Diskussion:Defensivpublikation
Textfreigabe liegt vor
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Maßgebliche Publikation
[Quelltext bearbeiten]Die Information bzgl. USA ist veraltet, siehe englischer Wikipedia-Artikel Leahy-Smith America Invents Act. In USA gilt seit 2013 nicht mehr "first to invent", sondern first to file. Damit hat sich die USA dem internationalen Standard angeglichen. (nicht signierter Beitrag von 194.59.120.161 (Diskussion) 10:57, 24. Nov. 2014 (CET))
Anfangsdefinition nicht eindeutig formuliert
[Quelltext bearbeiten]Ende des ersten Absatzes ist davon die Rede, dass "durch die Erweiterung des Standes der Technik die patentrechtlich geforderte „erfinderische Tätigkeit“ anderer, naheliegender Erfindungen erhöht" wird. Meiner Meinung nach ist das irreführend, weil ja nicht die erfinderische Tätigkeit erhöht wird -- gerade nicht -- sondern das geforderte Maß an erfinderischer Tätigkeit nun an dem neuen Stand der Technik gemessen wird, somit also ähnliche Erfindungen naheliegender sind als noch zuvor. Vorschlag für eine bessere Formulierung: "Gleichzeitig wird durch die Erweiterung des Standes der Technik die patentrechtlich geforderte "erfinderische Tätigkeit" anspruchsvoller zu erfüllen, und ähnliche Erfindungen gelten potentiell als naheliegend."
Gerne auch anders, aber so wie jetzt wird man es ggf. nicht verstehen, wenn man nur schnell den ersten Absatz liest. Gerade dieser muss die Dinge aber exakt auf den Punkt bringen.
Gruß, Stefan (nicht signierter Beitrag von 62.143.179.244 (Diskussion) 20:46, 14. Jan. 2015 (CET))