Diskussion:Cursus honorum
Der Artikel enthält einige sachliche Ungenauigkeiten. Ich habe mir erlaubt an zwei Stellen in den Text einzugreifen.
1. Die lex Villia annalis ist dem Jahre 180v. Chr. (nicht 187v.) zuzuschreiben 2. spätestens seit 218v. Chr. (lex Claudia) konnten Ritter (equites) nicht mehr Mitglied im Senat werden. Der Begriff homo novus bezieht sich nicht auf die Ritterschaft!
- Die lex Claudia hat dafür gesorgt, dass Personen nach (!) ihrem Eintritt in den Senat bestimmtem Gelderwerb nicht mehr nachgehen durften. Das heißt nicht, dass Ritter nicht mehr Senatoren werden durften! Andernfalls hätte Sulla den Senat ja auch schlecht um ca. 300 Ritter erweitern dürfen. Zum Nachlesen: Hantos: Res publica constituta, S. 19f. --Aeschulus 23:08, 11. Jul. 2007 (CEST)
Habe (mangels Anmeldung) kein Bearbeitungsrecht, daher hier: "Neben der Insolvenz war allen Magistraten gemeinsam"
"Insolvenz" ist Unfug und sollte "Immunität" lauten.
- Gemeint ist Solvenz (sprich: die nötige Kohle, um sich das Amt leisten zu können), habe das entsprechend geändert --Geos 16:49, 5. Jan. 2007 (CET)
Bin über diesen Satz gestolpert:
"Folgend auf Bekleidung eines der höheren Ämter, seit der späten Republik auch des Tribunats, der Aedilitaet und Quaestur, wurde ein Magistrat in den Senat aufgenommen."
Sollte man das nicht um formulieren, so dass deutlich wird, dass die meisten Magistraten schon vorher Senatoren waren? Agnete 13:21, 13. Mai 2007 (CEST)
- Wie meinst du das? Marcus Cyron na sags mir 13:58, 13. Mai 2007 (CEST)
Tabelle mit den einzelnen Magistraten
[Quelltext bearbeiten]In der Überschrift steht, dass sich die Angabe der Magistrate auf die Zeit Sullas bezieht. Das kann so aber nicht stimmen, Sulla gliederte nämlich das Volkstribunat aus dem cursus honorum aus, d.h. wer Volkstribun gewesen war, durfte nichts anderes mehr werden! Ich weiß aber nicht, auf welche Zeit die Abfolge dann zutrifft (wohl irgendwann vorher). --Aeschulus 23:11, 11. Jul. 2007 (CEST)
schematische darstellung
[Quelltext bearbeiten]In der schematischen Darstelllung haben sich meiner Meinung nach einige Fehler eingeschlichen, so wurden die 4 ädilen und die 10 Volkstribunen in einen Kasten gelegt, auf den die Pfeile der Concilium Plebis und der Comitia Tributa zeigen. Das ist grundsätzlich falsch - die Volkstribunen wurden zu 100% ausschließlich vom Concilium Plebis gewählt und die 4 Ädilen bestanden aus 2 plebejischen und 2 curilischen Ädilen.Hinzukommend ist mir schleierhaft wieso die Comitia Centuriata und Tributa lediglich durch eine gestrichelte Linie getrennt wurden. Das sind zwei von einander getrennte Volksversammlungen. Mein letzter Kritikpunkt ist der vom Comitia Centuriata ausgehende Pfeil, der wesentlich weiter links angesetzt werden sollte um zu verdeutlichen das die Ämter NUR vom Comitia Centuriata gewählt wurden. >>Ich kann im Moment leider keine Quellen nachweisen. --(keine anmeldung) 14. November 2009 (nicht signierter Beitrag von 88.73.1.124 (Diskussion | Beiträge) 14:05, 14. Nov. 2009 (CET))
"Es wurde nur niemand zum Prätor gewählt..."
[Quelltext bearbeiten]Den Absatz, dass niemand zum Prätor gewählt wurde, der dem Volk nicht aufwendige Spiele geboten hatte, kann ich so nicht glauben. Schließlich brauchte man bei vier Ädilen zehn Prätoren. Da es weder bei der Ädilität noch bei der Prätur üblich war, das Amt mehr als einmal in seinem Leben zu bekleiden, ist rein mathematisch klar, dass auch Leute Prätor gewesen sein müssen, die nie Ädil waren. --84.56.234.227 14:00, 1. Mär. 2011 (CET)
- Das ist unglücklich formuliert. Es sollte eher implizieren, daß wer als Ädil nicht großzügig war, nur wenig Chancen hatte, Prätor zu werden. Aber das Ädilenamt war ja nicht Pflicht, es war geradezu da, sich durch Großzügigkeit bekannt zu machen. Kandidaten gab es dennoch genug, immerhin gab es bis zur Prätur nicht nur die Einbahnstraße. Marcus Cyron - In memoriam Geos - du fehlst! 17:28, 1. Mär. 2011 (CET)
8 Quästoren
[Quelltext bearbeiten]„Nach der sullanischen Neuordnung gab es 8 Prätoren [...].“ lt.: Gerhard Dulckeit, Fritz Schwarz: Römische Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch. Neu bearbeitet von Wolfgang Waldstein. 7. neu bearbeitete Auflage. Beck, München 1981, ISBN 3-406-08676-4, S. 83. --Woches 23:42, 27. Jul. 2011 (CEST)
homo novus & Klientel
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen. Der Text enthält derzeit die folgende Passage: "Ein nichtadeliger Bewerber um ein Amt wurde als homo novus (wörtlich: „neuer Mensch“, übertragen: „Emporkömmling“) bezeichnet."; Ist das korrekt? Wurde bereits jeder Bewerber so bezeichnet? Der Wikipedia-Artikel zum "homo novus" nennt dazu Personen, die eben nicht aus den typischen, ich nenne es mal "senatorischen Familien" stammten (gemeint sind nicht wohl immer die Patrizier; kann aber auch dahinstehen), aber das Konsulat bekleideten oder zumindest ein höheres Amt (vermutlich die Preatur); also mithin dieses Amt innehatten und sich nicht nur darauf bewarben.
Ich hatte damals gelesen, dass viele römische Familien von ihren Klienten verlangten, entsprechend bei einer Bewerbung für das Familienmitglied zu stimmen. Weiß dazu jemand was? Viele Grüße--217.232.165.123 14:34, 15. Jan. 2020 (CET)
"Rex sacorum" in der Übersichtsgrafik, außerdem "Wählt" mit großem w.
[Quelltext bearbeiten]Wie die Überschrift sagt:
In "Rex sacorum" fehlt ein r. Es muss meines Wissens "Rex sacrorum" heißen.
Außerdem sollte "wählt" mit kleinem w geschrieben werden, in Übereinstimmung mit den anderen Verbformen.
2003:F1:670F:A12F:F0E8:B178:255A:7643 23:33, 11. Mär. 2021 (CET)