bedeutung und im Deutschen die andere? Irgendwelche Kriminologen, Polizisten etc. hier? Neitram 14:04, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ursprung

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Büchmann schreibt: Bei Farinacius steht: Primum inquisitionis requisitum est probatio corporis delicti ( Das erste Erfordernis richterlicher Untersuchung ist die Prüfung des Tatbestandes). Demnach hatte der Ausdruck Corpus delicti ursprünglich den Sinn Tatbestand. Dass es in den letzten 400 Jahren im Deutschen eine erweiterte Bedeutung auch auf Dinge, wie z. Bsp. eine Tatwaffe, gegeben hat, müsste erklärt werden.--87.175.202.150 14:12, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten