Diskussion:Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Mr Karteileiche in Abschnitt Unternehmensgeschichte 1919–1945
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auf Beitrag in Diskussion:Zyklon B#Erfolglose Beihilfe -- Holgerjan 14:53, 3. Apr 2005 (CEST)

Änderungen/Belege

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Die Degesch war nicht Hersteller von Zyklon B und vertrieb dieses Produkt auch nicht direkt, sondern nur über die beiden genannten Firmen. Es gab offenbar vor 1927 einen Streit um das Patent; als Erfinder wurde Dr. Walter Heerdt genannt, Inhaber des Patents wurde die Degesch. - Die Anforderungen von Zyklon B liefen von Tesch & Stabenow bzw. Heerdt-Lingler an die Degesch, die ihrerseits das Produkt von den genannten Fabriken anforderten.

Dr. Bruno Tesch (von Firma Tesch und Stabenow) wurde im ersten Curiohaus-Prozess zu Tode verurteilt. Dr. Gerhard Peters wurde in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Firma Heerdt-Lingler, die der ab 1941 in Personalunion mit der Degesch führte, vor Gericht gestellt. Das Verfahren endete 1955 mit einem Freispruch. Das gesamte Verfahren mit Revision und Urteilsbegründung ist nachzulesen - ich habe einen Link in die Diskussionsseite des Artikels Zyklon B gesetzt.

Belege für meine Änderungen sind zu finden in Jürgen Kalthoff / Martin Werner: Die Händler des Zyklon B ... Hamburg 1989 ISBN 3-87975-713-5

Ich überlege noch, ob ein Hinweis auf die Prozesse im Artikel eingebaut werden sollte. Holgerjan 21:29, 11. Apr 2005 (CEST)

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Urteil gegen Gerhard P.: über Alle deutschen NS-Urteile von der Startseite aus anklicken --- Inhaltsverzeichnis --- Urteile lesen --- eine Auswahl der Urteile --- Erfolglose Beihilfe... Holgerjan 21:31, 11. Apr 2005 (CEST) Ich schaffe es nicht, einen direkten Weblink darauf zu legen. Wäre aber schön... Holgerjan 16:22, 17. Apr 2005 (CEST)
Meinst Du so? Das Urteil ist anscheinend ein etwas dickeres Ei, das muss ich mir erst einmal in Ruhe ansehen. Grüße vom Idler 09:52, 18. Apr 2005 (CEST)

Ungenaue Darstellung bei

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Eberhard Jäckel, Peter Longerich, Julius H. Schoeps (Hrsg): Enzyklopädie des Holocaust. Piper, München und Zürich o.J., ISBN 3492227007 , Bd. 3 auf Seite 1971/72 ist der Sachverhalt ungenau dargestellt: "... der Degesch..., die von der I.G.Farben und der Firma Tesch und Stabenow kontrolliert wurde." ... "Die SS beauftragte die Gesellschaft, den als Warnsignal gesetzlich vorgeschriebenen, besonderen Geruch des Gases ... zu beseitigen." (Kursiv von mir) Holgerjan 18:42, 24. Aug 2005 (CEST)

Was soll denn der Zweck der Geruchsbeseitigung gewesen sein? Aus den Auschwitz Kommandanturbefehlen: "Auschwitz, 12. August 1942: Ein heute mit leichten Vergiftungserscheinungen durch Blausäure aufgetretener Krankheitsfall gibt Veranlassung, allen an Vergasungen Beteiligten und allen übrigen SS-Angehörigen bekanntzugeben, daß insbesondere beim öffnen der vergasten Räume von SS—Angehörigen ohne Maske wenigstens 5 Stunden hindurch ein Abstand von 15 Metern von der Kammer gewahrt werden muß. Hierbei ist besonders auf die Windrichtung zu achten... Das jetzt verwendete Gas enthält weniger beigesetzte Geruchstoffe und ist daher besonders gefährlich. Der SS-Standortarzt Auschwitz lehnt die Verantwortung für eintretende Unglücksfälle in den Fällen ab, bei denen von SS-Angehörigen diese Richtlinien nicht eingehalten werden. gez. Höß SS-Obersturmbannführer und Kommandant" Ich tippe mal auf Knappheit des Geruchstoffes und keinen Sonderwunsch der SS https://archive.org/details/DarstellungenQuellenGeschichteAuschwitzKommandanturbefehle1940Bis1945532S --105.8.5.49 01:02, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten

gestrichen

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habe ich zwei Einfügungen von IPs:

1) Einschub im zweiten Satz, dass die Vernichtungslager alle hinter dem späteren "Eisernen Vorhang" lagen --- Wer etwas über diese Lager wissen möchte, kann dies über den Link dorthin erschließen / hat keine Relevanz zu DEGESCH.
2) Eingefügter Absatz, der die Wirkungsweise von Zyklon Strich B erläutern will --- sachlich nicht ganz korrekt / der vorhandene Link zum Lemma Zyklon B bringt alle Informationen. -Holgerjan 19:06, 30. Dez 2005 (CET)
Überarbeitung am 6. März 2007
1) gestrafft, Doppellinks beseitigt, umgeordnet, ref formatiert
2) Satz entfernt: 1943 beauftragt die SS die Gesellschaft die vorgeschriebenen Warnhinweise (Geruchszusätze) bei Zyklon B zu beseitigen. Ist unpräzise und genauer dargestellt im Abschnitt Strafrechtliche Folgen und auch unter Zyklon B -Holgerjan 19:20, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten
3) Schlosser wurde zwar trotz Freispruch im Braunbuch angegriffen - aber dies und seine Auszeichnung wäre dann wohl genauer zu untersuchen und unter eigenem Lemma darzustellen - und nicht hier.
Die IP hat wieder eingefügt: 1943 orderte das Hygieneinstitut der Waffen-SS, für die Belieferung der Konzentrationslager mit Zyklon B zuständig steuerte direkt von der Degesch Zyklon B ohne Warnstoff unter Ausschluss des Vertriebes von Testa und Heli ref[1]/ref.
Abgesehen vom missglückten Satzbau: Die Formulierung "das Hygieneinstitut" verschleiert, dass es sich hier um Kurt Gerstein handelt - dort ist mehr darüber nachzulesen wie denn auch im Urteil gegen Peters. Die betreffende Information steht bereits unten im Artikel.
Nicht alle Informationen aus Artikeln, zu denen verlinkt wurde (Zyklon B / Bruno Tesch / Kurt Gerstein) sollen hier nochmals ausgebreitet werden. Holgerjan 18:39, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Angabe der IP hierher verschoben NB: Bitte stets einrücken, "hinten anstellen", nicht "fetten", aber unterschreiben! (Anm. H.)
obig satz ist richtig bis auf das "steuerte"--> as Gericht stellt dazu zusammenfassend folgendes fest:
1. Das von Gerstein bestellte Zyklon B ist zum Zwecke der Tötung geliefert worden, was der Angeklagte wusste. 2. Gerstein hat dieses Zyklon B nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrage der SS bestellt. 3. Gerstein hat sich zwar bemüht, das Zyklon B anders als zu Tötungen zu verwenden, es ist aber die Möglichkeit nicht auszuschliessen, dass ihm dies nicht restlos gelungen ist.
Hieraus folgt, dass eine Feststellungen dahin, dass das von dem Angeklagten gelieferte Zyklon B nicht zu Tötungen benutzt worden ist, nicht getroffen werden kann. Es kann aber nicht bewiesen werden, dass mit dem von dem Angeklagten gelieferten Zyklon jemand getötet worden ist. aus [[2]] von Lfd.Nr. 415a: LG Frankfurt am Main vom 27.5.1955, 4a Ks 1/55 [[3]]. Also bitte Satz wieder einfügen. Danke 19:41, 8. Mär. 2007 89.14.43.50 (Sign. nachgetragen durch Holgerjan)
A) Ich kann nicht erkennen, dass die beiden von dir zitierten Sätze (Hieraus folgt...getötet worden ist) inhaltlich etwas anderes aussagen als der bereits im Artikel enthaltene Halbsatz, der diesen Teil der Urteilsbegründung mit den Worten zusammenfasst: "Es sei nicht sicher, dass mit den gelieferten 3.970 kg Gift ohne Reizstoff Menschen getötet worden seien". Ich wollte die Doppellung des Inhalts, die durch deine Einfügung eintrat, vermeiden.
B) Du belegst den "obigen" Satz mit einem Weblink und vertraust darauf, dass diese Angaben richtig sind: Allerdings finde ich dort Ungenauigkeiten! Solide Arbeit darf nicht auf Literaturrecherche verzichten. Bei Kalthoff/Werner steht eindeutig: Gerstein hat angefordert. Zweitens wurde die HeLi gar nicht ausgeschlossen: Zu diesem Zeitpunkt hatte P. auch dort die Geschäftsführung in Personalunion inne, nachdem Heerdt ein polit. Verfahren am Hals hatte. - Holgerjan 21:10, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten
sorry aber was bei Kalthoff/Werner steht ist nicht relevant, dass obere ist die urteilsbegründung des deutschen gerichtes die peters aus mangel an beiweisen frei sprach, aber eindeutig das vorhandensein zusatzfreien zyklon b im kz nachgewiesen hat, nur den einsatz nicht belegen konnte. deshalb ist der obige satz 1943 orderte das Hygieneinstitut der Waffen-SS, für die Belieferung der Konzentrationslager mit Zyklon B zuständig steuerte direkt von der Degesch Zyklon B ohne Warnstoff unter Ausschluss des Vertriebes von Testa und Heli geschichtlich einwandfrei und quellenmäßig belegt. mfg
Genau das steht doch in dem von mir zitierten Halbsatz, der selbst ohne Textzusammenhang eindeutig ist: "Er [i.e. Peters] sei von Kurt Gerstein über die Tötung von Menschen mit Zyklon B informiert und um Lieferung des Gases ohne die übliche Beimengung von Warn- und Reizstoff ersucht worden. [...]... Peters [wurde] im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen[...] Es sei nicht sicher, dass mit den gelieferten 3.970 kg Gift ohne Reizstoff Menschen getötet worden seien, denn Gerstein habe das Zyklon B teilweise als verdorben bezeichnet"... etc.
Dort steht eindeutig, dass Peters von Gerstein um Lieferung von Zyklon B ohne Beimengung ersucht wurde und dass dieses Mittel (sogar die Menge wird genannt) geliefert wurde. Der von dir zusätzlich eingestellte Satz geht nicht über diesen Inhalt hinaus, bleibt gar durch "orderte" ungenau (lässt also offen, ob geliefert wurde) und enthält noch zwei weitere Schwachpunkte: 1) Statt Gerstein wird nur sein Amt genannt (er hatte eine leitende Funktion im genannten Hygieneinstitut und war Peters' Verhandlungspartner und Auftraggeber) - der Link auf Gerstein vertieft die Hintergrundgeschichte und ist daher besser 2) zu HeLi (schon gesagt): Peters war zu dieser Zeit Geschäftsführer bei Degesch wie auch bei HeLi, und daher ist "unter Ausschluss des Vertriebs ... von HeLi" hier unsinnig, zumal nur Testa (nicht HeLi) in den Osten hätte liefern dürfen.
Übrigens ist auch eine Urteilsbegründung aus dem Jahre 1955 (!) nicht die ultima ratio - die Forschung geht weiter. Im Gegensatz zu dir, dessen mir bekannte Änderungen ausschließlich mit Weblinks belegt sind, sichere ich meine Aussagen zusätzlich mit Forschungsliteratur ab. Wenn du aber schon das Urteil zitierst, dann müsstest du auch wissen, dass im Abschnitt "Treffen P./Gerstein (Der Gerstein Auftrag)" (sic!) davon die Rede ist, dass die Rechnungen direkt an Gerstein gehen sollten und über das Konto Gerstein abgewickelt werden sollte. Die von dir dem Weblink übernommene Formulierung berücksichtigt dies nicht und ist mit "1943 orderte das Hygieneinstitut der Waffen-SS..." ungenau oder sogar falsch.
Auf meine auch andernorts wiederholte Bitten, dich an die Wiki-Regeln zu halten (s.o:. Unterschrift, nicht fetten...) und dich besser doch anzumelden, um deine Beiträge identifizierbar zu machen, bist du nicht eingegangen. Inhaltlich trägst du hier nichts Neues bei; meine Arbeitskraft möchte ich lieber in andere Artikel stecken als in fruchtlose Debatten. -Holgerjan 16:15, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten
ja ja spüle nur die geschichte weich, wie du das auch in ähnlichen artikel versuchst, was nicht sein darf wird passend gemacht, irgend ein handlanger schreibt schon einen genehmen text, den man dann zitieren kann. gerstein war kein held, sondern ein mensch der (vielleicht) gutes wollte aber bösers schaffte (sorry nicht persönlich, sondern fachlich nehmen) und warum ist eine ip schlechter als ein gefakter name? (auch wieder nicht persönlich nehmen) und wenn ich mit mfg signiere ist das als wenn ich mich maxl müller nennen, entweder du vertraust den namen oder nicht. mfg
Der Vorwurf des "Weichspülens" bleibt mir unverständlich: Nachgewiesernermaßen war und ist der Inhalt deines (von mir als Doppelung entfernten zusätzlichen) Beitrags im Artikel vorhanden. - Wenn du Fachautoren als "Handlanger" diffamierst, disqualifizierst du dich als ernstzunehmender Diskussionspartner. Weniger emotional bitte - (sorry, persönlich nehmen!)
Noch ein Erklärungs-Versuch, weshalb eine Unterschrift "mfg" bzw. eine wechselnde IP ungünstig ist. Bei jedem Abspeichern wird in der Versionsgeschichte der Autor registriert: Am 9. März hattest du die IP-Nr. 89.14.77.48 (diese wäre auch als Unterschrift unter deinem Beitrag erschienen, wenn du - wie nach Wiki-Regel erbeten - mit ~~~~ unterschrieben hättest). Durch "Anklicken" dieser IP Nummer konnte ich sehen, dass du am 9. März auch noch am Artikel Tim Hardaway gearbeitet hast. Frühere Einträge von dir aber sind nicht erkennbar: Dein Beitrag hier vom 8. März ist z.B. unter einen anderen Nummer, nämlich als IP 89.14.43.50 registriert. --- Bei "nicht-angemeldeten-Benutzern" ist daher nicht ersichtlich, welche Einträge sie früher getätigt haben. Deshalb kann man schwer einschätzen, ob sie ernstzunehmende Autoren sind oder aber einseitige Sichtweisen vertreten, ob sie bei Kontroversen sachlich argumentieren, ob sie profilneurotische Querulanten sind oder Rechtsextreme, die mit scheinbarer Neutralität rechtslastige Weblinks einschleusen, oder ob sie in pubertärer Schülermanier aus Jux und Tollerei nur Unsinn treiben. Angemeldete Benutzer genießen daher einen gewissen "Vertrauens-Vorsprung", weil man ihre anderen Beiträge identifizieren und sich ein Bild machen kann. - Ein zweiter Nachteil: Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verfasser ist kaum möglich: Ich bin nicht sicher, ob meine Antwort auf dein "Fakten, Fakten..." dich erreicht hat. Es ist IMO falsch, wenn Artikel durch wahlloses Einfügen unwesentlicher Informationen aufgebläht werden. Auswahl und knappe Darstellung des wirklich Wesentlichen sind Aufgabe eines Lexikonautors. Holgerjan 11:30, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Fritz Haber

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In der Version vom 30. Mai 2007 wird dargestellt, dass Fritz Haber den Weg zur sicheren Handhabung von Blausäure gefunden habe. Dies wird belegt mit einem Link auf die Seite [4]. Dieser Link ist allerdings veraltet, Rückfragen bzw. Hinweise auf umstrittene Angaben schlugen fehl - Kontaktversuche durch eMails misslangen.

Ich hatte bereits in der Disku zu Fritz Haber nach Lektüre von Margit Szöllösi-Janze: Von der Mehlmotte zum Holocaust. In: J. Kocka, H.-J. Puhle und K. Teifelde (Hrsg.): Von der Arbeiterbewegung zum modernen Sozialsataat. Festschrift für Gerhard A. Ritter zum 65. Geburtstag. München u.a. 1994, Seite 658-682 geschrieben:

Begasungen von Schiffen, Mühlen und dergl. wurden zunächst im Bottichverfahren durchgeführt. Als zu unsicher und kostenspielig erwies sich das Zyklon A genannte Verfahren, mit Druckgasflaschen Blausäuregas mit einem Riechstoff einzusetzen. Wieweit Haber hierbei direkt oder als Ideengeber beteiligt war, bleibt unklar. - Der entscheidene Fortschritt zur sicheren Handhabung wurde mit Zyklon B gemacht. Hierbei war die Blausäure in einem Substrat gebunden, unter Luftabschluss in Dosen sicher aufzubewahren und mit einem Warnstoff versehen. Das Patent hierzu erhielt 1926 W. Heerdt. Das Patent wurde offenbar rückdatiert auf 1922 (Vermutlich musste die Erfindung wegen des Artikels 171 des Versailler Vertrages zunächst geheim bleiben - Anm. H.). Eine unmittelbare Mitwirkung Habers am Präparat Zyklon B ist nicht feststellbar (IMO wegen der Patenterteilung an Heerdt auch unwahrscheinlich).

Auch das ausführliche Buch von Kalthoff/Werner: Die Händler des Zyklon B. Hamburg 1998 enthält keinen Hinweis darauf, dass Haber an der Entwicklung direkt beteiligt war. Zyklon A (in druckfesten Sprühflaschen, kein Substrat) ist demnach für die Degesch und Ferdinand Flury ab 1920 patentiert worden (Patent erteilt 1922). Flury war wie Heerdt und Tesch zeitweilig Mitarbeiter von Haber. Eine "Kleinfabrikation" von Zyklon B gab es möglicherweise schon ab 1922; zu einer industriellen Produktion in Dessau kam es ab 1924. Das Patent erhielt 1926 Heerdt. - Es ist nicht auszuschließen, dass Fritz Haber in irgendeiner Weise als "Ideen-Geber" beteiligt war. Aber den im Artikel enthaltenen Satz halte ich für nicht haltbar: Er (=Fritz Haber) verbesserte das riskante amerikanische Verfahren, indem er Blausäure (mit Stabilisator und Warnstoff), auf einem porösen Trägermaterial aufbrachte. Durch das langsame Lösen der Blausäure vom Trägermaterial war es sicherer<ref>[5]</ref>. Es wird dann auch nicht recht klar, worin denn die im folgenden Absatz dargestellte Erfindung Heerdts sich davon abhebt. - Die von mir beanstandete Passage sollte daher geändert werden. -Holgerjan 16:44, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bild Habers

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Zu den gern gestreuten Fehlinformationen gehört, der "Jude Haber habe selbst das Mittel Zyklon B entwickelt", das vor allem in Auschwitz-Birkenau zur Ermordung von Juden missbraucht wurde. Es ist also Vorsicht geboten. Haber hat zwar die Gründung der Degesch initiiert, war aber nicht weiter daran beteiligt und nur kommissarisch im Vorstand vom 13. März 1919 bis Anfang 1920 tätig (ISBN 3 87975-713-5, S. 27) Daher ist sein Bild hier nicht einzufügen, bestenfalls das von Walter Heerdt, sachgerecht eigentlich nur ein Bild des Stammsitzes. Auch Zyklon B und Zyklon A hat Haber nicht entwickelt. Der hier nun getilgte Textteil umging die Nennung des Namens Zyklon B, beschrieb jedoch genau dieses Mittel (poröses Aufsaugmaterial, Warnstoff). Absicht oder Zufall? - Genaueres zur Sache siehe Diskussion:Fritz Haber ---Holgerjan 12:52, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

gestrichen

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Satz in der jetzigen Wiki-Version:

  • 2003 bekannte sich die Degussa unter Vorstandsvorsitzenden Professor Dr. Utz-Hellmuth Felcht als ehemalige Miteigentümerin der Degesch dazu, dass die Degesch Zyklon B herstellte, welches zwischen 1941 und 1944 systematisch für Massenmorde an den Menschen in den Vernichtungslagern eingesetzt wurde. Daran verdiente die Degesch pro Jahr 200.000 RM <ref>Artikel aus Sueddeutscher[6]</ref>.

Dies bezieht sich auf folgenden Satz aus dem referenzierten Artikel der Süddeutschen:

  • Ein wenig in die Irre führte in der Mitteilung für die 48 000 Degussa-Mitarbeiter nur die Überschrift: "Der Missbrauch von Zyklon B durch die Waffen SS". Es war kein Missbrauch, es war ein Geschäft. Pro Jahr fielen damals etwa 200.000 Reichsmark Gewinn ab.

Beide Sätze sind so nicht haltbar: Die Produktion stieg von 160 Tonnen im Jahre 1938 auf maximal 411 Tonnen. Der größte Teil wurde bestimmungsgemäß (und nicht nur von der SS und Wehrmacht, auch von Zivilbetrieben) zur Entwesung/Ungeziefervernichtung benutzt. Die Nachfrage war erheblich höher als die Firma liefern konnte – Zyklon B war im Krieg kontigentiert und wurde von einer externen Stelle zugeteilt.

Ein mengenmäßig geringfügiger Anteil wurde missbräuchlich verwendet: Schon 4 kg reichten zur Vergasung von 1.000 Menschen aus – 4 to hätten für die Ermordung von 1.000.000 Personen gereicht und einem Verkaufs-Preis (nicht Gewinn!) von weniger als 20.000 RM entsprochen (vergl. Zyklon B) Daher ist der Vorwurf, die Firma hätte „ein Geschäft“ mit diesem Missbrauch gemacht, völlig haltlos.

Für die Firmengeschichte belastend ist vielmehr, dass der Geschäftsführer Peters (wie im Artikel dargestellt) Kenntnis von einer missbräuchlichen Verwendung erhielt und auch Bruno Tesch (Chemiker) von der Verteilerfirma laut Gerichtsurteil davon wusste. --Holgerjan 01:04, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Heutige Situation

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Es gibt noch heute eine GmbH mit der Firma Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 110924). Bis zum Jahr 2009 hatte dieses Unternehmen seinen Sitz in Laudenbach (Amtsgericht Mannheim, HRB 431607). Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Geräten zur Schädlingsbekämpfung, die Ausführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie die Übernahme aller mit den vorbezeichneten Geschäftszweigen direkt oder indirekt in Verbindung stehenden Handels- und Fabrikationszweigen. Auf seiner Website führt dieses Unternehmen aus, sich seit nunmehr 90 Jahren mit der Bekämpfung von Schädlingen zu befassen. Vermutlich handelt es sich bei diesem Unternehmen um dasselbe Unternehmen, das Gegenstand des Artikels ist. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 12:36, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Der Weblink führt zu einer österreichischen Firma ("Simacek FM Group", siehe Impressum), die eine Deutsche Tochter mit Sitz in Hamburg hat. Ich denke, hier wird einfach ein bekannter Name benutzt – aus rein kommerziellen Gründen. Gruß --Cvf-psDisk+/− 09:08, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Die Firma Degesch gibt es immer noch...

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https://detia-degesch.de/unsere-taetigkeitsfelder/professional-use/

sie kooperiert mit dem gen-tech-konzern monsanto ... (nicht signierter Beitrag von 2003:FA:5F0D:5600:7932:C0E4:D554:9313 (Diskussion) 01:11, 29. Dez. 2021 (CET))Beantworten

Unternehmensgeschichte 1919–1945

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Hier fehlt die Firmengeschichte während des Zweiten Weltkriegs völlig. Das ist insbesondere mit Blick auf das bekannteste Produkt irgendwie unbefriedigend, --Mr Karteileiche (Diskussion) 02:15, 22. Feb. 2023 (CET)Beantworten