Diskussion:Debian Free Software Guidelines
Ich denke, dass die DFSG als Ursprung der Open-Source-Definition in der Kategorie Kategorie:Open Source besser aufgehoben ist als in Kategorie:Freie Software. Die DFSG unterscheiden sich doch recht deutlich von der (imo merkwürdigen) Freiheits-Definition der FSF.
Natürlich wäre es am besten, den Kleinkrieg zu beenden und die Kategorien zu vereinigen. --Hendrik Brummermann 19:33, 21. Aug 2004 (CEST)
Richtig wäre, es in beide Kategorien zu packen. Die Kategorie Freie Software zu entfernen, wäre sicher falsch. Ich denke man kann sagen, dass Debian der FSF näher steht als der OSI, ob du deren Freiheits-Definition nun merkwürdig findest oder nicht ;) Im übrigen stimme ich Hendrik zu. --moldy 16:15, 15. Jul 2005 (CEST)
Copyleft, GPL, GFDL, etc
[Quelltext bearbeiten]Ich habe einen Absatz entfernt, in dem das Copyleft-Prinzip der FSF-Lizenzen mit den Problemen der GFDL durcheinandergeworfen wurde. Beides hat aber nichts miteiander zu tun und im Grunde auch nichts mit den DFSG. --moldy 16:17, 15. Jul 2005 (CEST)
Freiheitsbegriff
[Quelltext bearbeiten]Ich bezweifle, dass diese 2 unterschiedlichen Freiheitsbegriffe von Debian und der FSF existieren. Worauf bitte gründet sich die Einschätzung, Debian würde die freie Verwendbarkeit und die FSF "die Werke selbst" betonen? Ich kann in den Äusserungen der beiden Projekte keine Anhaltspunkte dafür finden, dass diese unterschiedliche Freiheitsbegriffe vertreten würden -- das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein.
Und selbst wenn man von unterschiedlichen Freiheitsbegriffen ausgeht, sollte man diese Freiheitsbegriffe von den praktischen Problem der GFDL und dem Copyleft-Prinzip trennen. Das sind 3 Sachen, die zunächst mal nichts miteinander zu tun haben. Es macht keinen Sinn, die durcheinanderzuwürfeln. --moldy 13:57, 16. Jul 2005 (CEST)
- Die FSF verwendet den Begriff Free Software fast ausschließlich im Zusammenhang mit Copyleft-Lizenzen. Auch wenn Copyleft-Lizenzen nicht DFSGs inkompatibel sind, wird Copyleft von den DFSG auch nicht gefordert. Genau genomen, gehen die DFSG auf Copyleft überhaupt nicht ein. (von der Erwähnung der GPL als Beispiel zusammen mit der Nicht-Copyleft-Lizenz BSD).
- Der GFDL-Streit ist von Debian-Seite unter Weblinks dokumentiert: http://www.debian.org/social_contract#guidelines --Hendrik Brummermann 21:11, 16. Jul 2005 (CEST)
- Bitte nimm das nicht persönlich Hendrik, aber das ist totaler Unfug. Die FSF wendet den Begriff "Free Software" genauso auf nicht-Copyleft-Lizenzen wie die BSD-Lizenz an.
- Das Copyleft ist für die FSF eine Art Waffe, ein Mittel, um Freiheit zu fördern -- nicht Bestandteil der Freiheit "an sich".
- Ich habe hier zu viele Programme rumliegen, bei denen mir die GPL verbietet, sie zu veröffentlichen. Daher habe ich ein kleines Problem damit, die GPL als "ein Mittel, Freiheit zu fördern" zu sehen.
- Das ist unerheblich, denn es geht nicht darum, wie du die GPL siehst. Und eigentlich geht es in diesem Artikel auch garnicht um die GPL.
- Siehe zum Beispiel dieses Dokument: http://www.fsf.org/licensing/licenses/index_html#GPLIncompatibleLicenses in dem die FSF explizit sogar solche Lizenzen als "Free Software Licenses" bezeichnet, die kein Copyleft beinhalten und mit der GPL inkompatibel sind. Und das zieht sich durch alle Veröffentlichungen der FSF.
- Genau wegen dieses Dokumentes schrieb ich oben fast ausschließlich.
- Auch "fast ausschließlich" ist falsch. Richtig ist: Die FSF wendet den Begriff "Freie Software" unterschiedslos auf Copyleft- und Non-Copyleft-Software an.
- Und der Streit um die GFDL hat mit Copyleft oder nicht eben nichts zu tun und sollte deshalb auch nicht im Artikel damit durcheinandergeworfen werden. --moldy 12:14, 18. Jul 2005 (CEST)
- Mir ist nicht so ganz klar, wieso Du den GFDL-Streit immer mit dem Copyleft-Absatz in Verbindung bringst. In der alten Version waren die Kritikpunkte zusammengefasst und daraus ging eindeutig hervor, dass nicht das Copyleft-Prinzip das Problem ist. Ich denke, der Sachverhalt, dass Debian die GFDL im Gegensatz zur FSF für „nicht frei“ hält, sollte wieder in den Abschnitt rein. Ich hänge dabei nicht an Formulieren, zumal die zugegebener Maßen nicht sonderlich gut waren. --Hendrik Brummermann 19:20, 19. Jul 2005 (CEST)
- Ich finde zwar nicht, dass ein solcher Abschnitt unbedingt in den Artikel zu den DFSG gehört -- sicherlich gehört er in den Artikel zur GFDL -- aber ich sträube mich auch nicht dagegen. Der alte Abschnitt dazu wirft diese Problematik aber mit dem Copyleft (nicht ich tue das, der Artikel tat es) und mindestens fragwürdigen Behauptungen zu angelbich unterschiedlichen Freiheitsbegriffen durcheinander. --moldy 12:07, 20. Jul 2005 (CEST)
Weitergabe von Patches ausreichend?
[Quelltext bearbeiten]Ich bezweifele, dass es unter debian ausreichend ist, wenn nur als patches diese Veröffentlicht werden dürfen (2. Als Kompromiss: Erlaubnis zur Weitergabe von Patches ist ausreichend). Insbesondere qmail und pine stehen in non-free (und auch nur in sourcepackage), weil sie eben nur durch patches weiterentwickelt werden dürfen. Habe deshalb diesen Punkt entfernt. --Blauebirke 14:17, 16. Feb 2006 (CET)