Diskussion:Curt Ludwig Franz von Burgsdorff
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Georg Hügler in Abschnitt Kreishauptmann
Kreishauptmann
[Quelltext bearbeiten]Was macht den Herrn von Burgsdorff eigentlich enzyklopädisch erwähnenswert? --Georg Hügler (Diskussion) 12:57, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Nach den Relevanzkriterien sind Landräte und Regierungspräsidenten automatisch relevant. Burgsdorff war Amtshauptmann (= Landrat) und Kreishauptmann (= Regierungspräsident).--Koschi73 (Diskussion) 14:25, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Gilt "Kreishauptmann = Regierungspräsident" nicht erst ab 1939? --Georg Hügler (Diskussion) 14:28, 26. Apr. 2023 (CEST)
- 1939 wurde die Bezeichnung "Kreishauptmann" im Rahmen der reichsweiten Vereinheitlichung durch "Regierungspräsident" ersetzt. In Sachsen war die Bezeichnung vorher Kreishauptmann bzw. Amtshauptmann (für Landrat).--Koschi73 (Diskussion) 14:37, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Steht denn irgendwo, daß jeder Landrat enzyklädisch relevant ist? --Georg Hügler (Diskussion) 15:02, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Ja, in den Wikipedia:Relevanzkriterien im Abschnitt "Politiker und Träger öffentlicher Ämter". --Koschi73 (Diskussion) 15:15, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Danke. Da wartet ja dann noch ein Heer von Landräten auf einen WP-Eintrag. --Georg Hügler (Diskussion) 15:32, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Ja, in den Wikipedia:Relevanzkriterien im Abschnitt "Politiker und Träger öffentlicher Ämter". --Koschi73 (Diskussion) 15:15, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Steht denn irgendwo, daß jeder Landrat enzyklädisch relevant ist? --Georg Hügler (Diskussion) 15:02, 26. Apr. 2023 (CEST)
- 1939 wurde die Bezeichnung "Kreishauptmann" im Rahmen der reichsweiten Vereinheitlichung durch "Regierungspräsident" ersetzt. In Sachsen war die Bezeichnung vorher Kreishauptmann bzw. Amtshauptmann (für Landrat).--Koschi73 (Diskussion) 14:37, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Gilt "Kreishauptmann = Regierungspräsident" nicht erst ab 1939? --Georg Hügler (Diskussion) 14:28, 26. Apr. 2023 (CEST)