Diskussion:Datengeheimnis

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von DieWikiFee
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Das Datengeheimnis war früher in § 5 BDSG a.F. geregelt; eine Regelung im neuen BDSG ist nur für öffentliche Stellen vorgesehen, da die DSGVO keine Öffnungsklausel für eine entsprechende Verpflichtung nicht-öffentlicher Stellen vorsieht. Daher sollte erklärt werden, dass "das Datengeheimnis" im Sinne des BDSG a.F. nicht mehr existiert. --DieWikiFee (Diskussion) 16:39, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten