Diskussion:Curt von Stackelberg
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Khatschaturjan in Abschnitt Parteienfinanzierung
Parteienfinanzierung
[Quelltext bearbeiten]Ich bin mit deiner Darstellung des Sachverhalts nicht einverstanden. Das Spiegel-Zitat besagt meiner Meinung nach das Gegenteil, dass nämlich die Parteienfinanzierung schon 1967 für zulässig befunden wurde, und zwar für sämtliche Parteien. Aber du wirst deine Version sicher in irgendeiner Form begründen können. --Khatschaturjan (Diskussion) 11:35, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Hallo Khatschaturjan. Es sind halt zwei Spiegel-Belege aus dem gleichen Jahr, die aber unterschiedliche Angaben geben. In der ursprünglich von mir; jetzt wieder eingesetzten; Quelle steht: "Am 19. Juli 1966 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Alimentation für unzulässig. »Die dauernde finanzielle Fürsorge für die Parteien« sei keine Staatsaufgabe, und auch die »politische Bildungsarbeit« rechtfertige keine finanzielle Dauerbesoldung aus der Staatskasse." Und da ich ja mit der NPD-Klage 1966 (und nichts mit Bezug auf die Jahreszahl 1968) in das Kapitel einsteige, passt auch der Sachverhalt nach meiner Ansicht so. Oder gibt es da noch eine missverständliche Darstellung/Formulierung?Verifizierer (Diskussion) 13:48, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Tja, dann sind halt beide Versionen irgendwie zutreffend, ähnlich wie im alten jüdischen Witz: Einer kommt zum Rabbiner und beschwert sich über seinen Geschäftspartner: "Er hat mich belogen, über den Tisch gezogen, bestohlen usw." Der Rabbi meint: "Du hast recht." Kurz darauf erscheint der besagte Geschäftspartner und beschwert sich ebenfalls beim Rabbi: "Es ist genau umgekehrt. Mein Partner hat mich belogen, bestohlen usw." Der Rabbi antwortet wiederum: "Du hast recht." Nun mischt sich die Frau des Rabbis ein und sagt zu ihm: "Bist du meschugge oder was? Es können doch nicht beide recht haben." "Du hast auch recht."
- In unserem Fall scheint jedenfalls klar, dass mit der Entscheidung des BVG im Jahre 1967, egal wie sie genau ausfiel bzw. interpretiert wurde, niemand so recht zufrieden war, auch nicht der damalige Bundeskanzler. Wie man das dann im Artikel umformulieren sollte / könnte, um beide Seiten angemessen darzustellen, ist mir im Moment noch nicht klar. Vielleicht taucht irgendwann eine Idee auf? Egal ob von dir, von mir oder von sonst jemandem. --Khatschaturjan (Diskussion) 15:47, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Hier geht es ja um die Person von Stackelberg. Und er hat als Anwalt die NPD 1966 bei der (erfolgreichen) Klage vertreten, die dann zum Ergebnis führte, dass die übliche Praxis nicht rechtens war. Die späteren Weiterungen 1967/1968 sind doch hier im Personenartikel gar nicht relevant, zumal es ja nicht "die" Klage war, die zu einer Änderung geführt hat, sondern mehrere Klagen bzw. andere, z. T. soziale bzw. politische Sachverhalte. Von daher finde ich hier den Text geeignet und sehe weder Unschärfe noch eine falsche Darstellung.Verifizierer (Diskussion) 18:53, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Ich habe jetzt die von dir nachträglich dankenswerterweise eingefügte Quelle durchgelesen und bin ehrlich gesagt so klug als wie zuvor. Offenbar muss damals auf höchster juristischer Ebene ein unbeschreibliches Durcheinander geherrscht haben. Da ist zunächst von einem "radebrechenden Disput" des deutschen Parteien-Establishments die Rede. „Am 19. Juli 1966 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Alimentation für unzulässig, [...] Zugleich aber entriegelten die Verfassungsrichter ein Hintertürchen zu Bonns Tresoren: Erlaubt sei, dass sich die politischen Parteien »die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes, ersetzen ließen.“ Wie soll man das verstehen? Offenbar lässt sich in diesem Fall "unzulässige Parteifinanzierung" genauso gut begründen wie "zulässige" Parteifinanzierung. --Khatschaturjan (Diskussion) 19:34, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Grundlage der NPD-Klage war, dass nicht in allen Bundesländern die Wahlkampfkosten übernommen wurden und die Partei auch sonst von einer staatlichen Förderung ausgeschlossen war. Es ging darum, dass die CDU, CSU, FDP und SPD bis zur Urteilsverkündigung 1966 über 160 Millionen Mark alleine aus dem Bundeshaushalt zzgl. Landesmitteln bewilligt bekommen hatten. Damit wurden die Parteikassen umfänglich saniert, was so nicht rechtens war. Die Öffnung bezog sich allein auf die staatliche Unterstützung während des Wahlkampfes, was dann für alle Parteien gleich möglich war. Von daher passt auch der Spiegel-Artikel inhaltlich. Klärt das den Sachverhalt?Verifizierer (Diskussion) 17:22, 11. Apr. 2023 (CEST)
- Vielleicht reden wir von zwei verschiedenen Dingen, aber für mich ist der Sachverhalt grundsätzlich gar nicht zu klären. Ich sehe in erster Linie, wie gesagt, ein unentwirrbares Durcheinander, bzw. eine ziellose Hickhack-Politik auf höchster juristischer Ebene. Am Artikel werde ich jedenfalls nichts mehr ändern, dazu fehlt mir in erster Linie der erforderliche Überblick. Vielen Dank fürs Verständnis und schönen Abend. --Khatschaturjan (Diskussion) 19:53, 11. Apr. 2023 (CEST)
- Grundlage der NPD-Klage war, dass nicht in allen Bundesländern die Wahlkampfkosten übernommen wurden und die Partei auch sonst von einer staatlichen Förderung ausgeschlossen war. Es ging darum, dass die CDU, CSU, FDP und SPD bis zur Urteilsverkündigung 1966 über 160 Millionen Mark alleine aus dem Bundeshaushalt zzgl. Landesmitteln bewilligt bekommen hatten. Damit wurden die Parteikassen umfänglich saniert, was so nicht rechtens war. Die Öffnung bezog sich allein auf die staatliche Unterstützung während des Wahlkampfes, was dann für alle Parteien gleich möglich war. Von daher passt auch der Spiegel-Artikel inhaltlich. Klärt das den Sachverhalt?Verifizierer (Diskussion) 17:22, 11. Apr. 2023 (CEST)
- Ich habe jetzt die von dir nachträglich dankenswerterweise eingefügte Quelle durchgelesen und bin ehrlich gesagt so klug als wie zuvor. Offenbar muss damals auf höchster juristischer Ebene ein unbeschreibliches Durcheinander geherrscht haben. Da ist zunächst von einem "radebrechenden Disput" des deutschen Parteien-Establishments die Rede. „Am 19. Juli 1966 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Alimentation für unzulässig, [...] Zugleich aber entriegelten die Verfassungsrichter ein Hintertürchen zu Bonns Tresoren: Erlaubt sei, dass sich die politischen Parteien »die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes, ersetzen ließen.“ Wie soll man das verstehen? Offenbar lässt sich in diesem Fall "unzulässige Parteifinanzierung" genauso gut begründen wie "zulässige" Parteifinanzierung. --Khatschaturjan (Diskussion) 19:34, 10. Apr. 2023 (CEST)
- Hier geht es ja um die Person von Stackelberg. Und er hat als Anwalt die NPD 1966 bei der (erfolgreichen) Klage vertreten, die dann zum Ergebnis führte, dass die übliche Praxis nicht rechtens war. Die späteren Weiterungen 1967/1968 sind doch hier im Personenartikel gar nicht relevant, zumal es ja nicht "die" Klage war, die zu einer Änderung geführt hat, sondern mehrere Klagen bzw. andere, z. T. soziale bzw. politische Sachverhalte. Von daher finde ich hier den Text geeignet und sehe weder Unschärfe noch eine falsche Darstellung.Verifizierer (Diskussion) 18:53, 10. Apr. 2023 (CEST)