Diskussion:DIN 5008

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Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von Karl432 in Abschnitt Gültigkeitsbereich und Verbindlichkeit
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GiftBot (Diskussion) 05:20, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten


•Die Links der Schweizer Post scheinen veraltet/ungültig zu sein. Neu ist unter Briefe richtig adressieren die Broschüre "Spezifikation «Briefgestaltung von A–Z»" verfügbar zu sein, welche auch Hinweise zur korrekten Adressierung bei Auslandsendung enthält. (nicht signierter Beitrag von Meanbean~dewiki (Diskussion | Beiträge) 18:53, 22. Feb. 2022 (CET))Beantworten

Muster paßt nicht zur DIN

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Wenn ich mir die Maßangaben in https://commons.wikimedia.org/wiki/File:DIN_5008,_Form_A.svg etc. ansehe, dann sieht https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Din5008_muster1.jpg dem gar nicht ähnlich: Absender oben statt unten, Datum etc. horizontal über Text statt rechts. Was ist richtig? --MAbW (Diskussion) 22:26, 9. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Hallo MAbW, beide Formen sind in DIN 5008 vorgesehen, sowohl die mit dem Informationsblock rechts neben dem Anschriftfeld als auch die andere mit der Bezugszeichenzeile unter dem Anschriftfeld bzw. über dem Text. Die Absenderangabe oder Rücksendeanschrift (zugegebenermaßen komisches Wort) sehe ich in beiden Mustern über dem Anschriftfeld, wo sie hingehört, damit sie zusammen mit der Empfängeranschrift im Fenster der Briefhülle erscheint. Ob sich in der Neufassung, die bald erscheinen soll (oder schon erschienen ist?) daran etwas ändert, weiß ich nicht. Ich nehme es aber nicht an. Gruß -- Lothar Spurzem 23:43, 9. Jan. 2020 (CET)Beantworten
PS: Wie ich soeben gesehen habe, liegt die Neufassung 2019-04 bislang nur im Entwurf vor, zu beziehen über den Beuth Verlag; aber aufpassen: Dieser Entwurf, zu dem man Stellung nehmen und vielleicht sogar eine Änderung bewirken kann, ist sehr teuer. -- Lothar Spurzem 23:52, 9. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Die Einspruchsfrist ist schon seit mehreren Monaten abgelaufen; im Moment läuft die Vorbereitung zur Veröffentlichung der DIN 5008:2020 (lange wird es m. W. nicht mehr dauern). -- Karl432 (Diskussion) 01:15, 13. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Ich hatte erwartet, die Neufassung sei schon veröffentlicht. Beuth bietet aber immer noch den Entwurf zum Kauf an. -- Lothar Spurzem 01:21, 13. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Vermutlich wird der Verlag das so lange machen, bis die Neufassung tatsächlich erscheint; unabhängig davon, was man damit anfangen kann. -- Karl432 (Diskussion) 01:23, 13. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Mittlerweile ist die Neufassung erschienen. -- Karl432 (Diskussion) 12:03, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Gendern in der Norm

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Jetzt soll von oben mit der DIN 5008:2020-03 der Genderquatsch forciert werden. Dann im Anwendungsbeispiel bitte auch Bezirksbürger*innenmeister*innen. Es sollen doch bitte keine Unterta*innen ausgeschlossen werden.

--84.150.102.212 20:45, 7. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Da kann man nur den Kopf schütteln! Zur Entschuldigung ist jedoch anzuführen, dass es unter 20.9.4 heißt: „Es empfiehlt sich, die Entwicklung der deutschen Rechtschreibung zu beobachten.“ Hoffen wir, dass der deutsche Rechtschreibrat den Blödsinn nicht mitmacht. Albern finde ich auch „Sehr geehrte Persönlichkeiten“ statt „Sehr geehrte Damen und Herren“ in dem Musterbrief E.8, genau wie das Et-Zeichen (früher auch Firmen-und genannt) in Beispielen wie „Politik & Zeitgeschehen“; demnächst also auch „Egon & Fritz spielen mit Schäufelchen & und Eimerchen“. -- Lothar Spurzem 21:29, 7. Mai 2020 (CEST)Beantworten
PS: Der Genderquatsch ist also zurzeit noch nicht genormt, aber wahrscheinlich werden sich manche Wikipedia-Autoren demnächst auf die Muster in DIN 5008 berufen. -- Lothar Spurzem 21:33, 7. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Zu der Anrede „Sehr geehrte Persönlichkeiten“: Anreden sollten höflich sein, und auch Personen, die sich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 10. Oktober 2017 weder als Dame noch als Herr fühlen, haben ein Recht auf höfliche Anrede. Siehe auch meine ausführlicheren Anmerkungen im nächsten Diskussionsabschnitt Anrede. -- Karl432 (Diskussion) 22:52, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Meine Kritik richtete sich auch dagegen, dass der modische Gebrauch des Et-Zeichens abweichend von seinem Ursprung in die Muster der Norm aufgenommen wurde. Ich weiß, ich hätte mir den Entwurf kaufen und mich früher äußern können, womit ich in der Vergangenheit sogar gelegentlich Erfolg hatte. Einmal war ich auch Teilnehmer der Schlussbesprechung in Frankfurt, die ich allerdings als Show-Veranstaltung empfand. -- Lothar Spurzem 23:07, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Anrede

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Die - leider - noch immer häufig verwendete Form "Sehr geehrte(r) ..." ist sowas von antiquiert und gehört ins 19. Jh. Wenn ich einen Menschen persönlich anspreche, sage ich ja auch nicht "Sehr geehrter Herr XYZ". HaSt (Diskussion) 17:57, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Besserer Vorschlag, der vielleicht gleich dem DIN für die nächste Ausgabe der Norm geliefert werden könnte? – Warum aber sollte man in einer Ansprache zum Beispiel nicht auch heute noch sein Publikum mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ anreden? Abgesehen davon schreibt DIN 5008 keine Formulierungen vor, sondern greift geläufige Formulierungen auf, nennt Möglichkeiten der Formulierung, zeigt vor allem aber typografisch korrekte Formen und macht Vorschläge für ein rationell zu gestaltendes und übersichtliches Layout. Unter der Überschrift „Anwendungsbereich“ heißt es unter anderem: „Diese Norm legt nicht fest, ‚was‘ zu schreiben ist, sondern ‚wie‘ ein vorgegebener Inhalt dargestellt wird.“ Im Muster E.8 wird allerdings „Sehr geehrte Persönlichkeiten“ als Alternative zu „Sehr geehrte Damen und Herren“ gezeigt und wie folgt kommentiert: „Wenn anzunehmen ist, dass die Anrede ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘ empfängerseitig als unhöflich, unangemessen oder veraltet angesehen wird, kann beispielsweise eine Anrede gewählt werden, die den Gender-Aspekt der menschlichen Spezies vollkommen ausspart, auf der anderen Seite aber den in den überkommenen Beziehungen ‚Dame‘ und ‚Herr‘ (gegenüber ‚Mann‘ und ‚Frau‘) enthaltenen Höflichkeitsaspekt weiterhin erhält. Eine solche Formulierung wäre z. B. ‚Sehr geehrte Persönlichkeiten‘.“ Da wären wir fast beim sich ausbreitenden Gender-Wahn angelangt, der bald die „Fußgänger“ in der Straßenverkehrsordnung durch die „Fußgehenden“ ersetzt und aus den „Gästen“ die „Gäst*innen“ macht. Ganz schön albern, oder? Viele Grüße -- Lothar Spurzem 22:25, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Zu der Anrede „Sehr geehrte Persönlichkeiten“: Mit „Gender-Wahn“ und Rechtschreibneuerungen wie „Bezirksbürgermeister*innen“ hat das nichts zu tun. Es gibt das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 10. Oktober 2017, in dessen Folge beispielsweise „(m/w/d)“ in Stellenanzeigen omnipräsent ist. An die DIN-Arbeitsgruppe (deren Mitglied ich bin) erging entsprechend eine Anfrage, wie dem BVG-Urteil auch in Briefanreden gerecht werden könnte. (Aus dem Nähkästchen geplaudert: Als ich die Anfrage im Mailverteiler sah, erinnerte ich mich sofort an eine Star-Trek-Folge, in der Odo eine Ansprache an die Bewohner von Deep Space 9 mit den Worten begann: „Sehr geehrte Damen, Herren und sonstige Kreaturen“ – das erschien mir sogleich als Lösung ungeeignet.) Die gewählte Lösung war, auf der Forderung aufzubauen, dass eine Briefanrede höflich zu sein hat (siehe Textzitat oben), und den konkreten Vorschlag an einer wenig prominenten Stelle in einem der zahlreichen Textmuster zu präsentieren (und nicht im Haupttext der Norm). -- Karl432 (Diskussion) 21:22, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, Karl, für Deine Ausführungen. Im Abschnitt weiter oben äußerte ich schon einmal ein paar Gedanken zur aktuellen DIN 5008. Viele Grüße -- Lothar Spurzem 22:10, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Aber warum Persönlichkeiten und nicht einfach Personen? --88.73.138.250 00:53, 25. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn wir den Duden bzw. das Deutsche Universalwörterbuch zu Rate ziehen, ist „Person“ einfach nur ein Mensch, „Persönlichkeit“ aber ein Mensch „mit ausgeprägten individuellen Eigenschaften“ oder ein Mensch, der im gesellschaftlichen Leben eine führende Rolle spielt. Vielleicht soll Letzteres als gegeben ausgedrückt werden. Möglicherweise folgt es aber auch nur der Mode, Sprache aufzublähen, wie es zum Beispiel nicht „der Begriff“, sondern gehobener ausgedrückt „die Begrifflichkeit“ heißt. Anderes Beispiel, das freilich ein bisschen abweicht: Wer etwas auf sich hält sagt nicht nur „gestern“, sondern „zum gestrigen Zeitpunkt“. Aber noch mal zu den „Sehr geehrten Persönlichkeiten“ zurück: Mir gefiele „Liebe Leute“ ganz gut. ;-) Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:02, 25. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Gültigkeitsbereich und Verbindlichkeit

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In die Einleitung gehören m.E. Angaben zu Gültigkeitsbereich und Verbindlichkeit. Für den Privatbereich hat die Norm eigentlich keine Bedeutung. Der Enkel, der seiner Oma einen Brief schreibt (wenn es so etwas in den Zeiten moderner Telekommunikation überhaupt noch gibt), hat volle Gestaltungsfreiheit. Ansonsten ist die Norm eine Empfehlung, aber keine Gesetzesvorschrift, die geschäftliche Prozesse erleichtern soll. Beispielsweise erleichtert es das automatische Einscannen, wenn Anschrift und Firmenlogo nicht irgendwo wild platziert werden. Es kann aber keine Firma verklagt werden, wenn sie von der Norm abweicht und ihren Mitarbeitern eigene Vorgaben macht. Daher erübrigt sich auch das Gejammere über Gendersprache. -- 2003:E5:1749:5F34:2513:F3F7:3664:795E 10:16, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Die Hinweise zu Gültigkeit und Verbindlichkeit sind richtig, gelten aber für DIN-Normen grundsätzlich und müssen nicht in den Artikeln zu jeder einzelnen Norm wiederholt werden. Sie sind in dem in der Einleitung unter dem zweiten Wort „Norm“ verlinkten Artikel DIN-Norm ausführlich beschrieben. --Karl432 (Diskussion) 13:29, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten